Wie verbindlich ist ein Dienstplan?
Ich habe mich vorgestern lange mit meiner Freundin unterhalten, die gerade dabei ist eine Ausbildung im Einzelhandel zu machen, wo sie noch ein Jahr durchhalten muss. Sie hat große Probleme damit, dass man ihr ihr ständig ihre Freizeit durcheinander bringt. Das Problem ist, dass am Dienstplan ständig was geändert und hin und her geschoben wird und ihr andere Dienste aufgedrückt werden, ohne dass man sie fragt, ob sie da überhaupt Zeit hat. Das ist dann so, dass man einen Tag tauscht, an dem sie eigentlich frei hätte oder ihr statt einer Früh- eine Spätschicht gibt.
Dadurch hat sie ständig Stress, da sie Verabredungen absagen muss (was ja ab und an noch akzeptabel sein mag). Problematisch wird es aber wenn sie Arzttermine wahrnehmen muss, was schon so alle 2 bis 3 Wochen vorkommt. Dieses Dienstplan-Getausche passiert ihr mindestens einmal in 2 Wochen, so dass sie eigentlich gar nicht mehr planen kann, was sie in ihrer Freizeit machen möchte, da sie immer damit rechnen muss, dass sie doch arbeiten muss.
Mir tut das sehr leid für sie und ich habe mich mal versucht zu informieren, ob das überhaupt alles so gemacht werden darf mit ihr. Dummerweise bin ich auf zwei Informationen gestoßen. Zum einen ist es wohl nicht erlaubt, dass der Dienstplan, der einmal festgelegt wurde, einfach so, ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers getauscht werden darf. Zum Anderen habe ich gelesen, und das behaupten wohl auch immer ihre Chefs, dass der Arbeitnehmer die Pflicht hat, jeden Tag und ständig auf den Dienstplan zu schauen, ob sich da was an der Arbeitszeit geändert hat und dann müsse ab sich darauf einstellen, was ich wirklich als üblen Eingriff in die Freizeit eines jeden Arbeitnehmers empfinde.
Ich würde das sehr unfair finden und kann nicht so richtig nachvollziehen, warum das erlaubt wäre, da man dann ja überhaupt keine Planungsmöglichkeiten hinsichtlich der eigenen Freizeit mehr hat. Es ist für meine Freundin ohnehin schon blöd genug, dass der Dienstplan oft nur eine Woche im Voraus geschrieben wird und es deswegen allein schon sehr schwer ist z.B. einen Arzttermin festzulegen, der ein bis zwei Wochen im Voraus gemacht wird, was bei Ärzten ja schon echt als kurzfristig bezeichnet werden kann. Daher versucht sie solche Termine schon immer auf die Berufsschultage zu legen, was in Zukunft auch schwierig wird, da ihre Firma überlegt, alle Azubis noch für 4 Stunden nach der Berufsschule auf Arbeit zu beordern.
Weiß jemand mehr dazu? Ich würde meiner Freundin irgendwie gern helfen, weil sie es da echt ziemlich schwer hat zur Zeit, was ich vollkommen nachvollziehen kann. Aber leider finde ich solche widersprüchlichen Festlegungen und will ihr auch nichts falsches sagen.
In erster Linie muss man natürlich die Freizeit an die Arbeit anpassen. Ein Auszubildender darf auch nur eine gewisse Stundenanzahl arbeiten. Da sollte sie natürlich drauf achten, dass das auch eingehalten wird.
Was nicht geht ist natürlich, dass man ihren Dienstplan ständig ändert. Hat sie das Problem denn mit dem Arbeitgeber besprochen? Sind die Änderungen wirklich sehr kurzfristig?
Ein Dienstplan ist natürlich bindend. Sollte man ein Mitarbeiter ausfallen, gilt es natürlich als selbstverständlich, dass die Arbeit aufgeteilt wird. Damit muss man rechnen. Aber es ist üblich, dass man dann auch gefragt wird, ob man die Stunden übernehmen KANN.
Soweit ich weiß, werden die maximalen Wochenarbeitsstunden eingehalten. Da meine Freundin auch über 18 Jahre alt ist, dürfen das ja wohl bis zu 48 Stunden (in Ausnahmefällen wohl auch mal 60 stunden) pro Woche sein, Da kommt sie aber nicht drüber.
