Regelung zur Probezeit: Wie lang sind die Fristen?

vom 20.03.2010, 22:20 Uhr

Ich weiß dass die normalen Kündigungsfristen in der Regel bei 14 Tagen liegen, aber ich selbst bin gerade noch in der Probezeit. Wie ist denn die Regelung in der Probezeit, was diese Fristen angeht? Kann ich dazu irgendetwas nachlesen? Und was ist eigentlich mit dem Urlaubsanspruch, den man bis zur Kündigung erworben hat?

Ich weiß das man nicht all zu schnell Urlaub bekommen kann, aber nach einiger Zeit hat man ja schon ein gewisses Guthaben an freien Tagen zusammen, muss man die dann zur Frist dazu rechnen?

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Die Kündigungsfristen während und auch nach der Probezeit sind meistens im Arbeitsvertrag festgehalten. So ist beispielsweise eine 14-tägige Kündigungsfrist während der Probezeit und eine vierwöchige danach oft anzutreffen. Steht im Arbeitsvertrag nichts, dann solltest Du im für Dich zuständigen Tarifvertrag nachsehen.

Anspruch auf Urlaub besteht übrigens entgegen der gängigen Meinung auch schon während der Probezeit. Allerdings hat man in dieser Zeit keinen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, sondern nur auf den anteiligen Urlaub. Dazu teilt man den gesamten Urlaubsanspruch durch 12 und weiß dann auf wie viel Urlaub man pro Monat der Probezeit Anspruch hat. Bei 24 Tagen Jahresurlaub wären es pro Monat dann zwei Tage.

Wie der Urlaub bei einer entsprechenden Kündigung ist verschieden. Möglich bei einer Kündigung im Laufe eines Kalenderjahres ist es vom alten Arbeitgeber eine Bescheinigung über gewährten oder auch vergüteten Urlaub zu bekommen und so den Urlaub zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Man kann den Urlaub aber auch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen - er würde dann also nicht zur Frist hinzugerechnet.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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