Urin Probe: Muss man das machen?

vom 20.03.2010, 22:29 Uhr

Neulich bin ich in eine Polizeikontrolle geraten und die beiden männlichen Beamten wollten von mir eine Urin Probe haben, um zu testen, ob ich Drogen genommen hätte. Ich habe diese verweigert und gebeten, mich mit aufs Revier zu nehmen, damit eine weibliche Person die Probe nehmen kann, das wollten die Beamten aber nicht einsehen und nun bin ich mir unsicher, ob ich mit Konsequenzen rechnen muss.

Dürfen die denn von mir verlangen, dass ich als Frau meine Probe vor Männern abgeben muss? Es geht mir gar nicht um die Probe, es ist mir einfach unangenehm, diese vor zwei Männern abgeben zu müssen.

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Sorry die Nachfrage, aber solltest du da auf die Straße pinkeln? So eine Urinprobe wird im Revier gemacht, und ich denke nicht, dass das wirklich rechtens war und du solltest mal zur Polizei hingehen und genau sagen, was passiert ist. Für mich hört sich das nicht nach einer normalen Verkehrskontrolle an.

Drogenschnelltests werden auch nicht mit Urinprobe auf der Straße gemacht, sondern mit dem Schweiß an den Händen. Und wenn da was positives rauskommt, dann muss man mit aufs Revier und Urin oder gegebenenfalls auch eine Blutprobe abgeben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:So eine Urinprobe wird im Revier gemacht

Nein, die kann auch in der Fußgängerzone gemacht werden, mal übertrieben gesagt - in der Regel halt am Straßenrand hinter dem Auto.

Wenn bei einem positiven Drugwipe Test oder einer Urinprobe und den anderen Tests (Augen leuchten, Finger-Nase, usw.) Anhaltspunkte (nichts anderes ist das positive Ergebnis, kein Beweis) bestehen darf auch auch eine Blutprobe verlangt oder eine Blutentnahme angeordnet werden.

Und nur so: Bis auf die Blutentnahme ist alles andere freiwillig - also Drugwipe, Urinprobe, die Blutentnahme darf nur bei konkretem Verdacht angeordnet werden! Und die Ablehnung des freiwilligen Tests darf einem nicht zum Nachteil ausgelegt werden - leider sieht das in der Realität oft nicht so aus.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe sogar schon gesehen, dass jemand eine Urinprobe direkt an seinem Auto abgeben musste. Das war an einem Parkplatz, der recht unbeleuchtet war, aber der hat das dann halt gemacht, weil er so oder so nichts zu befürchten hatte und ich glaube, es dachte, dass, wenn er das verweigert, halt mit aufs Revier muss um dort zu pinkeln. Mir persönlich wäre das auch zu blöd und ich würde lieber direkt im Busch irgendwo in den Becher pinkeln.

Allerdings weiss ich gar nicht, wie das gesetzlich geregelt ist. Darf man dann über 'versteckt' pinkeln, oder muss da nicht sogar jemand dabei stehen, damit man überhaupt bezeugen kann, dass die Person ihr eigenes Urin verwendet? Vor den Männern hätte ich selbstverständlich auch nicht gepinkelt. Ich glaube aber auch nicht, dass es, wären es zwei Frauen gewesen, angenehmer gewesen wäre.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Dass das in aller Öffentlichkeit gemacht werden darf, habe ich nicht gewusst und ich bin davon ausgegangen, dass man, wenn man mal dringend muss auch nicht einfach irgendwo in der Botanik sein kleines Geschäft erledigen darf und dann ist das ja schon wieder mal ein Widerspruch. Denn mit Polizeiescorte darf ich in der Öffentlichkeit pinkeln und wenn ich mal wirklich muss nicht?

Ich muss sagen, dass ich als Frau mich auch nicht in der Öffentlichkeit dazu zwingen lassen würde zu pinkeln. Ich gehe nicht mal in die Büsche zum Wasserlassen, wenn ich dringend muss und halte es lieber auf. Da würde ich lieber freiwillig mit aufs Revier gehen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Sippschaft hat geschrieben:Allerdings weiss ich gar nicht, wie das gesetzlich geregelt ist.

Eine Urinprobe ist generell freiwillig und auch kein Beweis, daher kann man es sich aussuchen ob man pinkeln will oder nicht. Wenn die Beamten von einem verlangen, dies vor ihren Augen zu machen kann man natürlich mit dem Bezug auf die Freiwilligkeit ablehnen.

Diamante hat geschrieben:Denn mit Polizeiescorte darf ich in der Öffentlichkeit pinkeln und wenn ich mal wirklich muss nicht?

Naja, hier hat man ja mehr oder weniger die "Erlaubnis" - und wenn man nach einer Urinprobe, die ja von den Beamten gewollt ist, noch weiter Wasser abschlagen muss kann einem das ja schlecht verweigert werden da man es sich ja nicht ausgesucht hat noch mehr zu müssen :D.

Und generell: Wenn man zu einer Urinprobe mit auf`s Revier muss kann man sich auch gleich Blut freiwillig abnehmen lassen wenn man die Urinprobe verweigert. Vorteil: Da kann man wenigstens noch nach Hause fahren da die Auswertung länger dauert ;). Blöd ist nur, wenn doch etwas war, denn dann gilt das wiederum als erneute Straftat (Tatmehrheit).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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