STVO: Zeitpunkt für Fahrverbot frei wählbar?

vom 03.02.2010, 22:01 Uhr

Aufgrund eines dringenden Termins musste ich aufs Gas drücken um nicht zu spät zu kommen. In der Innenstadt wurde ich dann geblitzt, ich schätze mal so 35 km/h zu schnell. Laut StVO gibt’s ein Fahrverbot von 1 Monat, ca. 160,00 € Strafe und 3 Punkte in Flensburg. Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen und kann es mir nicht leisten den Führerschein auf einmal 4 Wochen abgeben zu müssen.

Ein Freund hat mir erzählt, dass der Lappen auch auf zweimal, also je 2 Wochen abgegeben werden kann. Angeblich kann sogar der Zeitpunkt bestimmt werden. Weiß darüber jemand bescheid?

» Putin, yes we can! » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Du hast innerhalb von 4 Monaten Zeit den Zeitpunkt frei zu wählen, wann du deinen Führerschein abgibst. Das geht aber nicht 2 x 2 Wochen oder 4 x 1 Woche oder 1x 3 Wochen und 1 x 1 Woche. Da musst du auf alle Fälle die 4 Wochen an einem Streifen abgeben.

Wenn du den Bescheid bekommst, dann kannst du wie erwähnt innerhalb der 4 Monate zur Polizei und mit denen besprechen, wann du eventuell Urlaub bekommst und den Führerschein dann abgeben kannst. Aber selbst, wenn die 4 Wochen um sind und du zum Beispiel keine Zeit hattest den Führerschein wieder abzuholen, darfst du noch nicht fahren. Fahren darfst du erst wieder, wenn du den Führerschein wieder in den Händen hälst.

Im übrigen MUSS man nie aufs Gaspedal drücken um irgendwo schnell hinzukommen. Denn das gefährdet sich und andere und man kann zwar schnell ankommen, aber nicht beim Termin sondern im Krankenhaus. Also denke beim nöchstenn Mal dran, dass man sich auch mal verspäten kann. Im heutigen Handyzeitalter sollte das möglich sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat ja schon alles Wissenswerte dazu geschrieben. Es ist nicht möglich, den Zeitraum ohne Fahrerlaubnis zu stückeln. Und auch die Wahl des Abgabezeitpunkts ist nicht immer frei wählbar sondern ein Entgegenkommen für Ersttäter. Das soll praktisch eine letzte Warnung sein. Solltest Du also noch einmal in den Genuss der erzwungenen Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, wird man Dir keine Wahlmöglichkeit geben.

Wenn Du übrigens selbst schreibst, dass Du auf Grund eines Termins bewusst schneller gefahren bist, handelt es sich um Vorsatz, was eigentlich auch eine Verdoppelung der Bußgelder zur Folge haben kann. Leider wird dies zu wenig verfolgt. Denn das Problem sind genau die Fahrer, die scheinbar immer eine Rechtfertigung dafür parat haben, sich selber nicht an Verkehrsregeln halten zu müssen.

Und natürlich kannst Du es Dir erlauben, den Schein vier Wochen abzugeben. Entweder Du opferst dafür Deinen Jahresurlaub (es soll ja eine Strafe sein die Dich motiviert, das Vergehen nicht zu wiederholen) oder aber Du stellst einen Fahrer für Dich ein. Bzw. fährst die Zeit über Taxi. Viel Verständnis können Leute, die wirklich auf den Schein angewiesen sind, nicht erwarten. Denn wer davon abhängig ist, sollte so fahren, dass man immer weit weg von solchen Konsequenzen ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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