Gültige Kündigungsfristen in der Probezeit

vom 02.02.2010, 21:54 Uhr

Ich habe mich bei einem Ingenieurbüro für Elektrotechnik um eine Ausbildungsstelle als Kauffrau für Bürokommunikation beworben und eine Zusage bekommen, das hat mich sehr gefreut. Ich habe zwar schon eine abgeschlossene Berufsausbildung möchte mich aber beruflich neu orientieren. Als ich meinen Ausbildungsvertrag gelesen habe, wurde eine Probezeit von 4 Monaten festgelegt.

Ich war immer der Meinung, dass die Probezeit bei einem Ausbildungsverhältnis 3 Monate und nicht 4 Monate sind. Ich habe den Vertrag trotzdem unterzeichnet möchte aber gerne wissen ob der Arbeitgeber die Kündigungsfristen der Probezeit selber festlegen kann oder ob diese gesetzlich geregelt sind. Wer kann mir helfen?

» Scotty » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Eigentlich sind die Probezeiten bzw. die Dauer der Probezeit frei verhandelbar und unterliegen keiner Regelung was die konkrete Dauer angeht. Es wird lediglich verlangt, dass die Probezeit sinnvoll ist.

Während der Ausbildung bzw. bei Verträgen für Auszubildende gilt aber eine andere Regel. Hier hat sich der Arbeitgeber an das Berufsbildungsgesetz zu halten. Und da wird die Probezeit von längstens vier Monaten festgeschrieben! Also hat sich Dein Ausbildungsbetrieb an die Regel gehalten, was schon mal dafür spricht, dass sie bzgl. der Ausbildung schon erfahren sind.

Die Kündigungsfrist in so einem Fall kann freiwillig von Seiten des Arbeitgebers beliebig lang gestaltet werden. Aber nur die Fristen, die dann für ihn gelten! Rein rechtlich gibt es wohl im Bereich der Ausbildungsverträge keine Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit. Eigentlich könnte Dir der Chef auch von heute auf morgen ohne Angabe von Gründen kündigen. Du auf der anderen Seite aber auch.

Ich würde mir aber zu dem Zeitpunkt eher keine Gedanken über diese Fragen machen. Immerhin hast Du den Ausbildungsplatz bekommen und das deutet doch darauf hin, dass der Arbeitgeber ein Interesse an der Zusammenarbeit mit Dir hat!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen. Mehr geht nicht. Aber kürzere Fristen können vertraglich vereinbart werden.

Normalerweise werden die 6 Monate von den Unternehmen auch ausgeschöpft. 4 Monate Probezeit würde ich als sehr kulant ansehen.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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