Das Problem liegt wirklich nur an diesen ständigen Dienstplanänderungen und ja die sind oft sehr kurzfristig. Meist erfährt sie es etwa drei Tage vorher. Oft geht es um einen Samstag, den sie eigentlich frei hätte und dann ständig wegen der Änderungen doch auf Arbeit zu erscheinen hat. Das erfährt sie dann wohl am Mittwoch oder Donnerstag.
Gesprochen hat sie mit ihrem Chef auch schonmal und der hat, wie gesagt, lediglich geäußert, dass sie verpflichtet sei da jeden Tag an den Dienstplan zu gucken, um zu erfahren, ob sich was an diesen Zeiten geändert hätte und die hätte sie dann so hinzunehmen. Das ist ja leider das Problem, dass sie halt nicht weiß, was die dort bei ihr auf Arbeit dürfen und was nicht. Sie hat halt nichts in der Hand, was sie dem Chef schwarz auf weiß unter die Nase halten könnte.
Yazz hat geschrieben:Sie hat halt nichts in der Hand, was sie dem Chef schwarz auf weiß unter die Nase halten könnte.
Ehrlich gesagt wüsste ich auch nicht, was es ihr bringen würde, sich hier auf die extreme Position zurück zu ziehen, und nur das zu tun, wozu man sie - bei Strafe des Rauswurfs - zwingen kann. Ich kann das höchstens so sehen, dass sie auf keinen Fall nach der Ausbildung bei diesem Laden/der Kette anfangen will. Und so was wäre wirklich der erste und effektive Schritt dazu, dass sie dann wirklich nicht übernommen wird.
Auch erscheinen mir die Gründe, die Du hier genannt hast, wenigstens Fadenscheinig. Jedenfalls hat sie offenbar ein ernstes Problem, wenn sie alle zwei Wochen zum Arzt "muss". Wobei es ja eigentlich auch oft um den Samstag geht. Und an Samstagen wird sie ja nicht zum Arzt gehen wollen?
Dann kommt doch hinzu, dass sie ja dadurch alternative Zeiten frei bekommt. Arbeitet sie außer der Reihe an einem Samstag, bekommt sie ja unter der Woche entsprechend einen freien Tag. In Summe gleicht es sich aus. Und dass das Privatleben gerade in dem Job u.U. leidet, wusste sie doch auch vorher. Schlimmer wäre es, wenn sie noch ein kleines Kind zu versorgen hätte.
Ich bin wirklich niemand, der dazu rät, sich alles gefallen zu lassen. Natürlich muss man als Arbeitnehmer auf seine Rechte manchmal nachdrücklich bestehen. Und manchmal muss man sogar um seine eigentlichen Rechte kämpfen. Aber ich stehe auf dem Standpunkt, dass mancher Kampf ein Kampf um die goldene Annanas ist. Und in dem beschriebenen Fall wird es Deiner Freundin nichts bringen, Recht zu bekommen. Wenn das dann zur Konsequenz hat, dass der Arbeitnehmer seinerseits im maximal zulässigen Rahmen die Pläne ändert (was er meiner Ansicht nach unzweifelhaft darf - schließlich muss dem Arbeitgeber gestattet sein, auf entsprechende Situationen angemessen zu reagieren). Und das dann auf Grund persönlicher Befindlichkeit immer (subjektiv) zu Ungunsten Deiner Freundin.
Hier lohnt es sich, tatsächlich mit Kollegen und Kolleginnen auszutauschen (die sind ja vermutlich im gleichen Maße betroffen) und erneut das Gespräch mit dem Chef suchen. Dann übrigens nicht ultimativ fordernd sondern kompromissbereit und lösungsorientiert auftretend. Und keine "Wenn-Dann" Sätze ins Gespräch einfließen lassen.
derpunkt hat geschrieben: Auch erscheinen mir die Gründe, die Du hier genannt hast, wenigstens Fadenscheinig. Jedenfalls hat sie offenbar ein ernstes Problem, wenn sie alle zwei Wochen zum Arzt "muss". Wobei es ja eigentlich auch oft um den Samstag geht. Und an Samstagen wird sie ja nicht zum Arzt gehen wollen?
