Playstation 3 Karton für 200€ verkauft, legal?

vom 04.01.2010, 19:30 Uhr

Ich bin schon seit längerem auf der Suche nach einer Playstation 3. Ich lande dabei eigentlich immer bei Ebay und dort ist es mir aufgefallen. Es gibt dort Menschen die einfach die Hülle einer PS3 Slim, als Beispiel für 200€ kaufen. In der Auktionbezeichnung steht aber immer das es sich um die Verpackung handelt. Meist kommen dort Sätze vor wie:

Original Playstation 3 Slim 120 GB (schwarz) Verpackung. Diese bietet Platz für: 1x Playstation 3 Slim 120GB, 1x AV-Kabel, 1x Controller...

Was ist nun, wenn jemand den Text nicht richtig ließt und solch einen Karton für 200 Euro ersteigert? Kann er diesen umtauschen, auch wenn das ausgeschlossen ist? Kann man gerichtlich dagegen vorgehen mit der Begründung der Täuschung? Ich kann mir nämlich einfach nicht denken, dass jemand 200 Euro für den Karton ausgibt, denn dann kaufe ich mir auch eine PS3 und verkaufe den Karton wieder und habe dann im Endeffekt nur 100 Euro bezahlt! :wink:

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» elytun » Beiträge: 157 » Talkpoints: 2,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Solche Scherzkekse gibt es leider immer wieder bzw. immer noch. Gerade bei Ebay ist ja immer die Hoffnung da, dass es einen Dummen gibt, der auf solche Angebote reinfällt. Das traurige ist aber auch: gerade bei Ebay wird die Hoffnung auf einen Dummen immer wieder erfüllt. Wobei die Masche des Verkaufens von Verpackungen schon recht alt ist.

Letztlich ist es ja nicht verboten, eine leere Schachtel zu verkaufen! Aber dies muss schon recht eindeutig gekennzeichnet sein. Eine Täuschung liegt auch dann vor, wenn es in der Beschreibung steht, dies aber im allgemeinen Fließtext untergeht bzw. offensichtlich bewusst in den Hintergrund geschoben wurde. Eben mit der Absicht der Täuschung.

Ebenso ist es sicher ungültig, wenn z.B. beim Verkauf einer Schachtel eines technischen Geräts erst seitenlange Beschreibungen eben dieses Gerätes kommen und ganz am Schluss der Hinweis, dass es sich nur um die Schachtel handelt.

Wie aber immer bei so was: landest der Streit vor Gericht, entscheidet der Richter und der hat grundsätzlich immer einen Einzelfall vor sich liegen, der in seinem Fall betrachtet werden muss. Wobei ich glaube, dass bei Ebay mittlerweile eine eigene Kategorie für Schachteln existiert, so dass die Schachtel der PS3 nicht unter Konsolen verkauft werden dürfte. Wenn doch, dann sollte der Kauf auch schon wg. Irrtum angefochten werden können. Und der Verkäufer ist auch nicht sofort als Betrüger zu bezeichnen, denn der könnte sich beim Einstellen geirrt haben.

Allerdings würde ich mittlerweile in so einem Fall dem Verkäufer schon raten, sich gütig zu einigen. Im Notfall auch mit einer Rückabwicklung. Denn auch die Richter haben heute ein gewisses Verständnis vom Ablauf bei Verkäufen über Ebay und dürften ahnen, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann, wenn für eine leere Pappschachtel 200 Euro gezahlt werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde das nicht anhand der abgelaufenen Auktionen beurteilen. Es gibt schon seit Jahren User, die genau solche Papp-Verkäufer, die sich für superschlau halten, suchen und die Preise hochtreiben damit 1. kein Dummer auf das Angebot reinfällt und 2. der Verkäufer schön Gebühren zahlen darf. Schau einfach mal in den Ebayforen dort kannst du auch nachlesen welche Probleme, die die anderen Bieter gar nicht mehr mitbekommen, solche Verkäufer bekommen.

Es ist leider so, dass einige Käufer erst kurz vor Schluss eine Auktion finden und dann noch schnell bieten ohne den Text durchzulesen. Das ist wie bei denen, die in Abofallen tappen obwohl die Preise in den AGB stehen. Einige Verkäufer sind auch so dreist und verstecken solche Hinweise ganz unten in der Schlussfloskel. Und man darf auch nicht vergessen, dass es noch genügend Bürger gibt, die nicht 100%ig Deutsch können. In der Hoffnung, dass der Käufer später keinen Stress macht bzw man mit dieser Masche durchkommt, versucht man irgendwie an schnelles Geld zu kommen.

Und ja, es gibt eine eigene Kategorie für Kartons, trotzdem sollte man den Titel klar formulieren. Also zBsp PS3 Verpackung und nicht PS3 120GB OVP, da dies immer wieder den Eindruck wecken könnte, man bietet auf eine original verpackte PS3. Aber ehrlich gesagt glaube ich kaum, dass ein ehrlicher Verkäufer einen PS3-Karton verkauft. Wofür auch? Fast jeder der eine Konsole hat, wird auch den Karton haben.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



@Sonty
Ich würde nicht von der Unaufrichtigkeit des Verkäufers ausgehen. Es kann - so meine Vorstellung - wirkliche Interessenten für die Originalverpackung eines Artikels geben. So könnte ich mir schon vorstellen, dass sich Leute z.B. eine Konsole kaufen und den Karton verlieren oder entsorgen. Später dann die Konsole verkaufen wollen und hoffen, mit der Originalverpackung einen höheren Erlös zu erzielen. Und auch der Verkäufer wird sich - vereinfacht ausgedrückt - denken, dass über die Auktionsplattform wirklich alles zu verhökern ist und er selbst die Pappe eben nicht braucht. Im schlimmsten Fall verkauft er das Ding dann für einen Euro zuzüglich der Versandkosten bzw. verkauft es eben gar nicht.

