Verjährungsfrist für Bußgeld

vom 11.12.2009, 22:52 Uhr

Vor ein paar Wochen ist A glaub geblitzt worden: A war mit dem Auto ein bisschen flott unterwegs und dann hat A gemerkt wie A an so einem Kasten vorbei gefahren ist. Bisher hat A noch keine Post bekommen aber das kann ja noch kommen oder nicht?

Wie lange ist eigentlich die Verjährungsfrist für so ein Bußgeld? Ab wann ist das verjährt und A muss die Strafe dann nicht mehr bezahlen? Oder gibt es da keine Grenze und A muss das auf jeden Fall zahlen?

» Prügelmeister » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich nehme mal an, dass du wissen willst, wie lange die Behörde Zeit hat, ein Verfahren einzuleiten.

Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate. Sie wird allerdings durch verschiedene Handlungen der Bußgeldstelle unterbrochen und beginnt dann wieder von Neuem zu laufen. Der Halter des Gahrzeugs (der natürlich nicht A sein muss) wird also innerhalb dieser drei Monate - meist nach vier bis acht Wochen - zunächst einen Anhörungsbogen bekommen, in dem Angaben zum Tatvorwurf, in diesem Fall also ggf. zum zu schnellen Fahren, Tatort und Tatzeit stehen. Darin muss der Halter Angaben zum Fahrer machen (sofern er nicht verwandt, verschwägert, verlobt ist - das müsste da aber auch drinstehen) ist, braucht aber, wenn er selber gefahren ist (also wenn A auch der Halter ist) keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Dies ist besonders dann zu empfehlen, wenn ein Fahrverbot droht.

Meines Wissens nach dauert es vier bis acht Wochen, bis die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen verschickt, aber das ist ja dann auch noch fristgerecht. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Tat nicht mehr bestraft werden.

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