Behördenführungszeugnis und Polizeiliches Führungszeugnis
Ich muss demnächst ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragen und wollte mal wissen, was so genau in so einem Polizeilichen Führungszeugnis steht.
So wie ich das bis jetzt verstanden habe, gibt es zwei verschiedene Führungszeugnisse - ein Privatführungszeugnis und ein Behördenführungszeugnis. Was ist zwischen diesen beiden der genau Unterschied und welches brauche ich (für ein FSJ) voraussichtlich? Muss ich wenn ich das Zeugnis beantrage noch irgendetwas besonderes beachten?
Wie du schon geschrieben hast, gibt es zwei Ausführungen. Wenn ich die Abkürzung FSJ richtig interpretiere meinst du damit das Freiwillige Soziale Jahr. Ich bin damals in unser Rathaus und habe die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragt und ca. 14,00 Euro bezahlt. Dies kam innerhalb einer Woche per Post zu mir nach Hause.
Desweiteren willst du noch wissen was drinsteht. Na ja, alles was du an negativen Dingen angestellt hast, z. B. Vorstrafen.
In dem Führungszeugnis, sollte dann so etwas wie keine Vorstrafen stehen oder? (Die Polizei hat bis jetzt meine Daten nur als Zeuge aufgenommen.) 14€ für ein Stück Papier ist meiner Meinung nach schon fast eine Frechheit - aber das ist man ja schon gewöhnt.
FSJ hast du übrigens richtig gedeutet.
Pacer hat geschrieben:So wie ich das bis jetzt verstanden habe, gibt es zwei verschiedene Führungszeugnisse - ein Privatführungszeugnis und ein Behördenführungszeugnis. Was ist zwischen diesen beiden der genau Unterschied und welches brauche ich (für ein FSJ) voraussichtlich?
Die Dinger heißen "einfaches Führungszeugnis" sowie "behördliches Führungszeugnis" - und der Unterschied ist, dass:
- im einfachen Führungszeugnis längst nicht alles Eingang findet was ins behördliche kommt und geringfügige Strafen meist unter den Tisch fallen sowie
- die Tilgungsfristen unterschiedlich lang sind: Was im einfachen Führungszeugnis getilgt wurde kann noch lange im behördlichen stehen.
Wie der Name schon sagt braucht man das behördliche Führungszeugnis nur für die Bewerbung bei einer Behörde - das einfache für alles andere. Solange man also kein FSJ bei einer Behörde macht reicht das andere völlig aus.
Subbotnik hat geschrieben:Wie der Name schon sagt braucht man das behördliche Führungszeugnis nur für die Bewerbung bei einer Behörde - das einfache für alles andere. Solange man also kein FSJ bei einer Behörde macht reicht das andere völlig aus.
Braucht man das denn überhaupt noch? Für den Zivildienst wurde die Vorlage des Führungszeugnisses doch auch abgeschafft. Und da auch das FSJ als Ersatzdienst zählt werden doch da keine besonderen Regelung gelten als beim Zivildienst.
Also ich würde mich da erstmal nochmal umhören, ob das überhaupt verlangt wird. Sind ja immerhin 14 Euro die du dann sparen könntest.
Braucht man das denn überhaupt noch? Für den Zivildienst wurde die Vorlage des Führungszeugnisses doch auch abgeschafft.
Mein Sohn hatte im September dieses Jahres sein FSJ statt Zivildienst bei der Arbeiterwohlfahrt angetreten und da wurde bei den Bewerbungsunterlagen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Angeblich kann man eine Befreiung für die Gebühr stellen, wenn man ein FSJ in einem gemeinnützigen Unternehmen macht, das stand jedenfalls bei den Unterlagen, die mein Sohn damals von der AWO bekommen hat. Allerdings war da der Sachbearbeiter bei der Behörde anderer Ansicht.
In dem Führungszeugnis meines Sohnes stand übrigens nur der Satz keine Einträge. Das behördliche Führungszeugnis bekommt man aus meiner Erfahrung garnicht ausgehändigt, sondern es wird gleich weiter geleitet. So war das jedenfalls mit den Führungszeugnissen, die ich damals für die Pflegschaft bei unserem Pflegekind vorlegen musste.
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