Autobahnvignetten vom alten Auto auf Neues übertragbar?

vom 21.03.2010, 12:48 Uhr

Für die Schweiz und für Österreich muss man ja für die Autobahnen eine kostenpflichtige Vignette kaufen, die ja nicht gerade sehr günstig ist. Angenommen man kauft diese Vignette, klebt sie aufs Auto auf und kommt dann drauf, dass man eigentlich ein neues Auto möchte. Dann kauft man das neue Auto, darf aber ja aus rechtlichen Gründen das "Pickerl", wie es bei uns auch gerne genannt wird, nicht einfach abnehmen.

Wie wird das also gehandhabt, wenn ich die Vignette für ein ganzes Jahr bezahlt habe und dann ein neues Auto habe. Muss ich dann eine neue Vignette kaufen oder wird in diesem Fall eine Ausnahme gemacht und es reicht, wenn ich den unteren Abschnitt der Vignette als Kaufbestätigung aufbewahre? Hat jemand eine Ahnung, was da rechtlich vorgesehen ist?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 21.03.2010, 14:51, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Soviel ich weiß muß man bei einem neuen Auto auch eine neue Vignette kaufen. Hier gibt es keine Ausnahme. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Scheibe kaputt geht, dann bekommt man mit dem unteren Abschnitt eine neue Vignette. Dazu muß man aber die alte Vignette abgeben. War zumindest bei mir der Fall. Diese wurde aus der defekten Scheiber einfach herausgeschnitten.

Bei einem alten Auto ist ja das der Fall, dass die Vignette am Auto bleibt und somit ja noch weiter in Gebrauch bleibt. Ich denke die einzige Möglichkeit wäre, wenn das Auto nicht mehr weiter verwendet wird sondern in der Schrottpresse landet, dass man hier auch die Vignette aus der Scheibe schneidet. Dann würdest du auch eine neue bekommen.

» wiesel » Beiträge: 1303 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ohne selber aus Österreich zu sein und daher mit der Problematik allzu sehr vertraut zu sein, kann ich mir nicht mal in der Alpenrepublik vorstellen, dass es in solchen Fällen verpflichtend sein sollte, eine neue Autobahnvignette kaufen zu müssen. Insbesondere, wenn es um ein ganzes Jahr geht. Soweit ich weiß, ist doch die Autobahnvignette auch nicht an das Fahrzeug gebunden!

Ich würde einfach an die ausstellende Behörde schreiben und das Problem schildern. Ich denke, Du bekommst hier eine Austauschvignette, ohne voll dafür zahlen zu müssen. Dafür wirst Du den Besitz oder Verlust der alten nachweisen müssen. Ob Du dazu diese vom Fahrzeug runter kratzen musst (was verständlich wäre, sonst könnte der neue Besitzer des Autos ja auch die Autobahn nutzen) und den Kaufbeleg vorlegen darfst oder aber ob die Reste der abgekratzten Vignetten reichen, wüsste ich jetzt aber nicht.

Bin aber davon überzeugt, dass die Erfinder auch für dieses (eigentlich nicht mal ungewöhnliche) Problem eine Prozess vorgesehen haben, der alle Seiten zufrieden stellen sollte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich bin mir zumindest für die Schweiz ziemlich sicher, dass das was Wiesel geschrieben hat, stimmt. Man bekommt nur in absoluten Ausnahmefällen eine neue Vignette, also wenn man eben eine zerbrochene Windschutzscheibe hat und dann dies dann auch eindeutig nachweisen kann.

Nur bei einem Kauf eines Autos wird es wohl eher nicht so sein. Man stelle sich mal vor, wie hoch sonst der Verwaltungsaufwand wäre und das wird dann natürlich auf den Preis der Vignette aufgeschlagen.

Als deutscher Tourist hat mal halt nen kleinen Nachteil, aber innerhalb der Schweiz zum Beispiel hat ja normalerweise jedes Auto bis auf die Neuwägen eine Vignette und so gleicht es sich ja in der Regel auch wieder aus bei Kauf und Verkauf eines Autos.

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» Peanut » Beiträge: 444 » Talkpoints: 57,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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