Geschirrspüler defekt - Mieter oder Vermieter zuständig
Mieterpaar A wohnt in einer Mietwohnung. In dieser Wohnung befindet sich eine Einbauküche mit den entsprechenden Elektrogeräten, die nicht das Eigentum von Paar A sind, sondern die zum Inventar und somit zur Mietsache gehören. Nun ist der Geschrirrspüler leider kaputt gegangen. Er macht seltsame Geräusche und Programme laufen nicht mehr durch. Paar A hat den Geschirrspüler jedoch immer pfleglich behandelt.
Jetzt wissen A's nicht wer für die Reparatur zuständig ist, da das Gerät ja nicht Eigentum von A ist, sondern eigentlich dem Vermieter B gehört. Müssen die Mieter A das Gerät auf eigene Kosten reparieren lassen oder sollen sie sich an B wenden, damit der eine Reparatur in Auftrag gibt und dann auch die Kosten dafür übernimmt? Im Mietvertrag konnten die A's leider nichts finden, was ihnen weiter geholfen hätte, da dort lediglich die einzelnen Möbel und Geräte aufgelistet sind, die zur Einbauküche des Vermieters B gehören.
Da der Geschirrspüler sich sozusagen als Mietsache mit in der Wohnung befindet und die gesamte Einbauküche ja mitgemietet wurde müssten A sich an ihren Vermieter wenden können, schließlich ist es nicht ihr Eigentum und sie sind auch nicht verpflichtet es zu ersetzen, sofern sie nicht Schuld daran sind das der Geschirrspüler nicht mehr einwandfrei funktioniert.
Bei uns war das jedenfalls so, da ist ebenfalls der Geschirrspüler kaputt gegangen. Die Klappe hat nicht mehr schließen können, da die Feder gebrochen ist. Da dies eine Verschleißfolge war und kein Verschulden unsererseits musste sich der Vermieter drum kümmern. Also einfach beim Vermieter melden, wie man es mit einer defekten Toilette ja auch täte.
Es kann aber auch sein, sofern der Geschirrspüler nicht explizit im Vertrag erwähnt ist, das dieser einfach aus der Wohnung entfernt jedoch nicht ersetzt wird. So oder so dürften dem Mieterpaar eigentlich keine Kosten entstehen.
Wenn der Geschirrspüler bzw. die komplette Küche im Mietvertrag aufgeführt ist und auch dabei steht, welchen monatlichen Betrag man für diese Küche zahlt, dann ist die Küche eine Mietsache. Und dann ist der Vermieter B für die Reparatur zuständig. Macht er es nicht, kann A den Mietbetrag der Küche kürzen.
Wenn die Küche nicht aufgeführt ist im Mietvertrag, kann A nicht nachweisen, dass er die Küche nur mietet. Es kann dann von B so ausgelegt werden, dass er die Küche in der Wohnung gelassen hat und sie einfach mit übernommen wurde und A sie umsonst nutzen kann. Dann kann B sich weigern die Reparatur zu zahlen. Das ist nämlich einer Bekannten von mir passiert. Sie hat aber dann die Küche bei Auszug mitgenommen. Denn der Schriftverkehr, als der Backofen kaputt war zeigte eindeutig, dass es ihre Küche war.
Deswegen sollte A auf jeden Fall mal in den Mietvertrag schauen, was da bezüglich der Küche steht. Wenn A eine Miete (und wenn es nur 20 Euro sind, die extra aufgeführt sind) dann muss B die Spülmaschine reparieren.
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