Nachbarin verweigert Schneeräumung - was tun?

vom 17.12.2009, 21:50 Uhr

A wohnt zur Miete im Obergeschoss in einem Zweifamilienhaus. Die Nachbarin B wohnt im Erdgeschoss und hat damit die Räumpflicht für die Haustreppe und die Gehweg vor dem Haus. In den letzten Tagen hat es stark geschneit und Treppe und Gehweg sind inzwischen ziemlich glatt. B verweigert aber die Räumung mit der Begründung, es sei ihr zu kalt draußen und überhaupt habe sie keine Lust und sehe das auch gar nicht ein.

A könnte natürlich selber räumen, sieht das aber nicht wirklich ein, da sie eben oben wohnt und ohnehin einige von B's sonstigen Verpflichtungen übernimmt. Auf der anderen Seite legt A auch wenig Wert darauf auf der Treppe auszurutschen. Hat A irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten B dazu zu zwingen ihrer Räumpflicht nachzugehen?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wohnen A und B zur Miete? Dann müsste die Schneeräumung im Mietvertrag geregelt worden sein und A sollte den Vermieter ansprechen. Wenn B per Mietvertrag dazu verpflichtet ist, den Schnee zu fegen, könnte der Vermieter ihr da auf die Füße treten. B kennt sicher nicht die Folgen, wenn jemand auf der ungeräumten Fläche zu Fall kommt? Manchmal hilft es auch, hier Aufklärung zu machen.

Alternativ könnte man die Mietverträge ändern und A übernimmt künftig die Räumung. Dafür zahlt B etwas mehr Nebenkosten z.b., oder es macht direkt eine Firma. Das müsste aber der Vermieter regeln.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn A und B zur Miete wohnen und im Mietvertrag nichts geregelt ist, dann wird sich in der Regel abgewechselt mit dem Schnee schaufeln. Das ist wie bei der Treppenhausordnung, wenn 2 Parteien auf einer Etage wohnen, dann wird sich auch abgewechselt. Oder mit dem Keller putzen. Da wird sich von Mieter zu Mieter abgewechselt.

Wie wurde das bei Einzug denn vom Vermieter geregelt? Wenn Nachbarin B im Mietvertrag stehen hat, dass sie das machen muss, kannst du mit dem Vermieter reden. Aber nur weil man unten im Erdgeschoß wohnt, ist man nicht verpflichtet den Schnee zu räumen. Das muss schon schriftlich festgelegt sein. Viele denken, dass derjenige, der im Erdgeschoß wohnt alles machen muß, wie Müll an die Straße stellen oder eben Schnee räumen. Aber nur weil man in einer Erdgeschoßwohnung wohnt ist sowas nicht zwingend notwendig.

A soll einfach mal mit dem Vermieter reden, wie das geregelt ist. Wenn es abwechselnd gemacht werden soll, muss sowas nicht mal im Mietvertrag stehen. Denn das ist wie die Hausordnung einfach geregelt, dass man es abwechselnd machen muss. Sollte jemand ausrutschen, sind alle Parteien im Haus verantwortlich und wenn ein Plan besteht, dann der, der mit räumen dran ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nur weil Nachbarin B im Erdgeschoss wohnt, hat sie noch lange nicht die (alleinige) Räumpflicht. In den meisten Fällen ist es so geregelt, dass derjenige, der mit der Hauswoche dran ist, auch für den Schnee zuständig ist.

Im Grunde ist aber der Eigentümer verpflichtet, den Schnee zu räumen. Da dies in der Praxis oft nicht praktikabel ist, wird es eben wie oben gehandhabt. Zwar kann der Eigentümer auch klar an eine Mietpartei die Räumpflicht abtreten, aber dazu braucht es eine wirksame Vereinbarung. Ob diese existiert müsste geklärt werden.

Weigert sich Mieterin B und/oder Mieter A und alle restlichen, dann muss der Eigentümer dafür sorgen, dass geräumt wird. Kann er dies nicht selbst gewährleisten, muss er jemanden damit beauftragen. Der Ansprechpartner zur Problemklärung wäre meiner Ansicht also eher Eigentümer C und nicht Mieterin B.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Grundsätzlich denke ich auch nicht, dass nur B ihrer Räumpflicht nachgehen muss. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und hier ist es so geregelt, dass alle Eigentümer abwechselnd den Bürgersteig räumen müssen, wenn es geschneit hat. Ich finde diese Regelung fair und in der Regel gibt es damit auch keine Probleme. Wenn jemand mal keine Zeit hat, den Schnee wegzuräumen, kann derjenige ja auch mal mit einem Nachbarn tauschen. So etwas sollte unter Nachbarn möglich sein.

Bevor A irgendetwas unternimmt, sollte sie sich erst einmal informieren, wie die Schneeräumung im Mietvertrag geregelt ist. Gehört das Haus einem anderen Eigentümer, der es an die beiden Mieterinnen vermietet, oder ist das Haus Eigentum von B, die nur eine Etage ihres Hauses an A vermietet hat? Falls es sich um eine normale Mietwohnung handelt, muss ja irgendwo stehen, wie die Mieter mit der Schneeräumung umzugehen haben. Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass beide Parteien verpflichtet sind, sich darum zu kümmern, dass der Bürgersteig und die Treppe freigeschaufelt werden.

Falls A und B verpflichtet sind oder nur B die Aufgabe hat, den Schnee zu räumen, sollte A noch einmal das Gespräch mit B suchen und versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Falls das nicht möglich ist, weil B sich wieder querstellt, sollte A sich an den Vermieter wenden, damit dieser sich um das Problem kümmert. Ich finde die Ausreden von B ziemlich albern. An Stelle von A hätte ich wahrscheinlich laut gelacht, wenn jemand sich wegen ein bisschen Schnee und ein bisschen Kälte so anstellt. So ein Zickenverhalten würde ich nicht akzeptieren.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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