Wegeunfall zur Betriebsfeier - Betriebsunfall?

vom 01.02.2010, 14:42 Uhr

Im Betrieb von A fand eine Betriebsfeier statt zu der das Erscheinen Pflicht war. A ist im Schnee mit seinem Auto ausgerutscht und gegen einen Baum geknallt. Dabei brach er sich den Arm. Im Krankenhaus meinten die Schwestern an der Information, dass es der Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss, weil es ein Betriebsunfall ist. Der Chef von A allerdings meint, dass es eine Freizeitveranstaltung war. Trotz der Pflicht dort erscheinen zu müssen, hat es nichts mit der Arbeit zu tun und er kann es nicht der Berufsgenossenschaft melden.

A ist nun völlig unsicher. Er ist erst seit 6 Monaten in dem Betrieb tätig und will nicht gekündigt werden. Denn die Probezeit hat er in 2 Wochen hinter sich und bei einem Betriebsunfall kann er nach seinen Erkundigungen nicht so ohne weiteres gekpndigt werden. Aber bei einer Krankschreibung wegen einem Freizeitunfall dann wohl doch. A hat sich wohl erkundigt, dass die Probezeit stoppt, wenn er einen Betriebsunfall hat und die 14 Tage dann weiterzählen, wenn er wieder arbeiten kommen kann.

Gilt für A, dass es ein Betriebsunfall war oder gilt es für A als Freizeitunfall? Wie muss A sich weiterhin verhalten, damit ihm keine Nachteile entstehen. Der Armbruch ist sehr kompliziert und A musste operiert werden und es kann sein, dass die Beweglichkeit ein wenig eingeschränkt ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist für A etwas wenig gut gelaufen. Hier würde ich aber der Stelle eine nachrangige Priorität einräumen, und einem evtl. auftretenden Folgeschaden wenigstens rechtlich sauber zu begegnen und diesen Unfall auf jeden Fall der Berufsgenossenschaft zu melden!

Das ist übrigens eine Organisation, welche nicht dafür bekannt ist, jede Meldung gleich leichtgläubig zu akzeptieren und entsprechende Aktionen einzuleiten. Es ist natürlich zu erwarten, dass A hier einen langwierigen Kampf zu führen hat, bis die Sache wirklich als Wegeunfall akzeptiert wird! Unter Umständen muss dafür sogar ein Anwalt hinzugezogen werden. Denn es ist schon zu erwarten, dass die Berufsgenossenschaft jede Zuständigkeit gegenüber A abstreiten wird und ebenfalls zunächst von einer Freizeitveranstaltung reden wird. Doch das ist dann ein juristisches Spiel, zu dem A eben wohl oder übel Hilfe von Profis in Anspruch nehmen sollte. Evlt. ist A ja gewerkschaftlich organisiert oder verfügt über eine Berufsrechtsschutzversicherung. Das reduziert das Kostenrisiko. Wobei ich denke, dass es in dem Fall eher gering ist. Allerdings haben Organisationen, die Ansprüche abwehren sollen, oft einen sehr langen Atem. :(

Was den Chef angeht, ist das zwar lieb gemeint, aber A darf ihm ruhig sagen, dass er schlicht anderer Meinung ist und weil es hier u.U. zu einer langwierigen Beeinträchtigung gekommen sein kann, sollte A eben nicht allein auf die Meinung des Chefs vertrauen. Außerdem sollte A dem Chef erklären, dass das letztendlich eine Sache zwischen Berufsgenossenschaft und A ist. Die Firma hat hier keine Vor- oder Nachteile, wenn sie in irgendeiner Weise Partei ergreift.

Und was die Probezeit angeht, ist es letztlich so, dass immer der Vertrag auflösbar ist. Will der Chef den A nicht mehr haben, dann entlässt er ihn sowieso. Unabhängig davon, wie A den Unfall bewertet. Außerdem ist es ja so, dass er bei einem wirklichen komplizierten Bruch mehrere Wochen ausfällt. Im schlimmsten Fall sogar über sechs Wochen, was wieder die Krankenkasse auf den Plan ruft. Auch die werden sich dann dafür interessieren, ob es ein Wegeunfall war und wie die Folgekosten bzw. Heilungschancen sind.

A sollte sich also auf keinen Fall daran orientieren, wie ihm jetzt (möglicher Weise) keine Unannehmlichkeiten entstehen bzw. wie er möglichst nicht unangenehm auffällt. Das hat er durch den Unfall sowieso schon getan. Das einzige, was ihn zu interessieren hätte, wäre seine Heilung sowie im Falle einer Beeinträchtigung in der Zukunft die Anerkennung des Unfalls (bzw. der Folgen) als eben berufsbedingter Unfall. Erst recht, wenn A zusätzlich über eine private Unfallversicherung verfügt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Erfolgte der Unfall auf der Hin- oder der Rückfahrt der Veranstaltung? War es auf der Hinfahrt, dann dürfte es keinen Streit mit der Unfallkasse geben. Auf Betriebsveranstaltungen ist man ganz normal über die Unfallversicherung versichert. Ebenso auf der Fahrt zu so einer Veranstaltung. Geht es aber um den Rückweg, so kommt es häufig zu Streitfällen. Da viele Betriebsveranstaltungen in eine privates "fröhliches Beisammensein" übergehen, kann es dazu kommen, dass der Versicherungsschutz den Heimweg nicht mehr mit abdeckt.

