Bussgeld für Parken obwohl bezahlt?
Ich habe letztens in der Stadt ein Bussgeld fürs parken bekommen. Ich wollte nur schnell meine bestellte Ware in einem Geschäft abholen, hatte diese bereits bezahlt und nur hinterlegen lassen. Es sind keine zwei Minuten vergangen und als ich raus kam stand da schon die Politesse mit einem ausgefüllten Strafzettel.
Meine Führerscheinprüfung liegt zwar schon etwas zurück, aber ich bin immer der Meinung gewesen, alles was unter drei Minuten ist zählt nicht als parken sonder halten, oder bin ich da falsch dran? Ich bezahlte die Strafe gegen meinen Willen, aber ich lege mich ja nicht mit einer Behörde an.
Leider schreibst Du nicht, an was für einer Stelle Du "kurz" angehalten hast, um Waren abzuholen. So gibt es Spezialisten, die für solche "kurzen Haltevorgänge" bevorzugt in Ausfahrten stehen oder auch in zweiter Reihe den Verkehr blockieren. Wenn auch sicher nur für "ganz kurz".
Auch könnte ich mir Vorstellen, dass für den Bereich in dem Du gestanden hast ein absolutes Halteverbot gegolten hat. Da ist es doch nur rechtes, dass entsprechend reagiert wird. Denn in so einem Fall hättest Du noch nicht einmal halten dürfen, solange Du im Wagen sitzt.
obango hat geschrieben:Ich bezahlte die Strafe gegen meinen Willen
Welche Strafen zahlst Du denn nicht gegen Deinen Willen?
Sobald du die Nähe deines Fahrzeuges verlässt und in ein Geschäft gehst, ist es kein Halten mehr, sondern ein Parken. Denn wenn du nur anhälst, kannst du sofort weiterfahren, wenn du darauf aufmerksam gemacht wirst.
Da der Polizist aber schon den Strafzettel ausgefüllt hat, wirst du auch geparkt haben. Denn sowas machen sie auch nicht innerhalb von 2 Minuten. Sicher zahlt man Bußgeldbescheide nicht aus freiem Willen. Aber du solltest dir für das nächste mal merken, dass du weder im Halteverbot, noch in einer Einfahrt oder auch auf einem Parkplatz, der bezahlt werden muss einfach anhalten darfst und das Auto verlassen darfst.
Eigentlich darf man nicht mal zum Ausladen irgendwo im eingeschränkten Halteverbot stehen, wenn man dafür in ein Haus gehen muss und nicht mehr am Auto zu sehen ist. Darüber sehen manche Ordnungswächter drüber weg. Aber wenn du Pech hast, dann musst du auch zahlen. Auch wenn es gegen deinen Willen ist.
Wenn Du einfach in das Geschäft gesprungen bist, ohne die Parkuhr gefüttert oder eben einen Parkschein gezogen und diesen bzw. eine Parkuhr gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt zu haben, dann hast Du eben nicht fürs Parken bezahlt und dann kannst Du in bestimmten Zonen (fast überall in Innenstädten) dafür mit einem Bußgeld belegt werden. Was ist denn nun genau das Problem? Hast Du bezahlt oder eben nicht?
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