Auto kaufen: Wie optimal bei Neukauf verhandeln?

vom 03.02.2010, 20:38 Uhr

Mein Skoda Octavia Kombi (Diesel) hat mittlerweile 160.000 km auf dem Buckel. Daher trage ich mich mit dem Gedanken eines Neukaufs. Ich will wieder einen Kombi mit Dieselmotor oder Autogas. Der Hersteller ist mir aber relativ egal. Es muss nicht unbedingt ein Neuwagen sein, ein gebrauchtes Fahrzeug wäre genauso denkbar.

Wie ist das optimale Vorgehen? Ist es besser den bisherigen Wagen beim Autohändler in Zahlung zu geben oder selbst zu verkaufen? Ist ein "junger Gebrauchter" oder ein "Neuwagen" die bessere Alternative. Nehme ich lieber ein spezielles Sonderangebot mit temporär kostenlosem "Zusatzpaket" oder versuche ich ein "normales Auto" herunterzuhandeln. Gibt es im Internet eine Website, die über die aktuell möglichen Preisnachlässe informiert, die bei Händlern bestimmter Marken ausgehandelt werden können?

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Deinen bisherigen Wagen kannst du erst einmal versuchen, selber zu verkaufen, da dort oft mehr drin ist, was an der mangelnden Gewährleistung und an dem Gewinn für den Autoverkäufer liegt, denn ein Händler gibt dir zum Beispiel 2 000 Euro für ein Auto, verkauft dies selber aber, erstens um Gewinn zu machen und zweitens um mögliche Gewährleistungansprüche des Käufers zu befriedigen, für zum Beispiel 3 000 Euro. Demnach könntest du 2 500 Euro nehmen und beiden (Dir und deinem Käufer) wäre geholfen, da ihr beide mehr Gewinn bzw. weniger Kosten habt.
Hierfür würde ich zu aller erst ein Angebot eines Autoverkäufers einholen und dann für etwas mehr (vielleicht 500 Euro, je nach Wert des Autos bzw. der Summe, die dir der Autoverkäufer geben möchte) Geld für das Auto nehmen.

Ein Neuwagen ist sicherlich die beste Alternative, da dir hier mindestens 2 Jahre Garantie gegeben werden. Bei einem gebrauchten hast du in der Regel 1 Jahr Gewährleistung (wenn du das Auto vom Händler kaufst, von Privat hast du keinerlei Gewährleistung).
In diesem Gewährleistungzeitraum ist in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweislast, sprich er muss, wenn ein Schaden am Auto entdeckt wird, beweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht da war. Danach (7-12 Monat) bist du in der Beweislast und musst beweisen, dass der Schaden beim verkauf schon vorhanden war.
Auch wird bei der Gewährleistung nur gewährleistet, dass das Auto so verkauft wird, wie es beschrieben ist. Bei einem späteren Defekt bleibst du auf dem Schaden sitzen, was durch eine Garantie (bei einem Neuwagen) abgedeckt wäre.

Manche Händler bieten jedoch eine Gebrauchtwagengarantie an. Wenn du dir einen Gebrauchtwagen kaufst, würde ich dir raten, auf solche Angebote zu achten.

Ob du ein Sonderangebot nimmst oder das Auto eher herunterhandeln möchtest, ist deine persönliche Entscheidung. Ich würde dies an deiner Stelle von dem jeweiligen Angebot abhängig machen.
Wenn du dich dazu entscheidest, dass du das Auto lieber ohne Sonderangebot nehmen möchtest und auf einen Preisnachlass erhoffst, könnte diese Homepage für dich interessant sein, da sich diese Homepage mit Neuwagenwerten und somit auch Rabatten bzw. Preisnachlässen beschäftigt.

» belial94 » Beiträge: 183 » Talkpoints: -0,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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