Unterschied zwischen Handelskauf und Bürg. Kauf?

vom 04.02.2010, 23:49 Uhr

Momentan diskutieren wir im BWL-Unterricht über die Kaufarten des Kaufmanns. Bloß ich verstehe einfach nicht wo dazwischen der Unterschied ist. Das einzige, das ich davon weiß ist, das es beim Handelskauf einen einseitigen und ein zweiseitigen Handelskauf gibt.

Doch den Rest und den Zusammenhang mit dem Bürgerlichen Kauf und den Rest verstehe ich einfach nicht. Aber bis spätestens Nächste Woche muss ich es drauf haben in dem Gebiet, da wir höchstwahrscheinlich eine Kurzarbeit darüber schreiben werden, noch dazu es ziemlich wichtig ist. Ich würde mich sehr freuen, über eine Erklärung für Dumme. Danke. :D

» MalibuKirsch » Beiträge: 173 » Talkpoints: -2,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich hab von BWL ehrlich gesagt keine Ahnung, aber die Problematik mit dem Bürgerlichen Kauf und dem Handelskauf kommt mir irgendwie sehr bekannt vor.

Studiere Rechtswissenschaften und dort ist es so, dass z.B. die Gefahrtragung beim Transport bei einem Händler anders ist als bei einem Bürgerlichen Kauf. Kauft ein Händler etwas von einem anderen Händler, so trägt meines Wissen grundsätzlich der Käufer das Transportrisiko. Verkauft er dagegen an einen Privatmann, so trägt der Verkäufer das Risiko solange, bis die Waren am Zielort angekommen sind. Dabei gibt es noch Unterschiede ob der Versand an die Zieladresse geht oder vom Käufer eine andere Lieferadresse angegeben wurde und ob der Versand auf Wunsch des Käufers erfolgt oder grundsätzlich verschickt wird.

Kaufen und Verkaufen Privatleute etwas untereinander, so hat (nagel mit bitte nicht drauf fest) der Käufer das Risiko zu tragen. Hierbei bin ich mir aber grade nicht so sicher.

Ich befürchte, das war nicht so ganz das, was du mit deiner Frage meintest oder? Falls nicht: entschuldige die Störung :D , falls doch, schau doch einfach mal ins BGB - Bürgerliche Gesetzbuch, da stehts ziemlich einfach erklärt drin, finde ich.

» hera » Beiträge: 27 » Talkpoints: 1,79 »


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