Gleichberechtigung mal wieder Zankapfel
Per Zeitungs-Annonce sucht derzeit ein Nobel-Trachtenhersteller in Salzburg ausdrücklich eine Schneidermeisterin ohne dabei den berühmt-berüchtigten Schrägstrich vergessen zu haben. Grund: Zwar beschäftigt die Firma sowohl weibliche als auch männliche Schneider. Allerdings wird ausdrücklich eine weibliche Schneiderin gesucht, weil eine auf Damenmode spezialisierte Angestellte schwanger geworden ist und nun eben weibliche Vertretung gefragt ist.
Das ganze kam natürlich auch der Salzburger Gleichbehandlungsanwaltschaft zu Augen und Ohren, weswegen dem Unternehmen eine Verwarnung ins Haus flatterte. Das Inserat hätte nicht nur für weibliche sondern auch für männliche Bewerber ausgeschrieben werden müssen. Im Wiederholungsfall droht eine Verwaltungsstrafe von 360 Euro.
Der Chef der Firma will es darauf ankommen lassen und verweist darauf, dass er mit der Suche nach einer weiblichen Angestellten lediglich die Privatsphäre seiner Kundinnen schützen möchte. Diese besteht zum Teil aus illustren Personen und denen möchte man nicht zumuten, dass ein männlicher Schneider an teilweise intimen Stellen Maß nimmt.
Natürlich ist Gleichberechtigung für beide Geschlechter durchaus sinnvoll. Aber in einem solchen Falle ist doch auch das Interesse des Salzburger Firmenchefs an einer weiblichen Angestellten nachvollziehbar. Außerdem sollte doch auch klar sein, dass die wenigsten Unternehmer so offen eines der Geschlechter ausgrenzen. Meist passiert das doch durchaus diskreter. Wie seht Ihr das?
In manchen Branchen braucht man eben männliche oder weibliche Mitarbeiter und kann nicht beides gebrauchen. Ich denke da mal an meinen damaligen Frauenarzt, der eine weibliche Kollegin für eine Gemeinschaftspraxis gesucht hat. Er wollte, dass sich alle seine weiblichen Patienten bei ihm wohl fühlen und ihnen die Möglichkeit geben, zwischen Frau und Mann zu wählen. Um dem aber aus dem Weg zu gehen und sich irgendwelche Schwierigkeiten einzuhandeln, hat er seine männlichen Kollegen eine Absage erteilt und eine weibliche Kollegin eingestellt. In der Stellenanzeige stand, dass Kollege/Kollegin gesucht wird.
Vielleicht hätte der Firmenchef es auch darauf ankommen lassen sollen, in der Stellenanzeige den berühmten Schrägstrich machen sollen und die männlichen Bewerber einfach nicht annehmen sollen und eine Frau einstellen müssen. Letztendlich ist es ja seine Entscheidung, wen er einstellt. Aber so hätte er den Schein gewahrt.
Ich denke, dass in eine Damenschneiderei eine Frau gehört. Mir wäre es zwar egal, ob mich da auch ein mann bedient, aber ich denke, dass es manche Frauen auch stören könnte und deswegen ausbleiben.
Ich finde es in dem Fall unbegründet gleich mit einer Verwarnung zu kommen ohne nach den Gründen zu fragen und in diesem Fall sind die Gründe ja auch durchaus nachvollziehbar. Schließlich dürfte es vielen Frauen in so einem Fall angenehmer sein, wenn dir Messungen auch von einer Frau genommen werden, immerhin kann der Schneider oder die Schneiderin einem dabei schon mal ganz schön zu leide rücken.
Außerdem hätten sie dei Stelle mit dem berüchtigten Schrägstrich ausgschrieben also auch für Männer, hätten sie ja dennoch nur eine Frau gewollt und somit wären viele unnötige Bewerbungen eingegangen, die dann im Müll landen und die ja auch was gekostet haben, nur verschickt waren dann viele umsonst. Vielleicht hat die Firma ja auch schon einen männlichen Schneider und hat auch deshalb ausdrücklich nach einer Frau gesucht. Und da da vorher auch eine Frau gearbeitet hat, ist die nächste ja als Vertretung gesucht. Also sag ich mal wenn man eine Frau als Frauenarzt hat, will man als quasi Kunde jawohl auch keinen Mann als Vertretung, oder? Also für mich ist die Forderung nach einer Schneiderin vollkommen gerechtfertigt.
An Stelle des Firmenchefs hätte ich diese Suche nach einer adäquaten Vertretung wahrscheinlich ein bisschen diskreter gestaltet. Wahrscheinlich hätte ich an seiner Stelle die Stelle sowohl für Schneider als auch für Schneiderinnen ausgeschrieben und dennoch ausschließlich das Augenmerk auf die weiblichen Bewerber gelegt, sofern es unbedingt notwendig ist, eine weibliche Mitarbeiterin zu finden. Als Firmenchef kann man sich solchen Ärger, wie der, der auf das Unternehmen zugekommen ist, einfach ersparen.
Grundsätzlich finde ich es aber schon seltsam, dass ausschließlich eine Schneidermeisterin gesucht wird. Auch wenn die Meisterin natürlich auch an intimen Stellen Maß nehmen muss, sollte keine Kundin so große Hemmungen haben, dass sie sich nur von einer Frau vermessen lässt. Es ist doch egal, ob ein Mann oder eine Frau Maß nimmt. Interesse an der Kundin und generell am weiblichen Geschlecht könnte doch auch eine Meisterin haben. Auf der anderen Seite gibt es auch Männer, die einfach nur ihren Job erledigen können und keine weiteren Interessen am Körper der Kundin haben als eben die beruflichen.
Ja es soll solche Kundinnen geben, genauso wie es Männer gibt, die lieber vor Schmerzen die Wände hoch gehen, als eine Urologin an ihr bestes Stück zu lassen. Also von daher sollte man schon Differenzieren können auf einer Behörde, ob man da Männer diskriminieren wollte oder einfach Rücksicht auf das Schamgefühl der Kundinnen nehmen will.
Und was das an Mehrarbeit ausmacht allen Männern eine Absage zu erteilen, kann man sich vorstellen, wenn es eine wirklich renomierte Firma ist. Da werden sich auch entsprechend viele Männer bewerben, wenn so eine Anzeige für beide Geschlechter gilt.
Aber ich denke mal, das 360 Euro für den Firmenchef ein Taschengeld sind und er diese Strafe gerne in Kauf nehmen wird zum Wohl seiner Kundinnen. Und vielleicht ziehen noch andere nach, das man an höheren Stellen mal begreift, das es auch Stellen gibt, wo man nur das eine oder das andere an Mitarbeitern benötigt.
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