Wahl des Kindergartens / der Kinderkrippe

vom 02.03.2010, 19:21 Uhr

Letzte Woche war ich mit meinem Sohn am Tag der offenen Tür im Gemeindekindergarten. Leider bin ich mit diesem Kindergarten gar nicht zufrieden. Schon der erste Eindruck war für mich negativ. Die Räumlichkeiten wirkten eher düster, mit wenig Licht, man sah nur sehr wenig Selbstgebasteltes der Kinder und die Kindergärtnerin wirkte auch nicht motiviert oder liebevoll. Während sich ihre Schützlinge mehr oder weniger alleine beschäftigten und spielten, saß sie sehlenruhig in einer Ecke und las ein privates Buch! :o

Auf jeden Fall habe ich beschlossen, dass ich meinen Sohn nicht in diesen Kindergarten geben möchte. Ich habe dann jedoch erfahren, dass es leider eine Gemeindepflicht gibt. Ich muss also meinen Sohn in diesen Kindergarten geben. (Ich wohne in einem Dorf in Burgenland und es gibt in meiner Gemeinde nur diesen einen Kindergarten.) In der Nachbargemeinde würde es sehr gute Kindergärten geben, die ich mir gut vorstellen könnte. Hat jemand vielleicht Erfahrung damit, wohin ich mich wenden kann, damit mein Sohn in einen anderen Kindergarten gehen kann?

Dazu muss ich sagen, dass mein Sohn an schwerer Neurodermitis leidet und dadurch auch eine 50%ige Behinderung hat. Wegen seiner Erkrankung muss er auch eine strikte Diät einhalten. An vielen Tagen ist die Haut so schlecht, dass sie ganz wund und offen ist. So darf er dann natürlich auch nicht zum Beispiel in der Sandkiste spielen und dergleichen. Mein Sohn benötigt also doch ein wenig mehr Aufsicht. In unserem Gemeindekindergarten betreut eine Kindergärtnerin alleine 25 Kinder! Ohne Hilfskraft! Ich halte es wirklich nicht für möglich, dass sie da gleichzeitig aufpassen kann, dass mein Sohn nicht bei einem anderen Kind mitnascht, sich in die Sandkiste stürzt und so weiter.

Leider gibt es in der Umgebung keinen privaten Kindergarten. In der Nachbargemeinde gibt es jedoch einen Kindergarten, in dem auch eine Sonderkindergartenpädagogin ist. Das würde ich für meinen Sohn passend finden, auch wenn es natürlich lästig sein wird, ihn jeden Tag mit dem Auto hinzuführen. Ich hoffe, dass mir jemand sagen kann, wohin ich mich am besten wenden soll / kann.

Benutzeravatar

» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Leider kann ich nur mit einer Sicht aus Deutschland hier dienen, weil ich die Verhältnisse in Österreich nicht kenne. Denke aber ableiten zu können, dass vieles ähnlich geregelt ist. Wenngleich mit dem Wort Gemeindepflicht nichts anfangen kann. Denke aber, dass es sich so verhält, dass eine Gemeinde, die einen Kindergarten unterhält oder zumindest bezuschusst, gerne nur Kinder aus der jeweils eigenen Gemeinde aufnimmt. Das ist grundsätzlich verständlich und vor allem wenn die Plätze rar sind sogar sinnvoll. Immerhin wird keine Gemeinde gerne für Kinder aus der Nachbargemeinde zahlen wollen.

Wenn aber absehbar ist, dass der Kindergarten viele freie Plätze hat und auch nicht zu erwarten ist, dass in den nächsten Jahren die Plätze voll ausgeschöpft/besetzt werden können, lohnt sich ein Antrag bei der betreffenden Gemeinde, sein Kind eben dort auch unterbringen zu wollen. Geht eigentlich sogar formlos. Und mehr als ablehnen werden die auch nicht können.

Eine andere, aber weniger praktikable Möglichkeit wäre (immer unter der Voraussetzung, dass keinem gemeindeeigenen Kind ein Platz weggenommen wird), wenn man sich bereit erklärt, die Zuschüsse selbst zu bezahlen. Das aber bedeutet (zumindest in den mit für Deutschland bekannten Fällen) eine Verdreifachung des Monatsbetrags. So ein Platz kann dann auch mal 800-1000 Euro pro Kind kosten. Was vermutlich nicht in Frage kommt.

