AGB Vertrag für Shops richtig aufsetzen (lassen?)
Ich möchte mich gerne selbstständig machen und mehrere Online Shops ins Leben rufen. Die Vorbereitungen sind auch schon getroffen, allerdings brauche ich noch einen AGB Vertrag für die Shops, damit alles seinen Gang gehen kann und alles klar geregelt ist.
Kann ich so etwas einfach von anderen Seiten übernehmen und an meinen Shop anpassen oder muss ich das von einem Anwalt verfassen lassen? Ich kenne mich da leider nicht so gut aus, will aber natürlich auch nichts falsch machen, damit alles gut gehen kann.
Also erst mal herzlichen Glückwunsch zu deinem Geschäft. Ich würde es so sagen, es ist immer ein Problem wenn man Teile von anderen Seiten ohne Erlaubnis des jeweiligen Seitenbetreibers zu Kopieren und umzuändern. Das Problem (oder das gute) ist eben immer das Copyright.
Ich würde mich auf jeden Fall mit einem Anwalt zusammensetzen uns eine AGB Ausarbeiten. Es ist mit Sicherheit nicht falsch auch wenn es erst mal etwas Kostet.
Und ich würde dir noch einen großen Tipp geben in Sachen Produktbeschreibungen. Es ist mittlerweile schon ziemlich oft vorgekommen das andere Onlineshops ihre Konkurrenten mit Abmahnungen (mit Strafen im Schnitt von 1500 Euro) zu Bombardieren weil diese irgendwas in den Produktbeschreibungen vergessen oder falsch angegeben haben. Das ganze unter dem Vorwand Wettbewerbsverzerrung (Teilweise ist es gerecht aber eben oft auch ungerecht.)
Hast du auch schon mal überlegt ob du dir ein Gütesiegel wie z.B. eTrusted Shops zulegst? Das schützt dich eben zum Teil vor solchen Abmahnungen weil du dort mit einem bestimmten Packet auch Rechtliche Hilfe von diesen Gütesiegeln bekommst. Außerdem werden deine Kunden dir mehr Vertrauen wenn du so ein Gütesiegel besitzt und der Umsatz wird sich steigern. Kostet zwar am Anfang etwas aber du hast immer einen Ansprechpartner und der größere Umsatz holt diese Kosten wieder rein.
bamboo hat geschrieben:Das Problem (oder das gute) ist eben immer das Copyright.
Blödsinn - es gibt überhaupt kein Copyright in Deutschland, damit gibt es auch kein Problem. Woher kommen immer diese Binsenweisheiten?
Zu Thema: Kopieren ist im Grunde erlaubt, da AGB in der Regel nicht dem Urheberrecht unterliegen da hier selten eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht wird und sie in der Regel immer ähnlich formuliert wird. Nicht umsonst gibt es für viele Branchen seitens der Innungen usw. Muster AGB die prinzipiell verwendet werden können.
Aber: Dabei gibt es einige Stolperfallen - denn das gilt nur solange man nur Muster AGB kopiert, sprich diejenigen, die man auch als Vorlage woanders findet und die dafür mehr oder weniger freigegeben wurden. Hat jemand für seinen Shop hier etwas individuell erstellen lassen kann das wiederum geschützt sein. Und falls das nicht ziehen sollte gibt es noch die Aneignung fremder Arbeitsergebnisse .
Soviel nur erst einmal zur Kopierproblematik - dazu kommt, dass man trotzdem noch abgemahnt werden könnte wenn die AGB nicht 100 % auf das eigene Geschäftsmodell passen. Das wird nämlich gerne übersehen solange der eigene Shop nicht 1:1 dem des Konkurrenten entspricht.
Die Erstellung einer rechtssicheren AGB durch einen Anwalt kostet übrigens zwischen 100 - 200 Euro - das kann man übrigens auch von der Steuer absetzen . Das hat man spätestens nach der ersten verhinderten Abmahnung wieder drin und wenn doch eine kommt haftet der Anwalt der sie für einen erstellt hat für seine Fehler.