Ich würde auf alle Fälle darauf bestehen, dass der Unfall gemeldet wird. Weigert sich der Chef, würde ich mich selbst mit der Unfallkasse in Verbindung setzten. Sollten diese mitteilen, dass sie nicht zuständig sind, kann man immer noch nach haken. Da es sich ja um einen komplizierten Bruch handelt, entstehen auch viele Kosten. Auch wenn man Angst um seinen Arbeitsplatz hat, sollte man den Unfall trotzdem melden, da man u.U. am Ende sonst noch selbst auf den Kosten sitzen bleibt. Diese Meldung sollte natürlich möglichst zeitnah erfolgen!

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



@ChaosXXX
Grundsätzlich sehe ich das wie Du. Hatte ja auch oben geschrieben, dass der Unfall in jedem Fall der Berufsgenossenschaft gemeldet werden soll. Die werden dann schon entsprechend prüfen, ob es sie betrifft oder nicht. Das also ganz unabhängig von der Meinung des Chefs.

Wieso aber der Hinweg versichert sein soll und der Rückweg nicht, erschließt sich mir nicht. Richtig ist natürlich, dass der Rückweg viel mehr Potential bietet, die Ansprüche abzuwehren, weil man den Rückweg eher für Besorgungen unterbricht, als den Hinweg. Es ändert aber nichts an dem bestehenden Versicherungsschutz auch für den Rückweg! Selbst wenn es auf der Veranstaltung zu einem fröhlichen Beisammen sein kommt, hat das in so einem Fall nichts Privates.

Ebenso verstehe ich nicht, welche Kosten Du meinst, auf denen A sitzen bleiben könnte. Denn selbst wenn es sich nicht um einen Betriebsunfall handelt, ist hier die Krankenkasse in der Pflicht. Streitereien und Unstimmigkeiten zwischen der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft führen nicht zwangsläufig dazu, dass A in Vorleistung zu gehen hat. Allerdings passiert das dann, wenn A sich hier alles gefallen lässt und sich nicht entsprechend wehrt.

Schwieriger und schwerwiegender ist es hingegen mit den Kosten die entstehen, wenn durch so einen Unfall die Arbeitskraft von A beeinträchtigt wird und er so u.U. nicht mehr vermittelbar ist. Dann ist schon entscheidend, ob es als Betriebsunfall anerkannt wurde und die Berufsgenossenschaft einspringt (und es geht nicht um riesige Beträge) oder aber A einfach Pech hatte und nun im Regen steht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Wieso aber der Hinweg versichert sein soll und der Rückweg nicht, erschließt sich mir nicht.

Es spielt eine Rolle, wann die Betriebsveranstaltung als solche offiziell endet. Wenn z.B. um 22.00Uhr vom Chef gesagt wird dass Schluss ist und daraufhin alle nach Hause fahren, ist der Rückweg über die Unfallkasse abgedeckt. Findet das Treffen aber z.B. in einer Gaststätte statt und die Leute bleiben noch länger zusammen, dann kann es durchaus dazu kommen, dass die betriebliche Veranstaltung beendet ist und eine private angefangen hat.. Wenn also einige Mitarbeiter noch bis 24.00Uhr sitzen bleiben, dann ist ihr Heimweg rein privat und nicht mehr über die Unfallkasse abgedeckt.

Ich bin kein Versicherungsfachmann, habe das aber in einem Seminar mal so gehört wenn ich mich richtig erinnere. Da ging es um solche Fälle und der Hinweg stellte wohl kein Problem dar, wohl aber der Rückweg.

Denn selbst wenn es sich nicht um einen Betriebsunfall handelt, ist hier die Krankenkasse in der Pflicht. Streitereien und Unstimmigkeiten zwischen der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft führen nicht zwangsläufig dazu, dass A in Vorleistung zu gehen hat. Allerdings passiert das dann, wenn A sich hier alles gefallen lässt und sich nicht entsprechend wehrt.

Von zwangsläufig habe ich auch nichts gesagt. Wenn es nicht gemeldet wird und doch ein Betriebsunfall ist, können sich am Ende beide Kassen quer stellen. Die Unfallkasse, weil es nicht fristgerecht gemeldet wurde und die Krankenkasse, weil sie nicht zuständig sind. Das wäre natürlich der schlimmste Fall, aber ein Risiko würde ich da nicht eingehen an As Stelle.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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