Werkstudent mit Minijob

vom 07.02.2010, 13:22 Uhr

Ich arbeite derzeit als Werkstudent für 10 Stunden bei einer Firma. Als Gehalt bekomme ich 400 Euro im Monat. Nun habe ich aber einen zusätzlichen Minijob auf 400 Euro Basis angeboten bekommen für 9 Stunden die Woche. Wie verhält sich es hier nun mit den Abgaben?

Wird es so berechnet, dass ich mich in der "Gleitzone" befinde oder wird der Nebenjob auf 400 Euro Basis ohne Abzüge gezählt? Muss ich dann bei dem Minijob eine Lohnsteuerkarte abgeben und wird diese dann als Steuerklasse 6 behandelt? Bei meinem ersten Arbeitsverhältnis habe ich die Lohnsteuerklasse 1.

» tannja89 » Beiträge: 31 » Talkpoints: 0,06 »



Eigentlich wird alles am Ende des Jahres doch als komplett ein Einkommen zusammengerechnet und dann zahlst du nach oder bekommst zurück. Sozialabgaben wirst du zahlen müssen, Steuern müsstest du aber knapp drunter bleiben, schau mal ins EStG §32a (zz. 7.834 EUR Grundfreibetrag), da steht der Freibetrag für das ganze Jahr drin und ändert sich meistens jährlich.

Falls Einkommensteuer abgezogen wird, solltest du es aber dank der zwei 400 EUR-Jobs unter die Freigrenze schaffen, so dass du am Ende des Jahres Geld zurück bekommst.

Ansonsten mal bei euch an der FH/Uni mal nen Steuer-Prof anquatschen und kurz fragen, da wir das in der EStG-Vorlesung leider nicht hatten. Gab nur immer die Fälle von reichen selbständigen oder angestellten Menschen :-D

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» DocMichi » Beiträge: 667 » Talkpoints: 3,51 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Arbeitest du bei dem ersten Job 10 Stunden die Woche?Bis 400 Euro im Monat muss man keine Steuern zahlen, alles was darüber fällt aber schon. Mit deinem ersten Job dürftes du also noch gerade darunter liegen und mit beiden Jobs zusammen, darüber.

Demnach musst du natürlich schon Steuer zahlen und auch eine Steuererklärung machen.

Ich habe momentan auch 2 Jobs und mein einer Arbeitgeber muss mehr Abgaben zahlen. Das wird auch auf dich zutreffen. Desweiteren hat man zu mir gesagt, dass ich, sollte ich über 400€ kommen, auch in eine höhere Lohnsteuerklasse komme. Da das bei mir nicht der Fall ist, konnte ich das auf eine Lohnsteuerklasse laufen lassen, aber musste selbstverständliche beide Arbeitgeber informieren und einer musste eben die zusätzlichen Abgaben übernehmen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Je nachdem wieviel du insgesamt verdienst ist die Lohnsteuerklasse doch eh egal in welcher Klasse du bist. Du hast ja einen Freibetrag von 8004 Euro, das heißt bis 667 Euro im Monat zahlst du sowieso keine Lohnsteuer.

Ansonsten gilt es auch zu bedenken, dass du auf deine Stunden aufpassen musst, da du als Werkstudent nur maximal 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeiten darfst. Wobei man da aber theoretisch auch einfach zwei Mini-Jobs ohne die Einstufung als Werkstudent daraus machen kann. Für dich selber würde sich da sehr wahrscheinlich nicht viel ändern. Sozialabgaben in Form der Rentenversicherung musst du als Werkstudent ja glaube ich sowieso schon zahlen, unabhängig von der 400 Euro-Grenz. War zuminedst mal bei mir so, als ich fälchlicherweise als Werkstudent eingruppiert wurde. Ein großer Vorteil liegt da nur beim Arbeitgeber, der da deutlich an den Lohnnebenkosten einsparen kann, wenn er jemand als Werkstudent einstellt und nicht einfach nur als Mini-Job.

Bisher konnte ich für den Arbeitnehmer eigentlich kaum einen großen Vorteil im Werkstudenten erkennen gegenüber einem einfach Mini-Job. Lediglich die Möglichkeit des Abschlusses einer Riesterrente wäre da für mich wirklich als Vorteil anzusehen. Denn das geht ja normalerweise als Student nicht, womit man ja mehrere Jahre von der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge abgeschnitten ist.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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