Das kannst du schon glauben, wenn ich es geschrieben habe, ausgedacht habe ich es mir nicht. Wenn jemand ein chronisches gsundheitliches Problem hat dann muss er u.U. auch alle 2 bis 3 Wochen zum Arzt. Wielange das dauert oder was da genau gemacht wird, sei jetzt mal dahingestellt und ist für die Frage hier nicht relevant. Und ich habe geschrieben, dass es auch oft um einen Samstag geht, das heißt nicht, dass es ausschließlich ein Samstag ist. Ebenso sind es auch oft Änderungen an den Schichten und nicht immer nur die Tage an sich.
derpunkt hat geschrieben: Dann kommt doch hinzu, dass sie ja dadurch alternative Zeiten frei bekommt. Arbeitet sie außer der Reihe an einem Samstag, bekommt sie ja unter der Woche entsprechend einen freien Tag. In Summe gleicht es sich aus.
Dann hast du nicht verstanden, was das Problem ist, worüber ich hier die ganze Zeit schreibe. Klar hat sie einen Ausgleichstag, der nützt ihr aber nicht viel, wenn sie keinen Verlass darauf hat, dass der auch an diesem einen Tag bestehen bleibt. Es geht hier nicht darum, dass sie zeitmäßig gesehen zuviel arbeitet, sondern dass man ihre Dienstzeiten sehr oft verschiebt, so dass eine vernünftige Freizeitplanung nicht möglich ist. Und da geht es auch nicht immer nur ums Vergnügen, man erledigt ja in seiner arbeitsfreien Zeit auch andere Dinge, die wichtig sind.
derpunkt hat geschrieben: Wenn das dann zur Konsequenz hat, dass der Arbeitnehmer seinerseits im maximal zulässigen Rahmen die Pläne ändert (was er meiner Ansicht nach unzweifelhaft darf - schließlich muss dem Arbeitgeber gestattet sein, auf entsprechende Situationen angemessen zu reagieren).
Das ist ja eben genau meine Frage aus dem Ausgangsthreads. Darf der Arbeitgeber das denn ohne zu fragen, ob der Arbeitnehmer da überhaupt kann? Das war ja die Frage zur Verbindlichkeit des Dienstplans. Hier haben ja andere User schon das Gegenteil geschrieben. Wenn du das meinst heißt es ja nicht, dass du es weißt. Ich wüsste ich einfach gern mal wo man diese Festlegung finden kann, dass der Arbeitgeber den Dienstplan ständig ändern kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Ich habe dazu wie gesagt zwei widersprüchliche Aussagen gehört. Klar muss ein Arbeitgeber auf bestimmte personelle Situationen reagieren, bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass der Arbeitnehmer dahingehend überhaupt keine Rechte mehr hat Pläne für sein Privatleben vorzunehmen?
@Yazz
Auch wenn das vielleicht nur rüber gekommen ist. Die Grundproblematik habe ich verstanden. Aber ich schätze die Sache eher so ein, dass offenbar hier ein Grund zum streiten gesucht wird, weil die beschriebene Problematik aus meiner Sicht auf Seiten des Arbeitgebers wie auch auf Seiten des behandelnden Arztes gelöst werden könnte. Jeweils sogar unabhängig voneinander!
Das ändert nichts daran, dass danach auch weiterhin Dienstpläne geändert werden. Aber bei dem Job sind diese Einschränkungen wohl nicht zu vermeiden. Außerdem bleibt ja die Planungssicherheit wenigstens ein paar Tage im Voraus.
Geht es nun erst einmal um die Arztgeschichte, dann geht es mich aber auch den Arbeitgeber nichts an, was die regelmäßigen Besuche begründet. Doch gibt es hier nicht die Möglichkeit, mit dem Arzt einen festen Turnus zu vereinbaren? Den könnte man auch dem Arbeitgeber mitteilen, so dass zukünftig die Pläne entsprechend erstellt werden.
Aber auch auf Seiten der Praxis kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht möglich sein soll, einen Termin drei Tage vorher abzusagen und dafür einen alternativen "Zwischen-Schieb-Termin" zu bekommen. Zumal der Arzt einen kennt und ich mal unterstelle, dass die Behandlungsdauer bzw. Sitzungszeit sehr wohl planbar und überschaubar ist. Ist der Arzt nicht bereit dazu, dann würde ich diesen übrigens wechseln.
