Wann braucht man einen Gewerbeschein?

vom 22.12.2009, 14:00 Uhr

Hallo,
ich verdiene mir gerade mit meiner kleinen Homepage etwas Geld nebenbei. Bisher sind zwar nur knapp Zwölf Euro zusammen gekommen, aber ich habe trotzdem schon ein paar Frage dazu.

Ab wann brauche ich einen Gewerbeschein? Also ab wieviel verdientem Geld? Brauche ich überhaupt einen, um im Internet Geld zu verdienen? Wie viel kostet so ein Gewerbeschein und wo bekommt man ihn her?

» MyDiebspiel » Beiträge: 108 » Talkpoints: 3,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Da das hier ausführlich schon mehr als oft geschildert wurde: Man braucht einen Gewerbeschein sobald die Absicht zur Gewinnerzielung besteht. Das heißt, dass man noch nicht einmal einen Gewinn gemacht haben muss, sondern nur, dass man einen erzielen möchte - das ist schon der Fall, wenn man Werbung in seine Homepage einbindet, denn die dient ja wohl kaum als Deko!

Es ist daher völlig egal, wieviel man verdient oder ob man überhaupt etwas verdient, dass man etwas verdienen will reicht schon.

Den Gewerbeschein braucht man ab dem Beginn der Tätigkeit, ansonsten fällt das unter Steuerhinterziehung - beantragen kann man ihn auf dem Gewerbeamt und je nach Kommune kostet er zwischen 7 - 15 Euro.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Da das hier ausführlich schon mehr als oft geschildert wurde: Man braucht einen Gewerbeschein sobald die Absicht zur Gewinnerzielung besteht. Das heißt, dass man noch nicht einmal einen Gewinn gemacht haben muss, sondern nur, dass man einen erzielen möchte - das ist schon der Fall, wenn man Werbung in seine Homepage einbindet, denn die dient ja wohl kaum als Deko!

Ich hatte mal bei unserem Gewerbeamt nachgefragt und da wurde mir gesagt, dass ich den Schein beantragen soll, bevor ich die erste Auszahlung beantrage. Der Herr dort meinte, dass es ja sein kann, dass ich garnichts mit der Werbung verdiene und dann den Schein bezahlt hätte für nichts.

Da es sich bei mir so verhalten hat, dass ich nicht bis zur Auszahlungsgrenze kam und nun mein Seitenanbieter eigene Werbung geschaltet hat, fand ich die damalige Information für mich sehr hilfreich.

Es ist also auf alle Fälle eine gute Idee dort einfach mal anzurufen und unverbindlich das Projekt vorzustellen und zu fragen, wie man vorgehen soll.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Aussage des Herrn vom Gewerbeamt kann ich nicht nachvollziehen, denn du willst mit der Homepage ja Geld verdienen, d.h. es handelt sich dabei um keine private Seite. Wenn du nun wirklich kein Geld verdienst ist es alleine dein eigenes Geschäftsrisiko und hat mit dem Gewerbeschein nichts zu tun.

Webseiten werden auch im Internet kontrolliert keine Frage und es kann sein, dass sich bei dir dann auch einmal das Finanzamt meldet. Man kann ja auch wenn das Geschäft nicht läuft oder überhaupt nichts geht, das Gewerbe wieder abmelden. Der Gewerbeschein ist nicht abhängig vom Erfolg eines Unternehmens oder eines Geschäfts. Hierfür gibt es eindeutige gesetzliche Richtlinien dazu.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wie karlchen schon geschrieben hat, gibt es Gesetze und Richtlinien über das Geld verdienen und Gewerbeamt. Sobald du eine längere Absicht auf Gewinn hast solltest du ein Gewerbe anmelden.

Wie lange ist "eine längere Absicht"? Wenn man mehr als 1x die Auszahlung erreichen möchte.

Was ist eine "Gewinnabsicht"? Die Gewinnabsicht ist, wenn du Geld verdienen möchtest und nicht Verlust ohne Einnahmen. Dass der Gewinn vermutlich die Webspace und Domainkosten auffressen und es im Endeffekt ein Minus ist - interessiert das Finanzamt nicht.

Soviel zu meiner Erfahrung.

» Sambazamba » Beiträge: 522 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wenn die Kosten für Webspace und ähnliches den Ertrag auffressen, ist es eben kein Gewinn mehr!

Prinzipiell muss man natürlich mit einer Gewinnabsicht ein Gewerbe anmelden. Wenn man aber damit über längere Zeit (ca. 4 Jahre) keinen tatsächlichen Gewinn macht, wird das ganze vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft. Wenn man die Verluste von der Steuer abgesetzt hat könnte es theoretisch sogar sein, dass man die erstatteten Steuern zurückzahlen muss.

Aber prinzipiell muss man mit der Gewinnerzielungsabsicht (die Werbung auf einer Homepage darstellt) wohl ein Gewerbe anmelden.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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