Was passiert mit Überstunden bei 400€-Job?

vom 01.11.2009, 10:07 Uhr

Person A hat einen 400€-Job, der 45 Stunden pro Monat beinhaltet. Die tatsächliche Arbeitszeit beträgt aber zwischen 80 und 100 Stunden im Monat. Somit sammeln sich jeden Monat mindestens 40 Überstunden an, die bisher nicht ausgezahlt wurden. Sie sollten für die Wintermonate, wo weniger Arbeit ansteht, gesammelt werden, damit weiterhin 400€ gewährleistet sind. Am 31.12.09 läuft A‘s Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma aus. Selbst wenn A von jetzt an bis zum Vertragsende Freizeitausgleich bekommen würde, wären noch immer Überstunden und 22 Tage Urlaub vorhanden. Sollte die Firma den Vertrag verlängern, hat A vor, den Vertrag nicht anzunehmen, da die Arbeitsbedingungen miserabel sind und A dem nicht länger ausgesetzt sein will.

Wie verhält es sich nun mit A‘s Überstunden? Werden diese nach Vertragsende als Einmalzahlung, die ja dann steuerpflichtig wäre ausgezahlt? Oder stimmt gar das Gerücht, dass bei einem 400€-Vertrag solang die eigentlichen Wochenarbeitsstunden weiter gezahlt werden, bis alle Überstunden weg sind, auch über das Arbeitsverhältnis hinaus?

A’s Chef schiebt solche Gespräche gern auf die lange Bank und gibt leider keine klaren Antworten dazu. A möchte aber wissen, was ihn finanziell im neuen Jahr erwartet.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es gibt zwar Arbeitsverträge die keine Überstundenvergütung vorsehen bzw. Verträge, die einen pauschalen Überstundenausgleich vorsehen, ist jedoch beides bei einer 400 Euro Arbeitskraft rechtlich mehr als bedenklich und vom Arbeitgeber wenns hart auf hart kommt in nahezu keinem Fall zu rechtfertigen.

Einen Anspruch auf das Geld besteht also auf jeden Fall, es sei denn es spielen extrem unwarscheinliche Umstände mit rein.

Für den Chef wird die günstigste Lösung wohl sein, dass er die 400,-€ einfach weiterbezahlt, bis alles abgegolten ist. Dabei muss man aber darauf achten, dass man in der Zeit auch keinem anderen 400,-€ Job nachgehen darf. Kommt das nicht in Frage und man will auch weiterhin auf 400,-€ beschäftigt werden (in einem anderen Unternehmen) kann man natürlich auch auf eine Einmalzahlung bestehen.

Wenn das Verhältnis mit dem Chef ohnehin nicht das Beste ist und er nach zwei oder dreimal konkretem Nachfragen noch keine Lösung auf den Tisch legt, würde ich mir vielleicht auch einen Anwalt nehmen. Nicht um jetzt alles aus ihm rauszupressen was geht, sondern einfach um die Sache ordnungsgemäß geregelt zu haben, damit später keiner dem anderen doch noch an den Karren fahren kann, auch wenn es ein bischen was kostet (besser als nachher mit leeren Händen dazustehen)

Wenn As Chef jedoch eine Zeitarbeitsfirma hat sollte er sich eigentlich mit den gesetzlichen Bestimmungen auskennen. Wenn er aber partout nicht auf Fragen reagiert, wird um den Anwalt wohl nicht drumrumkommen, alleine schon aus dem Grund, dass es nach dem Vertragsende bestimmt nicht schneller läuft. Lieber drückt man deinem Anwalt 100,-€ in die Hand als ein halbes Jahr lang darauf zu warten dass sich der Herr mal bequemt aktiv zu werden.

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» PitDesign » Beiträge: 375 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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