2 Monate Fahrverbot - Wie richtig Widerspruch einlegen?

vom 26.01.2010, 23:52 Uhr

Vor ein paar Tagen ist G zu 2 Monate Fahrverbot verdonnert worden und G findet dass G das nicht verdient hat. Denn Gs Vergehen war nicht so schlimm wie es hingestellt wurde. Nun möchte G gern wissen ob G das nicht noch abmildern kann.

Wie sieht es da mit einem Widerspruch gegen das Fahrbverbot aus, hat das überhaupt Sinn oder kann G sich das gleich sparen?

» German & Proud » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Natürlich kann G einen Widerspruch gegen jeden behördlichen Bescheid einlegen. Und dazu gehört auch der Bescheid, welcher ein Fahrverbot ankündigt. Das Ganze muss zwar innerhalb recht kurzer Fristen geschehen (max. zwei Wochen nach dem Bescheid - soweit ich das weiss), dafür kann dieser Widerspruch formlos erfolgen. G kann also schlicht sich in einem Brief auf den Bescheid beziehen und diesem Widersprechen. Übrigens muss man sich dazu noch nicht einmal auf die entsprechenden Paragraphen beziehen.

Jetzt aber geht dann die eigentliche Klärung um den Sachverhalt in Gs Situation los! Erneut dürfte G zur Sache befragt werden, da natürlich früher oder später auch nach dem Grund gefragt wird, aus dem gegen das verhängte Fahrverbot Widerspruch eingelegt wurde. Und das wieder sollte einem Anwalt überlassen werden.

Sollte das Ganze dann vor Gericht kommen, wären Aussagen wie die gemachte (Das Vergehen war "nicht so schlimm" - auch wenn der Strafkatalog wohl eindeutig ein Fahrverbot vorsieht) mindestens sehr töricht. Gerne auch deutlicher: der fiktive G macht sich damit vor Gericht zum Deppen. ;) Ganz im Gegenteil: diese fehlende Einsicht kann dann sogar Strafverschärfend wirken.

Ohne näheres über ein erfundenes Szenario, welches G in diese unschöne Situation gebracht hat, zu wissen, lässt sich nicht viel mehr sagen.

Wenn ich ein Beispiel konstruiere: zu geringer Abstand ist ab einer definierten Abstandsgröße mit einem Fahrverbot von zwei Monaten zu bestrafen. Wenn nun eindeutige Abstandsmessungen vorliegen, dann macht es tatsächlich keinen Sinn, Einspruch zu erheben. Außer man spekuliert auf eine falsche Meßmethode. Doch hier wäre mir das Risiko doch zu hoch, denn die Kosten für so ein Verfahren muss man ja auch aufbringen. Auch eben für den Anwalt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Widerspruch kann man natürlich immer einlegen. Jedoch sollte G bedenken, dass "findet das er das nicht verdient hat" kein Grund ist.

In erster Linie sollte man fristgerecht Widerspruch einlegen. Unter Umständen hat G einen Anhörungsbogen bekommen. Da kann er seinen Fall nochmal schildern und auch begründen, warum er der Meinung ist, dass ein Fahrverbot nicht angemessen ist.

G sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, ob es Sinn macht Widerspruch einzulegen. Die Behörden lassen sich in keinem Fall durch einen Widerspruch einschüchtern. Im Gegenteil. Manchmal ist es besser, wenn man seine Strafe akzeptiert.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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