Kündigung rechtens bei Sicherheitsverstößen
Wenn ein Mitarbeiter wiederholt gegen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften verstößt so kann diesem laut LAG Rheinland-Pfalz in Mainz (Az 11 Sa 207/07) aufgrund dessen gekündigt werden, da die Verpflichtung diese Bestimmungen einzuhalten die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers darstellen. Verstößt ein Mitarbeiter bewusst oder unbewusst regelmäßig gegen diese so kann das als gravierende Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten gewertet werden und zur Kündigung berechtigen.
Geklagt hatte ein Mitarbeiter eines Bergbauunternehmens mittels einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung seines Arbeitgebers die dieser anhand des oben beschriebenen Sachverhalts ausgesprochen hatte. Vor dem AG Koblenz bekam er zwar Recht, da dieses in den Pflichtverletzungen keinen ausreichenden Kündigungsgrund sah jedoch konnte sich das LAG diesem Urteil nicht anschließen. Es stellte eine stetige Verletzung der Sicherheitsvorschriften durch den Arbeitnehmer fest da dieser beispielsweise in einem Pumpensumpf badete trotz der Gefahr, dass hierbei augrund des dort vorhandenen Schlammes die Gefahr des Ertrinkens bestehen würde und dies deswegen verboten sei oder er einen Bagger mit laufenden Motor unbeobachtet mit laufendem Motor zurückließ. Dieses Verhalten wurde mehrfach von seinem Arbeitgeber abgemahnt, jedoch bewog ihn das nicht zu einer Verhaltensänderung.
Aufgrund der regelmäßigen und gravierenden Verstöße war es für das Mainzer LAG auch unerheblich, dass der Kläger bereits 59 Jahre alt sei und seit 1975 Angehöriger des Betriebes war.
Ich bin nun kein Jurist, aber ich denke das gesprochene Urteil ist in Ordnung und vor allem es hat auch eine gewisse Logik. Wenn jemand ständig gegen Sicherheitsvorschriften verstößt, bringt er sich und andere in Gefahr. Ein solches Gefahrenpotenzial lässt sich auch im Vorfeld schwer einschätzen. Und genau hier liegt die eigentliche Brisanz an der ganzen Sache, denn man weiß nicht oder kann es gar nicht einschätzen, ob Menschen oder ob nur dabei Material dabei zu Schaden kommt.
Der Arbeitgeber hat in einer solchen Situation immer dabei eine gewisse Fürsorgepflicht und diese muss er laut dem geltenden Gesetz auch wahrnehmen. Jeder Unfall der bei der Arbeit entsteht, ist auch immer ein Unfall zu viel keine Frage. Dabei spielt auch das Alter des Mitarbeiters keine Rolle, wenn er permanent die geltenden Sicherheitsvorschriften missachtet.
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