Frage zu Ebay - Versandkostenregelung
Hi,
Ebay hat ja vor einiger Zeit die Regeln für Versandkosten bei Büchern geändert und jetzt darf man eigentlich für Bücher gar keine Versandkosten mehr nehmen. Das finde ich persönlich sehr ärgerlich da ich über ebay öfters Bücher verkauft habe. Einzig für die Käufer ist es gut da sie kein Porto zahlen müssen.
Und darum dreht sich auch meine Frage: Ich habe in letzter Zeit öfters nach Büchern geschaut und mir ist immer wieder aufgefallen, dass der Verkäufer bei Versandart schreibt, dass man den Artikel abholen muss. Und im Text steht dann, falls man den Artikel nicht abholen kann oder will muss man Versandkosten zahlen. Das ist doch aber laut Ebay-Regeln unzulässig, oder?
Was meint ihr dazu, ist so ein Angebot rechtens? Oder kann ich mich dann bei Ebay beschweren dass der Käufer doch Versandkosten will obwohl das eigentlich verboten ist?
Du musst ja bei einem solchen Angebot nicht mitbieten, wenn dir das nicht gefällt. Daher gibt es in meinen Augen auch keinen Grund, sich da extra bei Ebay zu beschweren.
Überlege dir doch auf der anderen Seite mal, was ein Privatverkäufer noch davon hat, wenn er ein Bch einstellt, das dann für einen Euro versteigert wird. Dann muss er dafür mindestens 77cent Versandkosten zahlen. Dazu kommt noch die Provision, die er an Ebay zahlen muss. Unterm Strich macht er dann ja schon fast Verlust und wäre besser dran gewesen, wenn er das Buch einfach weggeworfen hätte.
Das wäre aber für uns als Käufer sehr schade, denn dann hätten wir nicht mehr die Gelegenheit günstig an schöne und möglicherweise alte Bücher zu kommen, die vielleicht garnicht mehr gedruckt werden würden. Somit wäre in Zukunft ebay für gebrauchte Bücher kein lohnenswerter Marktplatz mehr, wo man als Verkäufer seine Sachen einstellt.
Ich bin gerne bereit einem Verkäufer auch ein angemessenes Porto zu zahlen, damit dieser, und mit ihm viele andere, weiter Bücher auf Ebay anbietet. Daher würde ich niemanden anschwärzen. Du ärgerst dich doch selbst darüber. Das mit dem kostenlosen Versand gilt im Übrigen auch für CD's und PC/Konsolen Spiele. Alles Artikel, die im Allgemeinen nicht so hohe Preise erzielen.
Wenn man nach Büchern sucht, so ein Angebot findet aber eigentlich gar keine extra Versandkosten bezahlen möchte, bietet man einfach nicht. Ich als Verkäufer würde es extrem nervig finden, wenn ein Käufer erst einen Vertrag eingeht und dann rummeckert, obwohl alles im Angebotstext genau erklärt ist.
Kostenlose Selbstabholung ist nichts neues auf Ebay. Ich finde es auch ok, dass die Verkäufer diese Lücke nutzen denn es sollte klar sein, dass bei Versand Kosten anfallen, die man als Privatanbieter nicht tragen will/kann. Du selber möchtest doch bei einer Auktion auch nicht draufzahlen. Stell dir vor dein Buch geht für das Startgebot von 1€ weg. Dann bleibst du neben den Versandkosten auch noch auf den Gebühren für Ebay sitzen.
Ich verstehe auch nicht, warum so viele User glauben, dass die Aushilfskräfte im Kundencenter an den einzelnen Problemfällen interessiert sind oder irgendwas rechtliches regeln dürfen.
Man kann sich das mal ausrechnen. Gehen wir mal davon aus, dass man ein leichteres Buch zum Kauf anbietet. Dann zahlt man 0,85€ Versand. Provision will ebay auch noch und wenn das Buch für einen Euro weggeht hat man am Ende nichts und zwahlt drauf. Schließlich zahlt man auch meist noch Verpackung (ich zum mindest nehme immer neue Lupos).
Bei einem schweren Buch, was für 1,40€ oder als Päckchen für mittlerweile sogar 4,10€ versendet werden muss, zahlt man sogar noch mehr drauf. Bei Büchern finde ich es vollkommen legitim, dass man da den Versand übernimmt, wenn das Buch unter einem bestimmten Verkausfwert liegt. Viele Bücher gehen ja für 1€ weg. Bei Büchern, die für mehr weggehen, kann man sicher auch gegebenfalls den Versand übernehmen.
