Tilgung von Vorstrafen?

vom 19.09.2008, 22:12 Uhr

Ich bin männlich, zwanzig Jahre alt und wurde mit achtzehn Jahren wegen einer großen Dummheit im Straßenverkehr zu einer Strafe von 180 Tagessätzen zu je zwei Euro verurteilt worden. Das war die Mindeststrafe nach Jugendstrafrecht, womit ich eigentlich recht gut weg gekommen bin. Aber ich mache mir Gedanken, wegen der Vorstrafe und meiner beruflichen Zukunft, da ich demnächst ins Berufsleben einsteigen muss.

Um aber irgendwann einen guten Job zu bekommen, darf ich keine Vorstrafe haben, deshalb wollte ich euch fragen, ob diese Vorstrafe vielleicht einmal gelöscht wird, und wenn ja, wann das sein wird? Ich bin übrigens aus Österreich.

» Trinkhalm » Beiträge: 155 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es handelt sich hier wie du schon sagst um eine Jugendstrafe und es wurde auch das geringste Strafmaß bei dir angewandt. Wie das Urteil damals zu Stande kam, kann ich nun leider Nicht beurteilen. Aber nach österreichischem Recht kannst du es nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach dem Urteilsspruch tilgen lassen. Wurde bei dir schon Erwachsenen Strafrecht angewandt ist die Frist hier allerdings 5 Jahre.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe einmal gehört das man die Vorstrafe, nachdem die Strafe bezahlt wurde, was in deinem Fall wohl schon so sein dürfte, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gelöscht werden kann. Dazu muß man einen schriftlichen Antrag stellen.Ansonsten wird es halt nach der üblichen Zeit gelöscht.

Ich hoffe das das noch gilt, früher war es einmal so da man ja oft eben wie du schon geschrieben hast, für einen Job ein Zeugnis braucht und da es ja kein schlimmes Verbrechen war denke das es kein Problem sein wird.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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