Anbieter umgehen die Identitätsprüfung bei SIM-Karten
Wer eine SIM-Karte verkauft, muss eine genaue Identitätsprüfung des Käufers vornehmen. Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, die Prüfung kann durch eine Überprüfung der Ausweispapiere erfolgen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt festgestellt, dass diese Überprüfung vernachlässigt wird. Dies geschieht oft aus Kostengründen, denn eine genaue Überprüfung kostet Zeit und Zeit ist Geld. So wurden Handy-Karten auf den Namen Michael Jackson oder auf den Namen von Hunden ausgestellt, ohne das dies aufgefallen ist.
Diese Überprüfung der Daten ist aber wichtig, denn Justiz und Polizei können bei Straftaten, bei denen das Handy benutzt wurde, nicht auf die richtigen Daten des Besitzers zurückgreifen. So kann man eventuell die Identität eines anderen beim Kauf einer SIM-Karte angeben und steht selbst nicht als Besitzer in der Datenbank. Hierbei wird es Verbrechern oder Terroristen erleichtert, Straftaten unerkannt auszuüben.
Da brauchen wir uns nicht wundern, wenn auf einmal die Polizei vor der Haustür steht und wir wegen etwas beschuldigt werden, was wir nicht getan haben. Dies zu beweisen, ist dann nicht einfach, da erst einmal davon ausgegangen wird, dass die Daten beim Kauf der SIM-Karte überprüft worden sind und richtig waren.
urilemmi hat geschrieben:Dies zu beweisen, ist dann nicht einfach
Bei vorgeworfenen Straftaten muss auch niemand seine Unschuld beweisen. Diese Beweislastumkehr gibt es ja nicht und wird es in einem Rechtsstaat auch hoffentlich nie geben. Es ist immer die Gegenseite, die die Schuld zu beweisen hat! Und wenn man nichts getan hat, ist es eben schwer, einem eine Tat nachzuweisen! Und nur ein Indiz mit dem Handy ist wahrlich etwas schwach. Besonders wenn es sich um eine schwere Straftat handelt, die einem unterstellt wird. Bei Bagatelldelikten dürfte die Polizei/Staatsanwaltschaft ja kaum an die Daten gekommen sein.
Aber das mit der Identitätsprüfung ist wohl wirklich ein Problem. Insbesondere bei Discountern erfolgt ja die Freischaltung durch eine Online-Registrierung. Und hier ist es ja wirklich ein leichtes, Donald Duck als Name und Entenhausen als Wohnort anzugeben.
Mir fällt es aber schwer zu glauben, dass Straftäter (selbst bei einer zu 100% gewährleisteten Registrierpflicht mit realem Namen) dann zur Begehung der Straftat eben solche Geräte verwenden würden, die sie selbst gekauft und registriert haben. Ich bin da eher davon überzeugt, dass solchen Leuten zuverlässiger über die klassische Polizeiarbeit das Handwerk gelegt werden kann.
Natürlich braucht niemand bei Straftaten seine Unschuld zu beweisen, da hast du sicher recht. Du bekommst aber erst mal eine Anhörung und wirst eventuell von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Um dann mit Sicherheit nicht verurteilt zu werden, wird sich wohl jeder erst einmal einen Anwalt nehmen und sich von ihm vertreten lassen. Das kostet dann aber dein Geld, denn eine Rechtschutzversicherung übernimmt solche Kosten nicht.
urilemmi hat geschrieben:Du bekommst aber erst mal eine Anhörung und wirst eventuell von der Staatsanwaltschaft angeklagt.
Aha, und seit wann das? Vielleicht öffnest Du mal unsere Augen und Ohren mit deinem Wissen, denn das wäre mir neu. Zuerst kommt es zur Vorermittlung durch die zuständige Polizei und ja, man bekommt dann eine Vorladung. Und dabei klärt sich meist so etwas auf. Dazu kommt, wo die Vorratsdatenspeicherung wiederum nützlich ist, dass man hier überprüfen kann, ob das Bewegungsprofil des Kartennutzers mit dem der Person identisch ist, gegen die man ermittelt.
urilemmi hat geschrieben:Das kostet dann aber dein Geld, denn eine Rechtschutzversicherung übernimmt solche Kosten nicht.
Quatsch, natürlich übernimmt sie das - außer man hat es beim Abschluss ausgeschlossen um den Beitrag niedrig zu halten!
Leider zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht für einen Anwalt, wenn wegen einer Straftat wie Betrug ermittelt wird. Da darf man den Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Gegen so etwas kann man sich nicht versichern, sorry.
Unsinn, aber hoch 9! Ausgeschlossen ist das dann wenn eine Straftat vorsätzlich begangen wird! Wenn man einer Straftat beschuldigt wird die man nicht begangen hat fehlt der Vorsatz!
Und hier ist das nichts anderes - oder wo bitteschön ist hier ein Vorsatz erkennbar wenn ein Dritter mit den eigenen Daten Schindluder betreibt? Genau gegen sowas kann man sich eben versichern, ansonsten wäre dies völlig sinnlos - selbst fahrlässig begangene Straftaten sind in der Regel noch von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
urilemmi hat geschrieben:Leider zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht für einen Anwalt, wenn wegen einer Straftat wie Betrug ermittelt wird. Da darf man den Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Gegen so etwas kann man sich nicht versichern, sorry.
Du weißt leider nicht wie eine Rechtsschutzversicherung in der Praxis funktioniert, denn dein Anwalt schildert der Versicherung den Sachverhalt. Dabei nennt er der Versicherung genau um was es eigentlich geht. Hast du selbst vorsätzlich einen Betrug gemacht, gehst du leer aus. Aber in diesem von dir geschilderten Fall zahlt die Rechtsschutzversicherung oder genauer gesagt übernimmt die anfallenden Kosten.
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