Es ist nicht verboten. Bei manchen Artikeln aber dreist, wenn einer hinschreibt, dass man 4€ Versand zahlen soll und er selbst verschockt für 1,40€. Das ist dann schon dreist. Sowas muss man sich auch genau durchlesen.
Ebay hat sich hier ein Eigentor geschossen. Keiner würde mehr Bücher reinstellen, die für wenig weggehen, wenn man auch noch drauf zahlen muss. Und Provision sammelt ebay ja weiterhin fleißig ein.
Ich würde so was schon eher kritisch sehen und glaube nicht, dass es den Richtlinien von Ebay wirklich entspricht. Diese schlissen - soweit ich weiß - solche Nebenbestimmungen aus.
Auf der anderen Seite kann ich auch die Verkäufer verstehen, die nicht unbedingt den Versand tragen wollen, da die Kosten hier u.U. höher sind, als der Ertrag durch den Verkauf, so dass es dann wirtschaftlicher wäre, das Buch in den Altpapiercontainer zu werfen.
Wie hier auch schon geschrieben wurde, muss man als Käufer ja nicht auf solche Auktionen bieten. Ganz ohne den Verkäufer anzuschwärzen. Denn ich bin wirklich gerne Bereit das Porto zu übernehmen, wenn ich im Gegenzug ein Buch erhalte, welches ich will und welches dann in dem jeweils beschriebenen Zustand ist.
@winny2311
Dreist ist das sicher nicht. Wenn auch ich mich ein wenig ärgere, nachdem ich für z.B. eine DVD mal 4,50 Euro für den Versand zahle, dann aber diese in einen Umschlag erhalte, welcher als Büchersendung geschickt wurde. Doch ärgere ich mich nicht zu sehr über den Preis (der war mir ja bewusst und ich war einverstanden), sondern über das Risiko sowie die verlängerte Lieferzeit. Wer hätte denn in so einem Fall bei Verlust das Nachsehen gehabt. Genau ich, ohne je zu erfahren, dass der Verkäufer das eben nur als Büchersendung verschickt hat.
Nebenbei ist ja in den Kosten für den Versand nicht nur das Porto enthalten, sondern auch die anderen Aufwände. Dazu zählt ja z.B. der Umschlag oder das Aufgeben selbst. Daher ist die Differenz im von Dir genannten Beispiel 4 Euro bei 1,40 Euro Portokosten noch vertretbar.
Also, man muss sich die Angebote echt gut durchlesen, sonst hast du hinterher eben das Nachsehen. Mir ist das auch schon passiert, wegen meiner eigenen Dummheit.
Ich bot auf ein Spiel für die PS 3. Habe den Zuschlag für 18 Euro erhalten. Bei den Versandkosten stand "versandkostenfrei". Allerdings habe ich mir die Angebotsbeschreibung nicht komplett bis unten durchgelesen, und das war mein Fehler. Der Verkäufer hatte nämlich darauf aufmerksam gemacht dass er 2,20 Euro für den Versand haben wollte.
Ich habe daraufhin den Fall Ebay gemeldet, obwohl ich nachdem ich vergeblich versucht hatte mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, schon befürchtet hatte das ich keine Schnitte habe um an den Versandkosten vorbei zu kommen. So war es dann auch. Letztendlich habe ich alles bezahlt, und mein Spiel wurde für ich glaube 85 Cent versendet, ja soviel zum Thema "Schindluder mit überhöhten Versandkosten".
Du kannst zwar Ebay den Fall melden, aber die tun nichts dagegen, das ist denen egal. Wenn du auf so etwas bietest, verpflichtest du dich auch zum Kauf. Egal wo die Versandkosten stehen. Wenn der Verkäufer darauf aufmerksam macht, hat er seine Pflicht erfüllt. Auch wenn er durch das einstellen unter "versandkostenfrei" eigentlich täuscht, denn diese Artikel werden in der Suche weiter oben platziert.
Ich bin nicht sicher, ob es was bringen würde, wenn man festlegt, dass man 1,40€ zahlen muss. Zum einen gibt es, zB. Fachbücher, die deutlich schwerer sind, und zum anderen ist es durchaus legitim, wenn man etwas für die Versandtasche zahlt. Nur eben dann auch den Preis, was es tatsächlich auch gekostet hat.
Dreist ist das sicher nicht.
Ich finde es eben schon dreist, wenn man zB. 3€ zahlen muss und das Ganze für 1,40€ versendet wird. In einem gebrauchten Umschlag natürlich. Da frage ich mich dann, wofür ich den Rest gezahlt habe.
