Frage zur Halbwaisenrente

vom 12.03.2010, 10:11 Uhr

Frau A hat vor 8 Wochen ihren Lebensgefährten durch einen Motorradunfall verloren. Dass ihre Periode nach dem Unfall einmal ausgeblieben ist, hat sie auf den Streß zurückgeführt und die Trauer und nicht weiter beachtet. Doch dann blieb die Periode ein 2. Mal aus und sie hat einen Schwangerschaftstest gemacht. Dieser war positiv und sie ist in der 11. Woche schwanger.

Da der Lebensgefährte aber nicht ihr Ehemann ist, wird A nicht automatisch den Lebensgefährten als Vater eintragen können. Die Eltern des Lebensgefährten sind "nur" die Adoptiveltern von dem Lebensgefährten von A. Ein Beweis, dass A`s Lebensgefährte der Vater des ungeborenen Kindes ist, kann also gentechnisch nicht bewiesen werden. A ist seit fast 8 Wochen eingeäschert und auch da kann man keine Genuntersuchung mehr machen und alle persönlichen Sachen, wie Zahnbürste usw. hat A schon entsorgt.

A arbeitet als Friseurin und verdient da auch nicht unbedingt viel und wenn das Baby da ist, will sie ja auch die erste Zeit voll für das Baby da sein. Mit Kindergeld und ohne Unterhalt, weil A`s Lebensgefährte und der Vater des Kindes ja tot ist, wird sie nicht weit kommen und überlegt natürlich auch, ob sie Halbwaisenrente für das Kind beantragen kann. Schließlich ist das Kind ja, wenn es auf die Welt kommt ein Halbwaise.

Wie sieht das aus?`Kann sie den Lebensgefährten, der schon tot und eingeäschert ist als Vater angeben und Halbwaisenrente beantragen? A kann sich nciht vorstellen, dass das so einfach möglich ist, weil dann ja jede werdende Mutter um den Kindesunterhalt zu sichern dann einen toten Mann als Vater des Kindes angeben kann. Muss A dann irgendwie beweisen, dass der tote Lebensgefährte der Vater des Kindes ist? Wie muss man das beweisen? Wie muss A sich verhalten, damit sie Halbwaisenrente beantragen kann? Welche Schritte muss sie gehen, dass der tote Lebensgefährte auch als Vater eingetragen werden kann? Die Adoptiveltern von A`s Lebensgefährten unterstützen A nicht. Die mögen A nicht und haben die Verbindung von ihrem Adoptivsohn und A nie gerne gesehen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Geschichten wie sie das Leben nicht besser hätte schreiben können. Eigentlich überlege ich mir gerade, ob man die Story nicht an einen Produzenten einer der vielen Daily Soaps verkaufen könnte. ;)

So dramatisch die Sache hier ganz offenbar für A sein möge, sie hätte auch den Lebensgefährten nicht einfach so als Vater "eintragen" lassen können, wenn dieser noch leben würde. Sie kann lediglich Angaben machen, wer der Vater ist. Eine Prüfung bzw. die Frage nach der Anerkennung erfolgt dann von Amtswegen.

Hier kann aber der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht mehr anerkennen. Und weil es aber um vermutlich nicht wenig geht (nicht allein die Halbwaisenrente, sondern auch um Erbschaftsansprüche von dem, was die Stiefeltern später so alles hinterlassen würden), wird diese Geschichte ohne professionelle Hilfe nicht zu bewältigen sein.

Ich vermute, dass A hier einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt mit der Sache beauftragen sollte und vermutlich wird an Hand von Indizien dann über die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht entschieden. War sie nun schon länger mit dem möglichen Kindsvater liiert und lebte sie sogar mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft, sind die Anhaltspunkte sicher anders zu bewerten, als wenn sie nun angibt, den Mann vier Wochen vor seinem Unfall kennen gelernt zu haben.

Ob übrigens wirklich kein genetisches Material mehr vorliegt oder nicht ist ja nicht klar. Bei einem Motorradunfall mit Todesfolge wird auch vom Fahrer des Motorrads doch regelmäßig eine Blutprobe genommen, um bei der Beantwortung von Schuldfragen eben auch die Möglichkeit auszuschließen, dass der Fahrer unter Drogen-/Alkoholeinfluss stand. Mag jetzt makaber klingen, ist aber für die Schadensregulierung entscheidend. Selbst dann, wenn durch den Unfall nur ein Straßenschild beschädigt wurde. Oft aber gibt es ja noch andere Beteiligte, und für die sind solche Proben eben auch wichtig.

Das in so einem Fall dann die Beweismittel bereits nach wenigen Tagen vernichtet werden, kann ich mir nicht vorstellen. Also ist die Chance, dass letztlich doch noch ein Gentest gemacht werden kann, vorhanden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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