Bewerbung: Vorsicht bei Schlussbemerkungen im Arbeitszeugnis

vom 04.09.2007, 20:26 Uhr

Das Arbeitszeugnis wird oft von vielen Arbeitnehmern deutlich unterschätzt, da viele nicht den Geheimcode der Arbeitgeber in diesen verstehen und selbst ein gut formuliertes Arbeitszeugnis, welches sich im Grunde sehr negativ äußert, noch als vorteilhaft empfinden.

Über die allgemeinen Floskeln und was sie bedeuten können wurde ja schon diskutiert, doch das „letzte Wort“ ist mit das bedeutendste, wenn es um die Bewertung des Arbeitgebers über seinen früheren Beschäftigten geht – und das was für den neuen Arbeitgeber mit den größten Ausschlag gibt. Denn hier wird mehr oder weniger gesagt, ob man den früheren Arbeitnehmer nur ungern ziehen lassen wollte oder froh war, daß er weg ist.

Sehr gut ist für jeden eine Formulierung wie: "Sein Ausscheiden wird mit besonderem Bedauern zur Kenntnis genommen." – hier bringt der Arbeitgeber zum Ausdruck, daß man den Mitarbeiter vermisst und ungern gehen ließ und als sehr gut einstufte.

Wem "weiterhin viel Glück und Erfolg" gewünscht wird, am besten mit einem Dank für "jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit" muss sich ebenfalls keine Sorgen machen – hier wird mehr oder weniger das gleiche in abgeschwächter Form gesagt: Man sieht in der Personen einen guten Mitarbeiter dessen Weggang nicht für Freude sorgte.

Wer jedoch "aus Gründen der innerbetrieblichen Organisation" unter seinem Arbeitszeugnis stehen hat sollte gewarnt sein – hiermit wird mehr oder weniger gesagt, daß es sich nicht um einen wertvollen Mitarbeiter handelt über dessen freiwilligen Weggang man froh ist.

Am schlechtesten ist jedoch ein Schlusswort wie man habe sich „im gegenseitigen Einvernehmen getrennt“ – das bedeutet de facto, daß es sich um einen schlechten Beschäftigten handelt, den man entweder kündigte oder dem man die Kündigung empfahl, über den man sich ärgerte oder den der Arbeitgeber als wenig wertvoll einstuft, also das schlechteste Signal für den zukünftigen Chef.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Bei der Formulierung im gegenseitigen Einvernehmen kann es sich sogar um eine juristische Auseinandersetzung gehandelt haben. Ich habe einen solchen Fall bei einer ehemaligen Mitschülerin schon in der Form erlebt. Diese war relativ lange krank geschrieben und machte in der Zeit allerdings einen Nebenjob. Das blieb einigen Kolleginnen von ihr nicht verborgen, aber sie lies sich weiterhin krank schreiben.

Dann als sie wieder gesund war bekam sie ihre Kündigung und wollte auf eine Abfindung klagen. Als der Betrieb vom Anwalt dann Post bekam, bot man ihr an sich im gegenseitigen Einvernehmen zu trennen. Ansonsten würden auf ihr rechtliche Schritte zu kommen. Zur Klage wegen der Abfindung kam es nicht mehr, allerdings diese Bemerkung stand dann auch so im Arbeitszeugnis.Daher kann es sich dabei um einen Mitarbeiter gehandelt haben der sehr streitsüchtig ist und Regeln gerne weit auslegt zu seinen persönlichen Vorteil.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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