Doch ärgere ich mich nicht zu sehr über den Preis (der war mir ja bewusst und ich war einverstanden), sondern über das Risiko sowie die verlängerte Lieferzeit.
Es steht jedem frei, den Verkäufer anzuschreiben und zu sagen, dass man das Paket versichert haben will! Dann muss man die Mehrkosten natürlich selbst tragen. Nimmst du keinen Kontakt auf und es steht drin, wie es versendet wird, hast du Pech gehabt. Frech ist es nur, wenn du Extra schreibst du willst xy, überweist mehr Geld und es wird anders verschickt. Steht nichts drin und man meldet sich nicht: auch Pech.
Nebenbei ist ja in den Kosten für den Versand nicht nur das Porto enthalten, sondern auch die anderen Aufwände. Dazu zählt ja z.B. der Umschlag oder das Aufgeben selbst. Daher ist die Differenz im von Dir genannten Beispiel 4 Euro bei 1,40 Euro Portokosten noch vertretbar.
Na dann muss man sich nicht wundern, dass Schindluder getrieben wird und viele sich Geld in die Tasche stecken, was so gar nicht vorgesehen war. 2,60€ für Verpackung? Und nun erkläre mir nicht, dass man Fahrtgeld berechnen soll um zur Post zu kommen. Muss ich tatsächlich so lange fahren um zur Post zu kommen (und mit 2,60 kommt man recht weit), dann ist es wohl besser, man stellt nichts ein.
Oder man schreibt: 2,60€ Fahrtgeld. Bin mal gespannt, wer dann noch mitbietet bei soviel Provitgeilheit. Und das bei privaten Verkäufern.
@winny2311
Nein, es macht sicher keinen Sinn, 1,40 Euro oder sonstige Beträge generell vorzuschreiben. Der Verkäufer hat ja die Pflicht (im eigenen Interesse) den Preis für das Versenden in Erfahrung zu bringen. Und dann kann er diesen auch entsprechend angeben! Die Bedingung ist dann für den Käufer klar ersichtlich (soll und darf nicht im Text versteckt werden!).
Wenn nun jemand als Versandkosten 22,50 Euro angibt, dann ist es ja jedem selbst überlassen, zu bieten oder eben nicht. Und ich finde das auch dann nicht dreist, wenn dann das Ganze vom Verkäufer für 0,85 Euro verschickt wurde. Dreist ist es erst, wenn man z.B. einen versicherten Versand ausmacht, der Verkäufer dann aber normal schickt. Oder aber andere Abweichungen was den Versand angeht macht, die nicht abgesprochen waren.
Profitgeilheit kann man übrigens kaum jemanden vorwerfen, der Handel betreibt. Und das macht auch ein privater Verkäufer. Wäre er bereit, dass Produkt auch für umsonst her zu geben, würde er es doch wegwerfen. Natürlich ist jeder Verkäufer hinter einem möglichst hohen Preis her. Und der Käufer hingegen wird nur selten freiwillig mehr zahlen, wenn er einen teuren Artikel sehr billig ersteigert.
Das liest sich so als ob du genau meine Artikelbeschreibungen für Bücher bei Ebay aufgerufen hast, absolut mein Wortlaut. Was ist daran falsch oder illegal? Ebay verlangt dass ich bei Büchern als erste Versandoption den kostenlosen Versand anbieten muss und das ist laut Richtlinien auch die Selbstabholung. Genau das haben ich und andere Ebayer getan. Wer die Bücher bei mir abholen möchte ist herzlich willkommen. Und wer eben nicht dem schicke ich sie auch zu. Eine preiswerte Büchersendung bis 500 g, was die meisten Bücher ausmacht, kann ich für 0,85 Euro verschicken. Da lohnt sich selbst für manche die am Ort wohnen nicht die Autofahrt weil die Spritkosten höher sind als der Einkaufswert beziehungsweise das zu zahlende Porto.
Auch muss ich immer wieder betonen, die meisten Bücher gehen für einen Euro weg und das auch nicht sofort sondern auch erst manchmal nach monatelangem Wiedereinstellen. Was meinst du was Ebay dafür jede Woche wegen dem abweichenden Startgebot von einem Euro von mir kassieren würde bevor ich überhaupt ein Buch verkauft habe? Die Konsequenz wäre dass es keine preiswerten Bücher mehr bei Ebay gibt. Auch wenn ich an die Käufer denke die gerne Bücherpakete oder dickere Bücher anbieten die nur noch als Paket verschickt werden können, wer soll das den finanzieren?
