Rechte als Arbeitnehmer und Rechte durchsetzen
Bei C in der Firma kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass die Rechte die man als Arbeitnehmer hat zu Gunsten der Firma einfach übergangen werden, was C schon manchmal ärgert, allerdings ist die andere Seite, dass man auch Angst hat auf seinem Recht zu beharren und so vielleicht die Stelle zu verlieren.
Wie kann man sowohl die eigenen Rechte durchsetzen, als auch ohne Ärger in Ruhe weiterarbeiten? C fehlt es da im Moment wirklich an Möglichkeiten für einen Kompromiss, obwohl C am besten einen Weg finden möchte, auf den beide Seiten zufrieden sein können.
Vielleicht könnte C ja mal ein Beispiel nennen, das würde eine Antwort leichter machen als wenn so einfach ins Blaue geschossen wird. Spontan würden mir eine Vielzahl von staatlichen Stellen oder Organisationen einfallen die bei Unregelmäßigkeiten eingreifen könnten wie zum Beispiel bei Schwarzarbeit der Zoll, zu lange Arbeitszeiten oder gefährliche und gesundheitsschädigende Arbeiten die Ämter für Arbeitsschutz, die Ordnungsämter der Landkreise bei Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit, die Gewerkschaften beziehungsweise Personalräte und so weiter.
Als Außenstehender ist sowas immer leicht gesagt. Aber wenn man selber derjenige ist dem Unrecht zugefügt wird, man aber z.B. nur über einen befristeten Arbeitsvertrag verfügt, sieht das wieder ganz anders aus. Ein Kollege hat sogar mal vom Betriebsrat den freundlichen Hinweis bekommen, dass sein Vertrag nicht verlängert wird, wenn er darauf pocht auch seine Krankentage bezahlt zu bekommen und das obwohl er damit vollkommen im Recht gewesen wäre.
Also es kommt da doch immer stark auf die Rahmenbedingungen an. Was für einen Arbeitsvertrag man hat, wie verzichtbar man für die Firma ist, ob man zum Vorgesetzten oder Chef einen guten Draht hat und wie stark sich der Betriebsrat engagiert, sofern es den überhaupt gibt. Wenn man mit dem Vorgesetzten gut zurecht kommt, kann man es da ohne irgendwas zu fordern mal ansprechen, was einem nicht gefällt. Vielleicht ist es dem Vorgesetzten ja gar nicht so bewusst, dass einige Dinge schief laufen oder man als Angestellter damit unzufrieden ist.
Was Klehmchen hier geschrieben hat, ist völlig richtig. Es ist ein Irrtum zu glauben, hier würde man als gleichberechtigter Partner auftreten können. Zwar kann man an Cs Stelle durchaus auf seinem Recht bestehen (wobei nicht geklärt ist, um was es geht und ob C überhaupt Recht hat!) und gegen selbiges verstoßende Anweisungen ignorieren. Aber das sichert den Job nicht und ich bin mir nicht sicher, wie gesund es ist, täglich in so einen Betrieb zu müssen, der einen so unter Druck setzt.
Handelt man eben mal nicht konform, besteht eben die Gefahr, ausgetauscht zu werden. Je größer der Betrieb, desto schwerer mag das sein. Vor allem, weil es eher Ausweichstellen gibt. Aber in einem vom Besitzer geführten Kleinunternehmen stelle ich es mir katastrophal vor, arbeiten zu müssen, mit der Gewissheit, nicht gewollt zu werden.
Besteht C also auf seinem Recht, dann wird wohl bei der nächsten Gelegenheit geschaut, diesen Mitarbeiter los zu werden. Querulanten, die u.U. auch den Rest der Belegschaft aufbringen können, werden eben nicht gewollt.
Ebenso sieht es mit der persönlichen Entwicklung im Unternehmen dann schlecht aus. Damit meine ich Schulungen, Gehaltsentwicklung, Positionsvergaben, Verantwortungsübernahme aber auch schon die triviale Urlaubsplanung kann von Seiten des Arbeitgebers unschön gestaltet werden.
Wenn C auf dem Weg des miteinander Redens (Chef und C) zu keinem Kompromiss findet, bleibt C auf Dauer wirklich nur die Suche nach einer anderen Stelle.
Ein Kollege hat sogar mal vom Betriebsrat den freundlichen Hinweis bekommen, dass sein Vertrag nicht verlängert wird, wenn er darauf pocht auch seine Krankentage bezahlt zu bekommen und das obwohl er damit vollkommen im Recht gewesen wäre.
Krass. Da weiß man dann wenigstens gleich, was man von dieser Firma halten kann. Nur es hat eben nicht immer jeder die Wahl.
Es ist allerdings grundsätzlich auch später noch möglich, dieses Geld einzufordern. Z.B. nach der Probezeit oder wenn der Mitarbeiter einen neuen Job gefunden hat. Und dies würde ich in so einem Fall auch vehement tun.
Zu beachten ist die ges. Verjährungsfrist von 3 Jahren und evtl. Ausschlußfristen im Arbeitsvertrag, wobei letztere bei der Ausnutzung einer sicherlich diskutabel sind.
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