Was übrigens die Rechtslage angeht: ich bin mir wirklich sicher, dass jede Regelung in dieser Frage mit der Ausnahme behaftet ist, dass die Regelung nicht bei "wichtigen betrieblichen Gründen" gilt bzw. auszusetzen ist. Das ist bei ausgehängten Dienstplänen so. Aber sogar auch bei Monate vorher genehmigten Urlauben ist das der Fall! Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung. Jetzt meine Frage: wäre Deine Freundin bereit, sich mit dem Arbeitgeber auch vor einem Arbeitsgericht zu treffen und diesen Punk (auf eigene Kosten, sofern keine entsprechende Rechtschutzversicherung besteht) klären zu lassen? Denn was macht sie, wenn sie ensprechende Gesetztestexte hat, diese interpretiert, dem Arbeitgeber vorhält und er sich dennoch nicht daran hält? Ist er nämlich zu keinem Gespräch bereit, dass Ganze intern zu lösen, wird er auch auf solche "Drohungen" nicht reagieren.
Also solange die Änderungen mind. 3 Tage vorher feststehen, kann man in der Regel seinen Dienstplan wirklich nur als reine Planung ansehen, daher heißt es ja auch Plan und nicht "Tabelle mit feststehenden Arbeitszeiten, die nicht mehr geändert werden (können)!"
Muss sie Samstags ran, muss man ihr halt spätestens Mittwoch gesagt haben, dass sie arbeiten muss. OK, sagen muss man es noch nicht mal. Pflicht jeden Arbeitnehmers ist es, diese Planung im Auge zu behalten! Ich hatte da auch mal Ärger bekommen, weil ich die Planung so hingenommen hatte und plötzlich zu spät auf der Matte stand!
Wenn sie ihre Termine hat, würde ich den Vorgesetzten/Chef bitten, auf diesen zu achten. Sollte er dies nicht machen und ist ein Betriebsrat im Unternehmen, sollte sie nicht nur, sie müsste sich ja dann schon mit diesem in Verbindung setzen! Gibt es keinen BR, dann, falls es höhere Instanzen im Unternehmen gibt, sich an diese wenden.
Sollte dies auch nichts bringen, dann zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und da mal vorständig werden. Wenn ich das so lese, ist es dem Vorgesetzten/Chef ja recht egal, vielleicht liegt da sogar das böse "M"-Wort vor, das ich nicht unterstellen möchte, da ich die Sachlage nicht kenne.
Notfalls vormittags im Berufsschulblock den Termin legen, dann wäre sie ja auch entschuldigt und müsste dann halt den Stoff nachholen, was weniger Stress mit sich bringen würde, aber auf jedenfall nur als absolute Notlösung gelten sollte!
Bin mal gespannt, was bei raus kommt!
Meines Wissens darf der Arbeitgeber im Zuge seines Direktionsrechtes einen Dienstplan herausgeben, der dann auch einzuhalten ist. Diesen Dienstplan kann er später nicht ohne weiteres wieder umstellen. Arbeitnehmer müssen sich auf den Dienstplan verlassen können, auch wenn der Dienstplan Wochen zuvor erstellt wurde. Sicher gibt es Ausnahmen, die eine Änderung nötig machen. Dass es aber mit schöner Regelmäßigkeit vorkommt, lässt ahnen, dass die Änderungen wohl unbillig und damit nicht verbindlich sind.
Mit schwarz auf weiß kann ich zwar auch nicht konkret dienen, da macht es aber durchaus Sinn mal bei der Gewerkschaft (in dem Fall ver.di) um Hilfe zu bitten. Dort gibt es auch juristische Beratung, die nicht nur etwas schwarz auf weiß bieten können, sondern auch im konkreten Fall.
Nur weil man alle 2-3 Wochen zum Arzt muss, muss man nicht gleich ein psychisches Problem haben, was zudem auch noch durch den wechselnden Dienstpal hervorgerufen wurde Nur mal so. Ich gehe auch alle 2-3 Wochen zum Arzt und bin nicht psychisch erkrankt.
Ein Dienstplan ist, wie der Name schon sagt, ein Plan. Der wird vor allem erstellt, damit man WEIß, wann man zu arbeiten hat, und wann man Freizeit hat. Wird der ständig geändert, kann man sich den auch sparen. Ein Arbeitnehmer hat aber ein Recht auf Freizeit (so unglaublich das auch klingt ).
Tatsächlich gibt es wirklich eine rechtliche Grundlage. Ein Dienstplan muss demnach im beidseitigem Interesse erstellt werden. Zum Nachlesen § 315 Abs. 3 S. 1 BGB.
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