Big Brother - Arbeitslosengeld?

vom 27.01.2010, 11:43 Uhr

Ich finde Big Brother total bescheuert und finde auch, man muss wirklich ein ganzes Radlager abhaben, um da mitzumachen. Aber nun mal meine Meinung beiseite. Gerade habe ich mich gefragt, ob Big Brother wie ein Job gerechnet wird und/ oder ob die Bewohner trotzdem noch Arbeitslosengeld beziehungsweise Hartz IV kassieren dürfen/können?

Wenn das so ist, würde ich es sogar gerechtfertigt finden, wenn der Big Brother- Gewinner seinen Gewinn versteuern müsste. Er ist ja dem Staat in der Zeit schon lange genug auf der Tasche gelegen. Hat jemand Informationen für mich, wie die gesetzliche Lage ist?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 27.01.2010, 17:24, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Soweit in anderen Foren zu lesen ist, bekommen die Kandidaten pro dort verbrachter Woche 250 EUR Gage. Das würde bedeuten für 4 Wochen 1000 EUR. Das ist sicherlich nicht arg viel für den Deal des 24/7-Seelenstreapteases, aber Verpflegung ist doch da mit drin und wenn man während der Teilnahme auch seine Wohnung untervermieten könnte ist das zwar nicht zum Reichwerden, aber okay. Und in jdem Fall mehr als ALG2, deshalb als "Job" zu vestehen, da ja auch "Gagen" versteuert und angegeben werden müssen. Gewinne übrigens auch. Und gerade da dies sehr in der Öffentlichkeit stattfindet, kann ich mir nicht vorstellen, dass es möglich ist, dies unter den Tisch fallen zu lassen. Als ALG2-Empfänger musst du nämlich Abwesenheiten auch melden.

» MarciaBaila » Beiträge: 325 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass (weiter) Anspruch auf Leistungen nach ALG II gibt. Denn immerhin dient diese Leistung der Grundsicherung und man muss dem Arbeitsmarkt eine gewisse Zeit zur Verfügung stehen. Es sei denn, der Hilfebedürftige erfüllt bestimmte Kriterien. Ähnlich ist es auch bei ALG I, wenn ich richtig informiert bin. Schon allein, weil man im Container ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, denke ich, dass man keinen Anspruch auf solche Leistungen hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn wir davon ausgehen, dass RTL geübt ist in Verträgen mit freien Mitarbeitern und Honorarjobs, dann dürfte es eben so sein, dass sie wöchentliche Verträge machen. Da sie die Kandidaten ja auch wochenweise dort "engagieren". Und dann eben wochenweise verlängern. Oder auch nicht.

Die Kandidaten haben dann eben den Status "freie Mitarbeiter", wie Moderatoren auch und sind dann eben nicht arbeitslos. Bleiben sie nur eine Woche, dann haben sie eben 250 EUR Gage und es wird entsprechend den Dazuverdienstgrenzen an ALG-I oder ALG-II angerechnet. Bleiben sie länger, kann es sein, dass eben für die Zeit der Anspruch wegfällt, sie haben ja was verdient. Eigentlich logisch, da sich auch RTL an die Gesetze halten muss.

» MarciaBaila » Beiträge: 325 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Rein vom Verstand her würde ich sagen dass sich die Arbeitslosen und Leistungsempfänger beim Arbeitsamt für die Zeit ihres Containeraufenthaltes abmelden mussten. Eine der Voraussetzungen um als Arbeitsloser oder Leistungsempfänger zu gelten ist ja die tägliche Verfügbarkeit und die ist im Container nicht gegeben. Ich bezweifle auch dass der Sender Post vom Amt an die Kandidaten weitergibt und sie auch zu Vorstellungsgesprächen, Trainingsseminaren oder einfach nur zum vierteljährlichen Vorstellen aus dem Haus lässt.

RTL wird aber so clever sein und vorher entsprechende Verträge aufgesetzt haben um sich vor möglichen Schadensersatzklagen wegen einem eventuell entgangenen Jobangebot oder Leistungskürzungen zu schützen. Dazu gehört sicherlich auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die betroffenen Kandidaten, denn wer keine Leistungen mehr bezieht bekommt auch keine kostenlose Krankenversicherung.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Es braucht da in der Hinsicht Beschäftigung oder nicht keine "besonders cleveren" Verträge. Ich gehe sehr stark davon aus, dass RTL wie alle Sender mit seinen vertraglich verpflichteten Mit"arbeitern" - sagen wir besser Engagagierten - je nach vorheriger Voraussetzung individuelle Verträge schliesst.

Was die Verpflichtung zur Krankenkassenmitgliedschaft betrifft wird RTL mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit es so machen wie überall im Medienbusiness, da sind ja kurzzeitige Beschäftigungen gang und gäbe. Früher war es einfach sich für eine Woche oder zwei mal arbeitslos zu melden und dann wieder nicht, heute ist das Berechnen drumherum komplizierter. War ein ALG2-Empfänger zb vorher als Künstler (Musiker, Model, Schauspieler, Medienschaffender) zuvor selbständig und zb in der Künstlersozialkasse (zahlt einem die Hälfte der Sozialversicherung) Eine "kostenlose" Krankenversicherung gibt es in der Form nämlich nicht; es ist lediglich die Frage aus welchem Topf sie bezahlt wird: vom Staat/der Kommune (bei ALG1/2) oder zur Hälfte zb von der Künstlersozialkasse, Rest vom Versicherten (trotz ALG1) da der Verlust der Mitgliedschaft in der KSK oft so viel Bürokratie nach sich zieht, dass es freischaffende Künstler etc. häufig scheuen, die Mitgliedschaft zu verlieren, wenn absehbar ist, dass die Arbeitslosigkeit immer wieder durch kurzfristige Engagements unterbrochen wird. Also alles nicht ganz so einfach, relativ individuell - und ich bin sicher genau so wird das RTL auch handhaben.

Ausserdem, wenn jemand ALG2 Empfänger ist und so ein "Engagement" bekommt, welches ausserdem bezahlt wird, dann muss er bzw. sie es ja auch annehmen, denn im ALG2-Bezug ist man verpflichtet jede Arbeit, die man bekommt, anzunehmen. Okay, man hat sich dafür beworben - zum Glück bekommt man sowas nicht ohne selbiges zu tun gehabt zu haben, angeboten. Zynisch könnte man RTL dabei eine neue Show-Idee an die Hand geben - falls sie nicht shcon in deren Schubladen schlummert und nur noch mit dem Arbeitsministerium abgesprochen werden muss - und zwar: viele Arbeitsplätze zu schaffen - ausschliesslich für ALG2-Empfänger - die zum Beispiel gemeinnützige Arbeit verrichten, das als 1EUR Job bezahlt bekommen und dafür von einer Kamera beobachtet werden dürfen. ich bin sicher in der heutigen Gesellschaft, die vom Traum berühmt zu werden virusartig infiziert ist, fiele so etwas, was noch vor 5-10 Jahren auf Empörung gestossen wäre inzwischen auf fruchtbaren Boden.

» MarciaBaila » Beiträge: 325 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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