Bußgeld zu schnell fahren
vom 17.01.2010, 03:36 Uhr
Ich bin jemand der nicht viel Geduld hat und so passiert es mir immer wieder dass ich ein Bußgeld für zu schnell fahren bekomme. Bisher wusste ich immer was mich das kostet aber nun gibt es doch einen neuen Katalog und neue Preise.
Kann man denn den neuen Bußgeld Katalog schon einsehen oder ist das noch nicht öffentlich gemacht? Wenn ihr die neue Adresse schon kennt dann wäre es nett von euch wenn ihr die Adresse gleich an mich weiter gebt.
Salaam hat geschrieben:Ich bin jemand der nicht viel Geduld hat und so passiert es mir immer wieder dass ich ein Bußgeld für zu schnell fahren bekomme.
Das klingt ja fast nach Vorsatz. Vielleicht nimmst Du es nicht übel, aber hier würde ich gerne erst mal den Zeigefinger heben. Dir ist schon klar, dass weder die Geschwindigkeitsbegrenzungen noch die Kontrollen der Polizei zum Spaß vorhanden sind? Auch klar dürfte Dir sein, dass es in den allerseltensten Fällen die Leute sind, die bei Geschwindigkeitsmessungen auffallen, die sich sonst strikt an die Regeln halten. Das bedeutet, dass Du nur zu einem Bruchteil der realen Übertretungen erwischt wirst!
Durch dieses unverantwortliche Verhalten gefährdest Du eben nicht nur Dich selbst. Ganz gleich, wie man dann auch dazu stehen mag. Aber Du bist auch eine Gefahr für andere und das ist eben der Aspekt bei der Geschichte, den ich "zum übergeben" finde. Wer nun auch noch prophylaktisch vorher fragt, was es kostet um sich zu überlegen, wie weit man zu weit gehen darf, ist das eigentlich Vorsatz und sollte zu den Tatbeständen gehören, die die charakterliche Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen massiv in Frage stellt und damit eine MPU nach sich ziehen sollte. Tut es aber nicht. Soweit dazu.
Vielleicht als letzte Anmerkung bzw. Appell an die Vernunft: hast Du schon mal überlegt, wie viel Zeit Du durch das Rasen theoretisch und wie viel Zeit Du praktisch sparst? Solltest Du nicht gerade Strecken wie die zwischen Rosenheim und Flensburg zurücklegen, sondern eher Kurzfahrten machen, ist die Ersparnis doch lächerlich gering. Da würde ich doch lieber anfangen, richtig zu planen.
Gerne aber auch zur Frage: natürlich ist der Bußgeldkatalog öffentlich zugänglich. Es sind schließlich keine Geheimnisse darin gelistet. Ganz grob kann man ja sagen, dass sich die Geldstrafen verdoppelt haben. Ich bin der Meinung, dass das eigentlich nicht notwendig war. Vielmehr hätten die Strafen für Wiederholungstäter verschärft werden sollen. Auch nicht was die finanzielle Belastung angeht, sondern den Entzug der Berechtigung! Das sollte eigentlich besser abschrecken.
Aber gut, einsehen bzw. nachrechnen kannst Du was die jetzt geltenden Strafen angeht z.B. hier.
Ich hoffe mal, Du wirst in Zukunft etwas vernünftiger, was dann auch einhergehen würde, mit mehr Geduld und das bedeutet oft auch Gelassenheit.
www.bussgeldkataloge.de - Der aktuelle Bußgeldkatalog online
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