Nachweiszeiten von THC
Naja im Falle des Drogenscreenings misst sich die Konzentration am Kreatininwert. Man kann das zwar nicht Kategorisch hochrechnen, aber wenn der THC Wert schon bei der niedrigen Urinkonzentration im "grau Bereich" des Cutt off liegt (sprich es ist nicht deutlich positiv, oder negativ) ist zumindest davon auszugehen, dass der THC Wert deutlich anders liegt, wenn der Urin höher konzentriert ist. Aber dass du nicht alleine Pipi machen gehen darfst ist zu vermuten
Punklady1989 hat geschrieben:Naja soweit ich gelesen habe ist das mit der Schweigepflicht bei der Bundeswehr irgendwie anders.
Richtig , die gibt es nämlich nicht wirklich, da es sich hier mehr oder weniger um einen Amtsarzt handelt, der "auffällige" Sachverhalte eben auch an die zuständigen Behörden weiterleiten darf. Da wäre man nicht der erste, bei dem nach der Musterung die Anzeige ins Haus trudelt .
Und zur Hollandfrage: Auch Straftaten die man im Ausland begeht können hier zur Anzeige gebracht werden. Und Kiffen / Cannabisbesitzt ist nun einmal in Holland eine - sie wird nur nicht verfolgt, aber das gilt nun einmal nicht für Deutschland. Da wäre man auch nicht der erste der hier plötzlich unangenehme Post bekommt .
TuDios hat geschrieben:Einen Führerschein habe ich nicht, außerdem werde ich den Musterungsarzt im Falle eines positiven THC-Tests auf seine ärztliche Schweigepflicht hinweisen.
Wie gesagt, der wird sich totlachen, er muss nicht schweigen! Was denkst Du wohl, was mit den erfassten Daten gemacht wird? Deko für den Aktenschrank?
Jetzt nach deinem letzten Posting verstehe ich, was es da mit dem unverständlichen Cut-Off auf sich hat! Es ist also ein Schnelltest, sowas wie ein Schwangeschaftstest für zu Hause. Und Cut-Off heißt also Grenzwert bei einem Testverfahren. Für einen Laien war das aber ziemlich unverständlich!
Wenn die beim Bund also wirklich nur so ein Teststäbchen in die Urinprobe halten, dann könnte das schon die Konzentration senken, wenn Du einige Tage vorher und am Testtag sehr viel trinkst und Deine Nieren ordentlich durchspülst. Aber im Grunde ist das schon irgendwie russisches Roulette, weil Du ja auch nicht weißt wie niedrig der Grenzwert liegt, bei dem dieser Schnelltest noch anschlägt.
Da man außerdem an der Färbung des Urins durchaus erkennt, ob er mehr oder weniger konzentriert ist, weiß ich auch nicht, was die Bundeswehrärzte zu wasserklarem Urin sagen würden? Der Trick mit dem "viel Trinken" ist vermutlich ziemlich alt.
@ subbotnik: Ich bin kein Jurist und will mich nicht streiten. Bislang dachte ich aber, dass diejenigen Justizbehörden für die Strafverfolgung zuständig sind, die an den Orten ansässig sind, wo die (mutmaßliche) Straftat begangen wurde. Stellen wir uns mal folgendes Fallbeispiel vor: Eine Person X ist deutscher Staatsbürger und hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. In den Sommerferien fährt X nach Holland. Wenn X also in Holland in einem Coffeeshop einen Joint gekauft hat und den dort im Coffeshop geraucht hat, wird X zumindest in Holland keine Probleme wegen der Strafverfolgung bekommen. Warum sollte der deutsche Staat sich da dann bemüßigt fühlen, X ein Strafverfahren anzuhängen, wenn der eigentlich zuständige holländische Staat das gar nicht für nötig hält? Voraussetzung ist natürlich, dass der Konsum tatsächlich in Holland stattfand.
@ tudios: Vermutlich bist Du noch recht jung, wenn Du jetzt zur Musterung gehen sollst. Selbst wenn da ein Strafverfahren auf Dich zukommen sollte, wirst Du möglicherweise nach dem Jugendstraftrecht verurteilt. Da sollte die Strafe eh nicht so hart werden, wie für Erwachsene. Ein Mitschüler der früher mit mir in die selbe Schule ging wurde damals nur zu ein Paar Sozialstunden verurteilt, obwohl er wirklich als heftigster Kiffer der Schule bekannt war und sich Gerüchten zu Folge damals ziemlich die Kante gegeben haben soll. Heute arbeitet der meines Wissens auch im Staatsdienst, allerdings im zivilen Sektor. Wenn Du da Bedenken hast, frage einfach mal einen Rechtsanwalt.
trüffelsucher hat geschrieben:Warum sollte der deutsche Staat sich da dann bemüßigt fühlen, X ein Strafverfahren anzuhängen, wenn der eigentlich zuständige holländische Staat das gar nicht für nötig hält? Voraussetzung ist natürlich, dass der Konsum tatsächlich in Holland stattfand.
Siehe § 7 StGB - Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen. Und Kiffen ist nun einmal in Holland nicht legal, sondern in Holland wird lediglich die Straftat (Besitz, Erwerb usw.), die es immernoch ist, nicht verfolgt.
In Deutschland ist lediglich der Konsum legal - und selbst das nur dann, wenn man nie etwas besessen hat, sprich: Man war nur unwesentlich im Besitz während des Rauchens wenn der Joint durch die Runde ging.
Ach übrigens, der eine Monat Abstinenz war zielführend und führte zu einem negativem Testergebnis. Ob es vielleicht auch an der Verdünnung durch die vier Liter Wasser am Morgen lag kann ich nicht sagen, das Musterungsergebnis lautete am Ende jedenfalls auf T2 (aufgrund meiner Größe).
Dein Monat Abstinenz könnte durchaus ausschlaggebend gewesen sein (je nachdem wieviel Du vorher konsumiert hast, wie umfangreich Dein Körperfett ist, etc.), möglicherweise lag es dann aber auch an den vier Litern Wasser - da war der Urin zwar wahrscheinlich eher durchsichtig als gelb, (was nicht heißt, dass nix mehr nachweisbar ist) aber vielleicht hattest Du auch einfach Glück und sie haben gnädigerweise (haha) über die zu niedrige Konzentration hinweggesehen.
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