Kosten für Sanierung umlegen / absetzen

vom 17.01.2010, 03:04 Uhr

Ich habe eine Wohnung die ich vermietet habe. Nun soll das Haus in dem die Wohnung ist saniert werden und ich möchte gern wissen wie ich die Kosten der Sanierung wieder reinholen kann? Kann ich die unmittelbar auf die Miete aufschlagen oder kann ich die Kosten der Sanierung irgendwie steuerlich geltend machen?

Es wäre gut wenn ich darüber mehr wüsste, aber ihr habt ja vielleicht Tipps - ich hoffe ihr wisst was darüber!

» Nija Fiht » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Klar geht das, ist aber sehr mühselig und man muss sich mit der Materie beschäftigen oder einen Steuerberater mit der Aufgabe betrauen. Der normale Lohnsteuerverein für Arbeitnehmer darf dir aber dabei nicht helfen.

Bei der nächsten Steuererklärung musst du die Anlage V mit ausfüllen, dieser steht für Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Wenn du schon seit längerem vermietest und die Einnahmen auch brav dem Finanzamt mitteilst wirst du ihn ja auch kennen. Normalerweise hast du ja nur auf der einen Seite die Einnahmen und auf der anderen Seite die Ausgaben wie die Kosten für die Gebäudeabschreibung und so weiter.

Hattest du umfangreiche Sanierungen durchführen lassen musst du erst einmal überlegen wie du die Kosten zuordnen kannst, es gibt voll abzuziehende Kosten und eben nur teilweise abzuziehende Kosten. Ein Beispiel. Du lässt das Dach deines Hauses neu eindecken, es werden im gesamten Haus die Fenster erneuert und überall wird Laminat verlegt. So kannst du das Dach nur anteilig, die Fenster und das Laminat in den Zimmern bei deinem Mieter vollständig und im gemeinsam genutzen Flur auch nur anteilig dem Finanzamt präsentieren. Bei einer Gesamtwohnfläche von vielleicht einhundert Quadratmetern entfallen sechzig Prozent der Kosten auf dich (die sind aber auch teilweise absetzbar, dazu aber später) und vierzig Prozent auf deinen Mieter. Hat dein Dach also zwanzigtausend Euro gekostet bist du aus eigener Tasche mit zwölftausend Euro dabei, dein Mieter entsprechend mit achttausend. So setzt sich deine fiktive Rechnung fort. Wenn du alles zusammen hast wird dieser Betrag addiert und entsprechend auch getrennt (vollständig und teilweise) und in den den Zeilen 39 und 40 auf Seite 2 der Anlage V eingetragen. Die anderen Kosten die nicht als Betriebsausgaben umgelegt werden können sind dort ebenfalls einzutragen.

Ich empfehle dir unbedingt deine ganzen Baumarktquittungen die du so über das Jahr bekommst aufzubewahren und in deiner Steuererklärung nach dem o.g. Muster zu präsentieren. Du wirst überrascht sein was da so alles zusammenkommt, ob es nur aktuell der neue Schneeschieber und das Streusalz ist oder ein paar neue Rosen im Vorgarten. Ohne Quittung läuft allerdings nicht, manchen Mitarbeitern reichen hier eine kurze Aufstellung, andere verlangen ein Formblatt und die Auflistung jeder einzelnen Quittung. Letztere ist ziemlich gemein. Ich denke da so an meine letzte Badsanierung in Eigenregie wo ich zig Baumarktquittungen hatte und jede Einzeln aufschreiben musste.

In dem bereits genannten Formular wird also alles schön ordentlich eingetragen, auch die Prozentzahl bei den anteiligen Kosten. Würdest du mit elektronischen Programmen arbeiten rechnet das Programm alles genau aus. Wenn nicht musst du selber ran und den Betrag auf die erste Seite übertragen und dann auch von den Einnahmen abziehen. Wenn dann ein dickes Minus rauskommt hast du dein Ziel erreicht. Glaube aber nicht dass wenn dort zehntausend Euro stehen du diese wiederbekommst, diese Summe wird mit deinem persönlichen Steuersatz verrechnet. Um beim Beispiel zu bleiben wäre das ein Betrag um die zweitausend Euro. Noch ein Tipp, wenn du mal in einem Jahr sehr viele Ausgaben hast aber kaum ein Einkommen, dann kannst du diese Ausgaben auch auf mehrere Jahre verteilen (auch auf Seite 2, einfach nur ankreuzen und Summe eintragen).

Bei den anderen Kosten die auf der Strecke bleiben hast du Pech, das ist dein Privatvergnügen (außer du machst Telearbeit oder hast ein anerkanntes Büro dort). Ansonsten kannst du aber den Arbeitslohn der Handwerker (aber nur den Lohn für deinen Anteil) als Handwerkerleistungen beziehungsweise haushaltsnahe Diensleistungen dem Finanzamt präsentieren.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron