Lebensgefährliche Medikamentenreaktion melden?
Eine Kollegin meiner Mutter hat gestern Abend keine Luft mehr bekommen und musste ins Krankenhaus. Zu dem Zeitpunkt schwebte sie tatsächlich in Lebensgefahr. Man fand heraus, dass sie auf eine bekannte Halsschmerztablette allergisch reagiert hatte.
In der Packungsbeilage war diese Reaktion nicht beschrieben, obwohl sowas drin stehen muss und sollte. Der Arzt meinte dann, dass diese Reaktion nur bei Kindern bekannt sei und das sie bei Erwachsenen bisher noch nicht vorgekommen ist.
Wo meldet man denn so eine allergische Reaktion? Es kam auch heraus, dass auf der Packungsbeilage gar nicht alle Inhaltsstoffe aufgeführt waren. Der Arzt hat sich nämlich erkundigt und herausgefunden, dass das Mittel auf das sie reagiert hat definitiv enthalten ist, aber nicht drauf steht. Nur auf der Beilage für Ärzte (die sich tatsächlich zu der des Otto-Normalverbrauchers unterscheidet), bzw. auf den zusätzlichen Informationen, die nur Ärzten bekannt ist, kann man das sehen.
Ich würde an deiner Stelle den Hersteller kontaktieren. Bei den Beipackzetteln sind doch meist Kontaktinformationen, Telefonnummern etc. hinterlegt oder du googlest die Firma dieser Arznei.
Wenn das nicht mal drin steht und die Kollegin davon tatsächlich in Lebensgefahr schwebt, denk ich sogar, dass man da rechtlich sogar etwas erzielen könnte. Ich würde wahrscheinlich die Firma verklagen, wenn es herauskommen sollte, dass ich aufgrund eines Inhaltsstoffes von der Medizin einen allergischen Effekt krieg.
Wenn eine noch nicht bekannte Nebenwirkung auf das Medikament stattfindet, dann sollte man den hausarzt, der dieses Medikament verschrieben hat oder den Hersteller des medikamentes sofort benachrichtigen. Wenn die Frau sogar ins Krankenhaus gekommen ist, ist das krankenhaus verpflichtet diese Nebenwirkung beim Hersteller zu melden.
Ob es allerdings irgendwann in der Packungsbeilage auch geschrieben wird ist fraglich, weil ein einziger Patient wohl kaum ausschlaggebend ist und die Hersteller sich dann darauf berufen, dass es auch einen anderen Grund gegeben haben könnte. Zum Beispiel eine Wechselwirkung mit anderen Medikamenten oder Lebensmitteln.
Wechselwirkungen können ausgeschlossen werden. Mein Stiefvater hat diese Reaktion bei sich aber auch fesgestellt, konnte bis dahin aber keinen Zusammenhang herleitet. Er hatte von sich aus damals Medikamente auf den Halsbereich gestrichen, die abschwellend wirkten. Aber er hat eben auch eine medizinische Ausbildung und das hat nicht jeder.
Es handelt sich auch nicht um ein verschreibungspflichtiges Medikament, sondern um ein freiverkäufliches, was die Sache meiner Meinung nach noch schlimmer macht, weil Ärzte darauf dann weniger Einfluss haben, was die Einnahme anbelangt.
Der Hausarzt und Kliniksarzt ist informiert, aber ob die das dann an die entsprechende Stelle weiterleiten weiß ich nun nicht. Daher halte ich es für die beste Möglichkeit, wenn man es eben selber meldet?
Melde diese Arzneimittelwirkung an Fachmänner bzw. -frauen, wie deinem Arzt oder in der Apotheke deinem Apotheker. Diese wissen, wohin sie sich wenden müssen und werden (auch schon bei Verdachtsfällen) die Nebenwirkungen an die entsprechenden Bundesinstitute (BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut) weiterleiten, da sie dazu verpflichtet sind.
Danach wird von diesen Instituten aus entschieden, wie weiter zu verfahren ist. Der Sachverhalt wird geprüft und BfArM und PEI haben nach der evtl. Feststellung von medizinisch nicht vertretbaren Risiken (worunter dann die von dir an deinen Arzt/Apotheker gemeldete Nebenwirkung fallen könnte) u.a. dann die Möglichkeit, durch von der Behörde angeordnete Anwendungsbeschränkungen (bis hin zum Widerruf einer erteilten Arzneimittelzulassung) den sicheren Umgang mit Arzneimitteln zu unterstützen.
Eine Unterrichtung der Arzneimittelfirma / des Herstellers von dir ist nicht nötig.
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