Widerspruch gegen telefonische Kontaktaufnahme

vom 15.12.2009, 10:45 Uhr

Wie in den Threads Gesetzentwurf zur Handhabe gegen unerwünschte Telefonwerbung und Unerwünschte Telefonwerbung: Beschwerdeformular kann man sich ja seit einiger Zeit nun tatsächlich gegen unerwünschte Werbeanrufe zur Wehr setzen. Allerdings hat das nun verabschiedete Gesetz einen unschönen Haken: Firmen die so arbeiten, bekamen im Umgang mit Altdaten eine Übergangsfrist von 3 Jahren eingeräumt. Wer also in jugendlichem Leichtsinn mal ein Kreuz an die verkehrte Stelle gesetzt oder einen Satz nicht gestrichen hat, darf erst einmal weiterhin belästigt werden.

So lange möchte zumindest ich mir solche Belästigungen aber nicht bieten lassen. Daher meine Frage: wenn ich jetzt meine Zustimmung zur Kontaktierung zurückziehe, kann ich dann in Zukunft auch Beschwerde einreichen? Weiß jemand wie diese Zurücknahme der Zustimmung aussehen muss? Reicht es aus, wenn ich dem Anrufer sage, man möge mich von der Liste streichen und wenn ich noch mal Dienstleistungen der Firma in Anspruch nehmen möchte, dann melde ich mich?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich werde zwar von Werbeanrufen weitesgehend verschont, habe mir da aber auch mal Gedanken zu gemacht und es gibt in der Tat einige Möglichkeiten, wie du aus den Dateien der betreffenden Firmen verschwinden kannst. Allerdings empfinde ich sie als umständlich. Aber das kann man ja abwägen.

Auf deine Frage, wie du einer Firma die Erlaubnis wieder entziehen kanst, dich zu Werbezwecken anzurufen ist die Antwort einfach. Du kannst da, wie du schon vermutet hast, einfach anrufen und denen das mitteilen. Das sollte genügen.

Wenn die Firma dich weiter kontaktiert, kannst du dir Namen, Firma, Uhrzeit und Datum und den Grund, warum sie dich kontaktiert haben, notieren. Das alles zusammen sendest du an die Verbraucherzentrale mit der Erklärung, dass du der Firma die Erlaubnis dich anzurufen, entzogen hast. Die Verbraucherzentrale kümmert sich darum und erwirkt ggf. eine Unterlassungsklage.

Aber ich wüsste nicht, ob mir das der Aufwand wert wäre. Warscheinlich würde ich abwarten, ob und welche Firmen mich anrufen und denen das dann direkt sagen, dass ich keine Anrufe wünsche. Vorher aktiv werden wäre mir mit zuviel Arbeit verbunden und erscheint mir als letzter Weg, wenn man mich dauernd belästigen würde.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Auf telefonischem Wege würde ich sowas nicht machen. Denn damit hat man keinen Beweis, das man seine Erlaubnis zur Kontaktierung zurück gezogen hat. Wenn dann macht man sowas schriftlich und fordert bis zu einem bestimmten Termin die schriftliche Bestätung an. Sowas muss nicht mal grossartig formuliert werden. Mal ein kleines Beispiel.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ziehe ich meine Erlaubnis mit sofortiger Wirkung zurück, das Ihre Firma mich telefonisch kontaktieren darf.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens bis zum xx.xx.2010.

Sollte Ihre Firma weiterhin versuchen mich telefonischen zu kontaktieren, so behalte ich mir weitere Schritte gegen Sie vor.

MfG usw.

Man kann das aber auch mit etwas Geduld erreichen. Denn wenn da jemand anruft und man sich gewöhnlich mit seinen Nachnamen meldet, dann fragen die doch man die Person ist die sie erreichen wollen und nennen dabei auch den Vornamen. Und dann sagt man einfach, das man das nicht ist und diese Person da auch nicht wohnhaft ist.

Hat damals nach meiner Heirat nicht sehr lange gedauert und solche Anrufe haben komplett aufgehört. Denn dann wird man aus den Listen gestrichen und ich hab da so den Verdacht, das die Firmen da alle eine Datenbank nutzen und diese dann auch immer akutalisiert wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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