Also: Hat man einen 08/15 Job irgendeiner Branche kann man hier auf die Muster AGB der Innung usw. zurückgreifen, hat man den nicht und will todsicher sein sollte man halt lieber 100 - 200 Euro investieren.
Niemand sagt doch, dass Du wirklich gesonderte AGB benötigst. Schon gar nicht dann, wenn Du jetzt noch gar nicht weißt, was Du jenseits des BGB regeln willst und vor allem, wie Du Dir dies vorstellst. Daher ist es in so einem Fall vermutlich das Beste, auf AGB zu verzichten. Jedenfalls immer noch besser, als sich welche auf gut Glück zu kopieren. Im Laufe der Zeit kannst Du ja mit den gesammelten Erfahrungen ja die Punkte sammeln, die Du in Zukunft anders (zu Deinen Gunsten) geregelt haben willst und auf diese Art die AGB aufbauen.
Subbotnik hat geschrieben:Die Erstellung einer rechtssicheren AGB durch einen Anwalt kostet übrigens zwischen 100 - 200 Euro
Das muss dann aber der Preis am unteren Ende der Preisskala sein. Ich kenne Angebote, die eher bei 1000 Euro liegen - und das ist dann noch nicht mal was Besonderes.
Subbotnik hat geschrieben:ersten verhinderten Abmahnung wieder drin und wenn doch eine kommt haftet der Anwalt der sie für einen erstellt hat für seine Fehler
Auch hier glaube ich kaum, dass ein Anwalt eine solche Garantie geben kann. Schließlich weiß auch ein Anwalt nicht einzuschätzen, wann nun ein Wettbewerber vor Gericht bei einer Abmahnung Recht bekommt (also die Abmahnung berechtigt war) und wann nicht. Nur bei wirklich groben Schnitzern müsste der Anwalt haften. Hinzu kommt auch noch, dass nach der Erstellung der AGB die Gesetze fortentwickelt werden und damit auch die daraus folgenden Verpflichtungen für Händler. Die AGB als lebendes Dokument. Auch in solchen Fällen hilft einem die Erstellung durch den Anwalt nicht viel, weil der kaum den Service übernimmt, einmal erstellte AGB auf deren aktuelle Gültigkeit hin zu prüfen.
derpunkt hat geschrieben:Das muss dann aber der Preis am unteren Ende der Preisskala sein. Ich kenne Angebote, die eher bei 1000 Euro liegen - und das ist dann noch nicht mal was Besonderes.
Nicht umsonst gibt es die Honorarordnung in Form des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus denen sich Pauschalen für bestimmte Fälle ergeben damit man sich nicht dumm und dämlich zahlt. Wenn es teurer wird liegt das daran,
a) dass man ein Honorar mit dem Anwalt frei aushandelt
b) dass es nicht gerade unkompliziert wird
Letzteres würde ich mal für einen 08/15 Shop großzügig ausschließen, das trifft eher für Großunternehmen zu!
derpunkt hat geschrieben:Auch hier glaube ich kaum, dass ein Anwalt eine solche Garantie geben kann.
Kann gibt es da nicht, als Anwalt hafte ich oder Kollegen automatisch für Beratungsfehler zum jeweiligen Zeitpunkt!
derpunkt hat geschrieben:Hinzu kommt auch noch, dass nach der Erstellung der AGB die Gesetze fortentwickelt werden und damit auch die daraus folgenden Verpflichtungen für Händler.
Das hat damit nichts zu tun, da ich oder andere zum Zeitpunkt der Beratung dafür geradestehen müssen, was man dem Mandanten erzählt und nicht noch 50 Jahre später . Waren die AGB zu dem Zeitpunkt der Erstellung von einem Anwalt fehlerhaft formuliert haftet dieser!
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