Im Supermarkt zu viel bezahlt - Erstattung?
Ich frage mich gerade, ob der Kassierer im Supermarkt dir einen zu hohen Preis genannt hat, während der korrekte, niedrigere Preis auf dem Bon vermerkt war, oder ob du auch einen Bon hast, auf dem ein sehr hoher Preis steht, der mit dem Preis, der am Regal angeschlagen ist, nicht viel zu tun hat. Im zweiten Fall könnte es ja sein, dass das Produkt mittlerweile reduziert wurde. Ich gehe allerdings davon aus, dass auf dem Bon der niedrigere, tatsächliche Preis vermerkt war und du einfach an der Kasse drei Euro mehr abgegeben hast. In einem solchen Fall wirst du absolut nichts mehr tun können.
Nicht umsonst heißt es, dass man den Bon immer nach Erhalt kontrollieren soll und auch das Wechselgeld nachzählen sollte. Wenn du jetzt noch einmal in den Laden gehst, um dort deine drei Euro zurückzuverlangen, wirst du garantiert keinen Erfolg haben. Natürlich kannst du anhand des Kassenzettels beweisen, dass du in diesem Laden vor einigen Tagen etwas gekauft hast. Allerdings kannst du nicht beweisen, dass du drei Euro zuviel bezahlt hast. Ich denke auch nicht, dass der Verkäufer sich daran erinnern wird, dass er dir zuviel abgeknöpft hat, da er sich nicht jeden Kunden merken kann und zudem sicher nicht absichtlich dein Geld einbehalten hat.
Der Fehler liegt nicht nur bei dem Geschäft. Natürlich müssen die Mitarbeiter auch dafür sorgen, dass die Kunden das bekommen, was ihnen zusteht - eben auch die volle Summe des Wechselgeldes. Allerdings müssen die Kunden auch ein bisschen selbst darauf achten, da es in so einem Laden sicher oft hektisch zugeht und die Verkäufer letztendlich auch nur Menschen sind, die eben auch mal einen Fehler machen können.
Du solltest diesen Vorfall einfach vergessen und den Laden einfach nicht mehr besuchen, wenn er dir ohnehin nicht gefällt. Es gibt ja sicher noch weitere Supermärkte in deiner Umgebung. Falls du dennoch hingehen willst, um dich zu beschweren, könnte es durchaus sein, dass du Erfolg hast. Allerdings ist es reine Kulanz des Geschäftes, wenn man dir das Geld zurückgibt. Wenn der Geschäftsführer dir die drei Euro gibt, dann tut er das sicher in erster Linie, um dich als Kunden nicht zu verlieren und nicht, weil er einen Fehler des Geschäftes und des Kassierers eingesteht.
Du hast leider nicht geschrieben ob ein falscher Artikel mit dem richtigen Preis auf dem Kassenbon stand oder der richtige Artikel mit einem falschen Preis ausgepreist war. Bei ersterem hast du schlechte Karten und du kannst eine Reklamation vergessen. Wenn allerdings der falsche Preis in der Kasse war und du weißt was er sonst kostet würde ich schon mal mit der Marktleitung sprechen.
Ich denke sogar dass du die Preisdifferenz wiederbekommst, bei so geringen Werten sind die Märkte wegen der Kundenzufriedenheit meistens auch kulant. Kompliziert wird es nur wenn noch Schreibarbeit ansteht und du ewig warten musst bis ein Unterschriftsberechtigter auftaucht. Dann wäre mir der Aufwand zu viel und ich würde es unter Lehrgeld abhaken und nichts weiter unternehmen.
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