Gelten mündlich geschlossene Verträge?
Ich hätte da mal eine Frage und hoffe dass ihr mir das sagen könnt. Müssen Verträge eigentlich immer schriftlich gemacht werden oder kann man sowas auch mündlich machen?
Z. B. möchten As gern eine Wohnung mieten und glauben nicht dass man da unbedingt schriftliche Verträge braucht. As Freundin meinte aber das man das besser schriftlich macht weil es sonst nicht gelten würde. Könnt ihr mir mehr dazu sagen wie das nun rein rechtlich aussieht?
Es gilt immer der Grundsatz, Verträge müssen eingehalten werden. Selbstverständlich gehören auch mündliche Verträge dazu. Diese haben die gleiche Gültigkeit, wie schriftlich geschlossene Vereinbarungen.
Der Unterschied ist dann später in der Nachweisbarkeit. Denn wenn man einen schriftlichen Vertrag in Händen hält, können beide Seiten jederzeit die beschlossenen Vereinbarungen nachlesen und es gibt (hoffentlich) keine unterschiedlichen Auffassungen was die einzelnen Punkte bedeuten.
Anders natürlich bei mündlichen Verträgen. Natürlich kann man Zeugen zum Vertragsabschluß mitnehmen. Aber die Frage ist, wie sich der Zeuge im Streitfall nach fünf Jahren noch an die Vereinbarung erinnern mag. Es kann dann sogar zum Streitfall werden, ob der Zeuge überhaupt anwesend war.
Daher ist es sicher besser, man besteht auf einem schriftlichen Vertrag. Gerade was das Anmieten von Wohnraum angeht, können hier ja viele Missverständnisse auftreten. Gerade was zum Beispiel die Kündigungsfristen angeht. Oder die Renovierarbeiten beim Auszug. Und eigentlich vieles mehr. Hier werden Gerichte schon bei schriftlichen Verträgen bemüht. Das kann dann ohne Vertrag, wenn es um Glaubwürdigkeiten geht, nur noch schlimmer werden.
Hallo,
wenn es um Mietverträge geht, dann würde ich immer unbedingt die schriftliche Form verlangen. Man ist dann auf der sicheren Seite.
Wie bereits gesagt, sind dennoch auch mündliche Verträge bindend. Sobald eine Absprache zweier oder mehrerer Personen stattgefunden hat, die ein gemeinsames Ziel verfolgen und darüber eine Abmachung (auch wenn nur mündlich) treffen, ist de facto bereits eine Rechtsform entstanden. Die sogenannte Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR).
Bezüglich der späteren Nachweisbarkeit gibt es sicherlich öfter Probleme, aber an der GbR kann man sehen, wie schnell man sich in irgendwelche Rechtsstreitigkeiten verwickeln kann.
Bei Mietverträgen sollte und muss man natürlich unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Wie soll man sonst nachweisen, dass man das Recht hat, in der Wohnung zu wohnen und wie soll der Vermieter beweisen, dass ihm Geld zusteht?
Das ist eine Sache, da MUSS man wirklich einen Vertrag machen. Es gibt auch Beispiele, da würde ein mündlicher Vertrag theoretisch ausreichend. Das Problem ist dann, wie bereits angesprochen, die Nachweisbarkeit. Sowas sollte man meiner Meinung nach nicht einmal mit Freunden machen, wenn es sich um eine ernstere Angelegenheit handelt.
Ein Beispiel wo man das machen kann: A will ein Buch verkaufen für Summe X. B sagt A, dass er es gerne hätte. A willigt ein und gibt B das Buch. B zahlt 2 Tage später an A die vereinbarte Summe X.
Soweit ich informiert bin, sind mündliche Absprachen oder Verträge bei Mietangelegenheiten mittlerweile nicht mehr gültig. Da mein Vater einige Wohnhäuser hat, in denen er Wohnungen vermietet, kennt er sich damit auch ganz gut aus. Bis in den 70er Jahren war es wohl so, dass man an mündliche Mietzusagen rechtlich gebunden war, aber natürlich dennoch ein Vertrag aufgestellt werden musste. Selbst das ist heute nicht mehr so: wenn man einem neuen Mieter nach einer Wohnungsbesichtigung die Wohnung mündlich zusagt, kann man als Vermieter immer noch von dieser mündlichen Absprache zurücktreten. Erst mit Unterzeichnung eines Vertrages kommt das Mietverhältnis zustande.
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