Das Problem sind die, die wirklich darauf aus sind, den Dummen zu finden, der beim Bieten davon ausgeht, das Gerät zu bekommen. Weil eben die Beschreibung entsprechend "geschickt" formuliert wurde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich kann mir schon vorstellen, dass solche Auktionen erlaubt sind. Man kann ja auch nicht unterscheiden, ob der Verkäufer wirklich nur einen Interessenten für die Verpackung sucht oder einen "Dummen" finden möchte. Die Originalverpackung kann nämlich sehr wohl interessant sein, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Als Beispiel ein Nintendo64: Mit gut erhaltener Originalveropackung bekommt man mindestens 50 Euro mehr für die Konsole, das ist nun einmal Sammlerwert. Ich konnte es damals selber nicht glauben.

Meiner Meinung nach sollte es auch nicht verboten werden. Wieos muss man denn immer den Leuten vorschreiben was sie tun sollen oder nicht? Okay gegen Plagiate, etc. sollten die Kunden beschützt werden, aber das Portal ist doch ab 18 Jahren und wenn man hier nicht im Stande ist einen Beschreibungstext durchzulesen bei einem Artikel, bei dem man mehr als 100 Euro ausgibt, dann hat man es teilweise gar nicht anders verdient.

» Sambazamba » Beiträge: 522 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Naja man stellt solche Angebote schon mit dem Hintergedanken ein, das es einen dummen gibt, der es nicht genau liest, oder nicht so gut deutsch lesen kann. Meiner Meinung nach sollte es ganz groß dazugeschrieben werden, das es sich da nur um eine Verpackung handelt.

Wie es aber rechtlich ausschaut, weiß ich nicht. Ich hätte schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich eine Schachtel um 200,- verkaufen würde, und der Käufer es danach bemerkt, das er etwas gekauft hat, was viel zu teuer war. Spätestens nach der Auktion würde ich dem Käufer schon schreiben, das er weiß das er gerade nur eine Schachtel um den Preis gekauft hat.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich denke nicht, dass es ein Fall von Täuschung ist, solange du in der Beschreibung explizit erwähnst, dass du lediglich einen Leerkarton ohne Inhalt verkaufst. Ich habe letztens mal bei Ebay geschaut und dort mehrere solcher Kartons entdeckt. Manche waren komplett leer, während bei anderen immerhin das Zubehör für die Konsole mitverkauft wurde, also Kabel und Bedienungsanleitung. Die Konsole selbst und der Controller waren natürlich nicht dabei. In allen Fällen, die ich mir angeschaut habe, wurde auch extra im Text, teilweise sogar im Fettdruck, darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um einen Karton für das Gerät handelt und nicht um die Konsole im Originalkarton.

Solange deine Beschreibung korrekt ist und du nicht versuchst, den Hinweis auf die fehlende Konsole zu verstecken, sollte es legal sein, den Karton auch alleine zu verkaufen. Wenn du den Hinweis allerdings extra kleiner schreibst und vielleicht noch eine besonders helle Schriftfarbe wählst, handelt es sich für mich um Betrug und so etwas solltest du natürlich unterlassen.

Es gibt bestimmt Menschen, die sich die Beschreibung nicht richtig durchlesen wollen und dann einen leeren Karton ersteigern. Das ist jedoch nicht dein Problem. Wenn sich jemand vom günstigen Preis und dem wohlklingenden Produktnamen blenden lässt und dafür darauf verzichtet, die Produktbeschreibung richtig zu lesen, sollte das nicht dein Problem sein. Wenn du alles richtig machst und jemand so blöd ist, für viel Geld einen leeren Karton zu kaufen, würde ich mich an deiner Stelle über das zusätzliche Geld und die Dummheit des Käufers freuen.

Allerdings gibt es diese Methode ja nun schon länger und ich kann mir nicht mehr so recht vorstellen, dass es wirklich noch Leute gibt, die so etwas ersteigern. Als ich bei Ebay geschaut habe, hatte keiner dieser Kartons ein Gebot. Ich denke, dass man so etwas vor ein paar Jahren hätte machen müssen, als die Leute noch ein bisschen naiver an das Thema Internethandel herangegangen sind als heute.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Es kommt ganz auf die Art an, ob man das zahlen muss. Gegebenfalls kann man natürlich vom Kauf zurücltreten, auch wenn das bei privaten Verkäufern schwer ist, weil so ein Gebot eben bindend ist. War der Verkäufer klar auf Täuschung aus, geht das aber natürlich.

Solche Originalhüllen werden immer wieder eingestellt und für manche ist das auch nützlich, wenn sie selbst das Gerät im Originalkarton weiter verkaufen wollen. Ganz unnütz sind solche Auktionen also schon mal nicht. Man muss nur klar und deutlich reinschreiben um was es sich handelt und auch in der Artikelbezeichnung oben muss das stehen. Außerdem natürlich in der richtigen Kategorie.

Ist das alles der Fall und man liest es sich trotzdem nicht richtig durch: Pech. Anders verhält es sich, wenn etwas davon nicht da stand. Außerdem sollte ein Bild dabei sein, sodass man sieht, dass es sich wirklich um eine Verpackung handelt. Steht hingegen ganz klein "nur Karton ohne Inhalt", hat man genug Angriffsfläche um den Verkäufer davon zu überzeugen, dass man sich geiirt hat und das nicht zahlen will.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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