Gewerbeimmobilien mieten und Mindestmietdauer
Ich möchte mich schon lange selbstständig machen und einen Laden mieten in dem ich dann arbeiten könnte. Nun hat man mir so einen Laden angeboten und ich bin schon fast soweit das Angebot anzunehmen. Aber da hat mich eine Bekannte gewarnt, sie meinte dass man Gewerbeimmobilien immer für 5 Jahre mieten muss.
Und wenn man dann früher raus will dann muss man die Miete für die volle Zeit zahlen. Stimmt das , wenn ja wo steht das, wo finde ich Infos darüber?
Das man Gewerbeimmobilien immer für fünf Jahre mieten muss ist natürlich quatsch! Es steht Dir selbstverständlich frei, die Mietdauer frei zu verhandeln. Richtig ist jedoch, dass Vermieter von Gewerbeimmobilien gerne langfristig vermieten (naja, eigentlich auch bei Wohnimmobilien) und eben solche Zeitmietverträge anbieten. Ob sich dann ein Vermieter auf einen gewöhnlichen Mietvertrag mit einer einfachen Kündigungsfrist akzeptiert, hängt von der Lage und der Situation ab.
Wenn nun eine Immobilie problemlos zu fast allen Bedingungen vermieten lässt, lässt sich kein Vermieter auf für ihn nachteilhafte Bedingungen ein. Wohingegen ein Objekt auch mal über Jahre leer stehen kann, wird sich ein Vermieter mit Bedingungen zurück halten.
Aber in jedem Fall gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind! Also natürlich auch Mietverträge. Und damit sind diese auch über den gesamten Zeitraum zu bezahlen. Oftmals sieht man das bei Firmen, die sich verkalkuliert haben, und auf Grund ausbleibenden Wachstums auch für leere Objekte Miete zahlen müssen. Was natürlich der Gewinnsituation nicht zuträglich ist.
Aber auch anders ist es denkbar. Ein Fall wie sich solche befristeten Zeitmietverträge auswirken, erlebe ich gerade: wenn ein Unternehmen schneller wächst, kann es passieren, dass man in ein anderes Gebäude zieht, weil das alte nicht mehr ausreicht. Wenn aber nun der Mietvertrag noch drei Jahre läuft und die Geschäftsführung mit dem Vermieter nicht überein kommt (z.Z. ist es schwer, Mieter zu finden, die zu den Konditionen von vor einigen Jahren anmieten würden!), dann bezahlt man eben die Miete auch weiter für ein ungenutztes Gebäude.
Daher würde ich die Frage nach einem vorzeitigen Ende des Mietverhältnisses bereits bei den Vertragsverhandlungen ansprechen und evtl. eine Passage mit aufnehmen, die in so einer Situation greifen könnte.
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