Trennung: Anspruch auf Unterhalt auch ohne Kinder

vom 02.02.2010, 22:23 Uhr

Ich weiß, eine Trennung ist immer unschön. Aber wenn es nicht mehr geht, sollte man doch einen Schlussstrich ziehen oder? Bei uns sind Gott sei Dank noch keine Kinder da, denn das wäre noch schlimmer. Die Kinder verstehen ja nicht warum sich die Eltern nun trennen. Aber wegen der Kinder beisammen bleiben ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei.

Mich würde nun aktuell interessieren, ob der Mann für Unterhalt zahlen muss, auch dann wenn man keine Kinder hat? Wer kann mir da einige Tipps geben, wie das ganze so abläuft?

» gevvii » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 02.02.2010, 22:52, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Es gibt ja eigentlich den Grundsatz, nach dem nach einer gescheiterten Ehe jeder Partner für den eigenen Lebensunterhalt selbst zu sorgen hat. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wobei dann immer die Umstände im Einzelnen zu betrachten sind.

Wenn nun aber die Ehe nur kurz dauerte und auch keine Kinder zu betreuen sind, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass hier ein Partner dem Anderen Unterhaltszahlungen schuldet. Es dürfte sich ja auch die Frage stellen, was der Partner mit dem geringern Einkommen gemacht hat und ob dieser Berufstätig war oder nicht bzw. ob er aus einem Grund nun bedürftig ist oder nicht.

Jedenfalls kann ich mir in besonderen Fällen vorstellen, dass es zwar zu einem Trennungsunterhalt kommen kann. Aber wenn die Scheidung dann vollzogen ist, sehe ich eigentlich keine Voraussetzung gegeben, welche eine Unterhaltszahlung darüber hinaus rechtfertigen würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ja. Unter Umständen muss der Exmann oder die Exfrau zahlen. Man berechnet dazu das Einkommen von beiden Parteien. Verdient einer nun sehr wenig und einer sehr viel, muss der Letztere natürlich Unterhalt an den Anderen zahlen.

Man hat sich auch etwas dabei gedacht. Der Statt will nicht ausgleichen, wenn man sozusagen eine Umverteilung machen kann. Der Expartner hat sich ursprünglich ja dazu verpflichtet, sich im Guten wie im Schlechten um den Anderen zu kümmern und das muss man hier sprichwörtlich dann auch.

Haben beide viel oder beide wenig zählt das natürlich nicht, weil es auch herzlich wenig Sinn in diesen Fällen macht.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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