Nicht anhalten bei Panne strafbar?
Angenommen Familie X fährt auf der Autobahn Y und sieht dort Auto Z am Pannenstreifen. Nun ist es ja so, dass man schon in der Fahrschule lernt, dass man nur im äußersten Notfall auf dem Pannenstreifen stehen bleiben sollte. Aber könnte es nicht sein, dass mit der Person W, die dort im Auto Z steht, etwas nicht stimmt? Vielleicht hat sie einen Anfall bekommen oder einen Herzstillstand etc.
Wäre es also rein theoretisch nicht unterlassene Hilfeleistung, wenn X einfach an Auto Z und somit Person W vorbei fahren würde oder ist es sogar strengstens verboten, auf dem Pannenstreifen zu halten, ohne dass man selber ein Problem hat?
Unterlasse Hilfeleistung kann es wohl kaum sein... Schließlich würden sich dann jeden Tag tausende Menschen strafbar machen, die an Autos vorbeifahren, die auf der Autobahn am Seitenstreifen stehen.
Ist klar, dass dort jemand Hilfe benötigt (z.b. man kann ihr auf der Straße liegen sehen oder so) und man ist der einzige in den Nähe, wäre es vermutlich unterlassene Hilfeleistung. Allerdings gilt hier auch immer, dass man sich nicht selbst in Gefahr bringen muss, also z.b. nicht jemand aus einem brennenden Auto ziehen, wenn Gefahr besteht, dass das Auto explodiert o.ä.
Ich würde nicht sagen, dass dies unterlassene Hilfeleistung ist. Was wäre, wenn jeder, der an einem Pannenfahrzeug vorbeifährt, auch anhält? Das wäre das totale Chaos und es würden wahrscheinlich durch das Auffahren auf die Autobahn Unfälle passieren.
Unterlassene Hilfeleistung ist es für mich nur, wenn du siehst, das jemand verletzt oder in Gefahr ist. Das wäre der Fall, wenn du an einem Auto vorbei fährst und der Fahrer davor oder daneben liegt oder du erkennen kannst, dass er ohnmächtig hinter dem Steuer sitzt. In deinem geschilderten Fall geht es um eine Panne und dafür gibt es Notrufsäulen, Polizei oder den ADAC.
Wie der Name schon sagt, ist der Pannenstreifen dafür da, dass man auf ihm stehen bleiben kann, wenn etwas mit dem Auto nicht stimmt, also beispielsweise wenn man kein Benzin mehr hat, wenn einem selbst oder den Kindern schlecht wird oder wenn man sonst irgendwie kollabiert. Jedoch kann man doch nicht wissen, was die Person, die auf dem Pannenstreifen steht, hat, denn immerhin sieht man das aus 200 Metern Entfernung nicht und wenn man dann doch sieht, dass jemand am Boden liegt, dann muss man soweit ich weiß, sofort stehen bleiben und versuchen zu helfen und gegebenenfalls den Krankenwagen oder Notarzt rufen.
Wenn man allerdings nicht sieht, dass jemand wirklich Hilfe benötigt, dann sollte man versuchen so schnell wie möglich stehen zu bleiben, da es sonst wirklich unterlassene Hilfeleistung ist. Das hängt aber auch von der Verkehrslage ab. So wäre es dann auch bei Familie X. Immerhin würde Familie X auch erwarten, dass man ihnen hilft, wenn etwas passiert. Allerdings glaube ich, dass es schwer ist jemanden ausfindig zu machen, der auf der Autobahn unterlassene Hilfeleistung begangen hat, außer natürlich an dieser Stelle sind Kameras installiert, aber das ist ziemlich unwahrscheinlich.
Da das Auto Z am Pannenstreifen geht, sollte man wohl davon ausgehen, dass der Fahrzeugführer des Fahrzeugs Z ein Problem hat. Schließlich ist es ja verboten aus Jux und Dollerei am Pannenstreifen zu halten. Offiziell darf man nur auf dem Pannenstreifen halten, wenn ein Problem technischer oder gesundheitlicher Art bzw. ein Notfall vorliegt.
Für die exakte Fallbesprechung wäre sicherlich noch interessant zu wissen, ob sich der Pannenstreifen auf einer Autobahn in Deutschland, Österreich, in der Schweiz, in einem EU-Land oder in sonstigen Ländern befinden. Schließlich gibt es sogar Länder wo sogar das Fahren auf dem Pannenstreifen gestattet ist. Teilweise stehen sogar in Deutschland Schilder, die bei Stau zum Befahren des Standstreifens auffordern, ist kein Schild vorhanden, darf man auch in Deutschland nicht auf dem Standstreifen fahren. In Deutschland wird es auch bestraft, wenn man auf dem Standstreifen wegen fehlendem Treibstoff stehen bleibt. Das gilt nicht als hinreichender Grund.
Ob es nun aus juristischer Sicht so ist, weiß ich nicht. Ich fände es aber ganz schön unmoralisch an einem Auto, das offensichtlich bemannt auf dem Standstreifen steht einfach vorbei zu fahren ohne Hilfe anzubieten. Immerhin kann der Fahrer ja einen ernsthaftes gesundheitliches Problem haben. Ich würde auch nicht darauf bauen, dass mich dabei niemand erwischt. Es reicht, dass sich ein Augenzeuge das Nummerschild von Familie X notiert und eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Stellen wir uns mal vor, dass Familie B direkt hinter Familie X an der Unfallstelle vorbeifährt, anhält und feststellt, dass der Fahrzeugfahrer von Auto Z tatsächlich ein gesundheitliches Problem hat und sich gemerkt hat, dass Famlie Z und noch ein weiteres Fahrzeug einfach weiter fahren. Da wird es schwierig für Familie Z der Polizei zu erklären, warum sie nicht anhielten.
Erste Hilfe ist Bürgerpflicht. Wo aber sonst als auf dem Pannenstreifen soll man sonst auf der Autobahn anhalten, um Hilfe zu leisten ohne Sicherheitsrisiko zu sein? Sollte die Polizei dann der Familie B, die auf dem Standstreifen hält um Hilfe zu leisten tatsächlich Probleme machen, kann die ihr Anhalten ja leicht begründen. Es reicht, wenn man im Vorbeifahren gesehen hat, dass der Fahrer beispielsweise zusammengesackt über dem Lenkrad liegt o.ä. Zumindest sagt dies mein hoffentlich noch gesunder Menschenverstand. Aber auch ich wundere mich immer wieder über die Perversionen der modernen Zeit.
Zumindest in Deutschland scheint es so zu sein, dass Ersthelfern das Parken auf dem Pannenstreifen der Autobahn erlaubt ist. Auf einer Infoseite zur Ersten Hilfe bei Autounfällen des SWR1 steht ganz klar, dass der Erste, der an einer Unfallstelle vorbeikommt, auf dem Seitenstreifen vor dem Pannenfahrzeug parken solle.
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