Unterschied Adresszusatz persönlich oder zu Händen

vom 21.11.2007, 15:20 Uhr

Wer kennt nicht die beliebten Adresszusätze "persönlich" oder "zu Händen" in Briefen, die eine größtmögliche Diskretion garantieren und verhindern sollen, dass jeder in der Poststelle des Unternehmens gleich das eigene Begehr mitliest. Aber wer weiß, dass zwischen beiden ein großer Unterschied besteht?

Wenn beispielsweise "zu Händen" draufsteht darf der Brief sehr wohl von der Poststelle oder einer Urlaubsvertretung der Person geöffnet werden, wenn persönlich darauf vermerkt ist, bedeutet dies, dass der Brief in geschlossenem Zustand den Empfänger erreichen muss.

Wer also wirklich Wert auf Diskretion legt, sollte das "persönlich" dem "zu Händen" vorziehen. Dies wird auch durch den Fakt untermauert, dass man heute nicht mehr zu Händen schreibt, sondern laut neuer DIN Vorschrift richtigerweise dieses entfallen soll, also am Beispiel:

Früher:

XYZ GmbH
z. Hd. Frau Mustermann
Musterstraße 12

99999 Musterstadt

Heute:

XYZ GmbH
Frau Mustermann
Musterstraße 12

99999 Musterstadt

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 28.01.2015, 11:22, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Danke. Aber das ist schon länger so. Ich hab das zumindest während meiner Ausbildung vor vier Jahren schon gelernt.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Da habe ich ehrlich gesagt bisher noch nie darauf geachtet. Ich habe eigentlich auch bisher immer "zu Händen" geschrieben. Aber wenn der Zusatz, wie im Beispiel beschrieben, ganz entfallen soll, wie mache ich dann ein Schreiben kenntlich dass es "persönlich" sein soll?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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