Ich gebe dir aber recht das manche ihre Angebote oft unglücklich formulieren. Wenn ich den Button „nur Selbstabholung“ anklicke und der auch als solches angezeigt wird ist das eine eindeutige Aussage. Als ersten Satz noch vor den allgemeinen Angaben sollte dann auch schon kommen das man den Artikel gerne zusendet und auch die Versandkosten benennt. Viele machen aber den Fehler (absichtlich? aus Unkenntnis?) und klicken beim Erstellen den Button „kostenloser Versand“ an obwohl sie niemals die Absicht haben das Buch kostenlos zu verschicken. Das ist irreführend und zuweilen auch ärgerlich. Kostenloser Versand heißt für mich das ich keine Versandkosten berechnen werden und die schon im Auktionspreis mit einkalkuliert sind.
josey hat geschrieben:Und im Text steht dann, falls man den Artikel nicht abholen kann oder will muss man Versandkosten zahlen. Das ist doch aber laut Ebay-Regeln unzulässig, oder?
Richtig, deswegen kann man das auch einfach melden da es unzulässig ist!
josey hat geschrieben:Oder kann ich mich dann bei Ebay beschweren dass der Käufer doch Versandkosten will obwohl das eigentlich verboten ist?
Klar, gehe einfach auf das Angebot und auf der rechten Seite
findest Du den Link zu Angebot melden. Dann Möglichkeit A
1. Verstöße vom Verkäufer (beim Einstellen, Gebührenaufschlag usw.)
2. Umgehung oder Abwälzung von Gebühren
3. Andere Versuche, eBay Gebühren zu umgehen
oder Möglichkeit B
1. Verstöße vom Verkäufer (beim Einstellen, Gebührenaufschlag usw.)
2. Überhöhte Versandkosten
3. Überhöhte Versandkosten
und dann einfach auf weiter klicken und in die kurze Beschreibung etwas wie Käufer verlangt Portogebühren trotz kostenlosem Versand oder Käufer verlangt Versand obwohl unzulässig schreiben.
Das war`s schon und die meisten Verkäufer knicken dann zwangsweise ein und stellen das ganze in zulässiger Form ein oder sie werden gekickt .
Ganz ehrlich: Solche Verkäufer gehören rausgeschmissen und rigoros angeschwärzt - einfach deswegen, da sie die Chancengleichheit mal wieder untergraben, denn es leiden die Verkäufer, die sich eben an die Regeln halten. Man wird sich schnell überlegen, ob man das jahrelang gepflegte Profil mit schön hohen Bewertungen wirklich für ein paar Euro Profit mehr riskiert .
winny2311 hat geschrieben:Es ist nicht verboten.
Quatsch, natürlich ist es verboten und unzulässig! Siehe die AGB ff usw.
Sonty hat geschrieben:ch finde es auch ok, dass die Verkäufer diese Lücke nutzen denn es sollte klar sein, dass bei Versand Kosten anfallen, die man als Privatanbieter nicht tragen will/kann.
Welche Lücke denn? Hier wird einfach gegen die AGB des Anbieters verstoßen - hier wird keine Lücke genutzt, sondern einfach eigenes "Recht" geschaffen.
Ich finde auch das Geheule reichlich sinnlos, dass es sich dann nicht mehr lohnen würde und man doch nicht bieten soll. Bitte? In welcher Welt lebt ihr eigentlich - wenn ich mit den Angebot eines Anbieters nicht einverstanden dann nutze ich eben einen anderen und habe mich nicht über die zu beschweren, denen das negativ auffällt da man hier einfach Verstöße begeht! Es gibt genug andere Plattformen auf denen man etwas verkaufen kann, nicht nur eBay - dann geht man halt dahin und fängt nicht an mit "Das stört mich hier, da mache ich das was ich will.". Wer den Massenmarkt eBay nutzen will muss sich dem unterwerfen was da in rechtlich zulässigem Rahmen verlangt wird - und nicht umgedreht.
Die hirnfreie Argumentation mancher hier geht da prinzipiell in die gleiche Richtung wie "Illegale Drogen werden auf dem Markt gehandelt!" "Na wenn Du mit dem Angebot nicht einverstanden bist, geh halt weiter - und musst ja deswegen niemanden anzeigen wenn es Dich eh nicht betrifft!". Aber das ist ja wieder etwas vollkommen anderes, schließlich ist man da nicht selber betroffen .
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