Die weniger elegante Lösung könnte auch sein, kurzfristig über einen formellen Umzug nachzudenken, um eben den offiziellen Weg gehen zu können. Wobei da natürlich die Gefahr besteht, dass man dann wieder den Platz verliert, sobald man nicht mehr gemeldet ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also wenn ich so einen Eindruck von einer Kinderkrippe hätte, würde ich mir nicht nur einen anderen Platz für mein geliebtes Kind auswählen, sondern würde mich gleichzeitig auch beim Träger des Kindergartens beschweren. Also dass man da unter der Arbeitszeit noch private Bücher liest, ist denke ich, nicht vorgesehen. Außerdem erwarte ich für mein Geld, dass ich für die Kinderkrippe/ den Kindergarten bezahle, auch eine dementsprechende Leistung und dazu gehört auch, dass man sich mit den Kindern abgibt.

Es kann durchaus sein und ist sogar sehr wahrscheinlich, dass die Zeit, in der du im Kindergarten warst, die Freispielzeit war, die morgens cirka eine bis eineinhalb Stunden dauert. In dieser Zeit dürfen die Kinder spielen was sie möchten. Natürlich muss die Kindergartenpädagogin sich dann aber so hinsetzen, dass sie alle Kinder im Blickfeld hat und da scheidet das Buchlesen gänzlich aus, egal ob es nun ein privates oder ein anderes Buch ist. Deshalb würde ich diese Bedenken dem Bürgermeister oder eben dem Träger schildern und ich denke einmal, dass da dann etwas gemacht wird.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Danke für die Antworten und die Tipps.

Ja, Gemeindepflicht bedeutet, dass die Gemeinde für jedes Kind, das in den Kindergarten geht, eine Förderung bekommt. Wenn mein Sohn also in einen anderen Kindergarten geht, bekommt dann natürlich auch die andere Gemeinde die Förderung. Insofern sehe ich es natürlich ein, dass die Gemeinden stark dahinter sind, dass die Kinder in den ortseigenen Kindergarten gehen.

Ich werde mich einmal erkundigen, wie hoch die Förderung ist und mir dann überlegen, ob ich mir das dann leisten kann, dass ich diese Kosten dann selber bezahle.

Dass in den anderen Kindern auch langfristig gesehen ein Platzmangel ist, halte ich für ausgeschlossen, ganz im Gegenteil, die Plätze sind sehr rar! Deswegen wird es auch sehr schwer werden, meinen Sohn in einem dieser Kindergärten unterzubringen.

Ein Umzug ist leider nicht möglich. Zum einen bin ich mit meiner derzeitigen Wohnsituation mehr als nur zufrieden und möchte auf gar keinen Fall wegziehen, zum anderen würde ein Umzug auch nicht gerade billig sein. Und ein Zweitwohnsitz in der Nachbargemeinde ist finanziell sowieso nicht drinnen.

Mit der Kindergartenleiterin wegen dem Verhalten der Kindergärtnerin zu sprechen habe ich mir auch schon überlegt, inwiefern das was bringen wird, weiß ich jedoch nicht, Ein wenig fürchte ich auch, dass dann die Kindergärtnerin erst recht beleidigt ist. Und wahrscheinlich ist ihr Verhalten so, weil sie sich ja siegessicher sein kann, dass immer genügend Kinder kommen - eben wegen der Gemeindepflicht.

Es stimmt auch, dass ich wahrscheinlich gerade zu der Zeit dort war, in der freie Beschäftigung war. Das ist mir schon klar und ich sehe einen Kindergarten auch nicht als Daueranimationsprogramm. Freie Beschäftigungszeiten sind sogar sehr sehr wichtig und notwendig. Ich würde es nur auch begrüßen, wenn die Kindergärtnerin diese Zeit dann nicht als ihre private Zeit sieht und ein Buch liest, sondern sich im Spiel mit einzelnen Kindern miteinbezieht.

Ich finde es auch etwas auffällig, dass sich die Kleinen das scheinbar gefallen liesen. Ich habe das Szenario gute 10 bis 15 Minuten beobachtet. Kein einziges Kind kam auf die Idee, die Kindergärtnerin "zu stören". Das finde ich seltsam, weil wenn diese Dame bei den Kindern beliebt wäre, würde sie auch sicher nicht dazu kommen, ihr privates Buch zu lesen :wink:

Heute Vormittag war ich bei der Ärztin von meinem Sohn und habe einmal mit ihr dieses Problem besprochen. Sie hat auch gemeint, dass es auf keinen Fall geht, dass er in einen Kindergarten kommt, wo eine Kindergärtnerin alleine auf 25 Kinder aufpasst. Sie hat gemeint, dass ich zum Bürgermeister gehen soll und ihm sagen, dass es eigentlich nur zwei Möglichkeiten gibt: Entweder er kommt in den vorgeschriebenen Gemeindekindergarten, unter der Bedingung, dass die Gemeinde eine eigene zusätzliche Betreuuerin / Sonderkindergartenpädagogin einstellt, oder die Gemeinde verzichtet auf die Förderung und lässt ihn in die Nachbargemeinde, wo es ja bereits einen Kindergarten mit einer Sonderkindergartenpädagogin gibt.

Ich bin schon gespannt, welche Lösung im Endeffekt herauskommen wird. Wünschen würde ich mir weiterhin, dass er in die Nachbargemeinde kommt. Das ist denke ich auch die günstigere Lösung für die Gemeinde.

Benutzeravatar

» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich arbeite selbst als Kindergärtnerin- allerdings momentan noch in Wien. Ich kann deine Sorgen gut nachvollziehen und kann mir selbst nur schwer vorstellen, gleichzeitig auf 25 Kinder zu achten und zudem ein Kind mit besonderen Bedürfnissen zu betreuen. Da müsste die Gemeinde also auf jeden Fall etwas ändern!

Dass die Kindergärtnerin in einer Ecke mit einem Buch sitzt, ist für mich eine unvorstellbare Situation, die es in meinem Kindergarten niemals geben würde!! Dass man kurz mal etwas Berufliches durchlesen muss, kann vielleicht in einer ruhigen Minute passieren, aber dass man ein privates Buch für längere Zeit liest? Niemals!

An deiner Stelle würde ich einfach einmal direkt zur Gemeinde gehen und dort das Problem ganz konkret ansprechen. Für den Moment könntest du ja die Situation mit der Kindergärtnerin verschweigen- so stehst du am Ende nicht schlecht da. Erklär die Situation deines Sohnes und dass es in der Nachbargemeinde eine passende Betreuungsstelle gibt. Vielleicht steigt man ja ohnehin gleich darauf ein und stellt entweder selbst eine weitere Person ein und willigt gleich ein, dass du deinen Sohn dorthin in den Kindergarten geben darfst.

Ein Gespräch mit der Kindergärtnerin oder der Leiterin des betreffenden Kindergarten würde ich fürs erste Mal außer Acht lassen. Die Aufregung wäre ja womöglich total umsonst!

Benutzeravatar

» Nipfi » Beiträge: 3076 » Talkpoints: 8,28 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


In einem so beschriebenen Kindergarten würde ich mein Kind auch nicht unterbringen wollen. Wenn sich eine Erzieherin nicht mal während eines Tages der offenen Tür von der Privat-Lektüre trennen kann, dann wirft das schon kein gutes Licht auf die Einrichtung.

Den beobachteten Betreuungsschlüssel würde ich unbedingt hinterfragen, sowohl beim Träger der Einrichtung als auch bei anderen Eltern, die ihre Kinder in genau dieser Einrichtung betreuen lassen. Da kann man dann auch gleich nach weiteren Erfahrungen fragen.

derpunkt hat geschrieben:Wenngleich mit dem Wort Gemeindepflicht nichts anfangen kann.

So etwas gibt es in Deutschland auch. Das ist dann aber Landkreisbezogen, so dass man sein Kind nicht ohne weiteres in einer Einrichtung eines anderen Landkreises anmelden kann. Dazu bedarf es erst der Zustimmung der Behörden und ein Landkreis muss dann an den anderen Ausgleichszahlungen leisten. Das ist aber - zumindest in meinem Heimatlandkreis - eine kurze Formalität in der eine kurze Begründung des Anliegens enthalten sein muss. Meist wird dem auch ohne Probleme zugestimmt. Viele meiner Bekannten haben einen solchen Antrag gestellt, um das Kind auf dem Weg von und zur Arbeit einfacher in die Einrichtung bringen zu können und nicht erst einen Umweg in Kauf nehmen zu müssen. Lediglich in einem Fall wurde diese Begründung nicht sofort akzeptiert, dort schaltete sich dann aber der Arbeitgeber ein.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^