Pflicht zur Freistellung vom Arbeitgeber

vom 10.12.2009, 23:52 Uhr

A hat ein Problem und zwar: A hat einen Termin doch sein Arbeitgeber C will A nicht frei geben. Aber eigentlich ist C doch verpflichtet A freizustellen wenn A was wichtiges vor hat. Oder muss A eine Freistellung schon ein paar Wochen zuvor bei seinem Arbeitgeber C beantragen? A möchte ja nichts falsch machen, doch A ärgert sich gerade ein wenig über seinen Arbeitgeber C.

Wie soll A denn jetzt vorangehen? Bitte helft A, A möchte auch nicht seine Arbeit verlieren, doch der Termin ist A echt wichtig.

» Prügelmeister » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Woher nimmt sich A denn das Recht heraus, dass der Arbeitgeber ihm freigeben muss? Ist dies im Arbeitsvertrag festgehalten worden?

Nur mal ein Gegenbeispiel: Stell dir vor, Arbeitnehmer A, B, C und D haben einen wichtigen Termin am gleichen Tag und Arbeitnehmer E und F sind zudem krank. Weitere Arbeitnehmer im Unternehmen sind nur G und H. Wie soll denn da der Betrieb aufrecht erhalten werden, wenn er A-D freigeben würde?!

Anders sieht es aus, wenn es sich beispielsweise um ein Gerichtsverfahren handelt, zu dem A vorgeladen wurde. Dies ist trotzdem mit dem Arbeitgeber abzusprechen und kann auch abgelehnt werden. Dafür gibt es ja dann beispielsweie eine Frist vom Gericht, in der man denen mitteilen kann, dass man an diesem Tag keine Freistellung des Arbeitgebers erhält.

Ansonsten bitte klarer definieren, um was für einen wichtigen Termin es sich bei A handelt, um vielleicht noch näher darauf einzugehen.

» Capitals » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,72 »


Es ist schon richtig, dass der A kein Recht auf eine Freistellung hat. Wie sollte diese auch so allgemein zu begründen sein? Richtig ist, dass verschiedene Tarifverträge solche Freistellungen (teilweise sogar bezahlt!) bei bestimmten Anlässen vorsehen können. Ebenso kann dies Einzelvertraglich geregelt werden, wobei ich eigentlich keinen Arbeitgeber kenne, der sich die Mühe machen würde. Entweder, man übernimmt den jeweils gültigen Tarifvertrag oder so was wird im Einzelfall (gütlich) geklärt.

Zu den besonderen Anlässen könnte die eigene Hochzeit zählen, ein Trauerfall im engeren Familienkreis, der eigene Umzug usw. Doch wie gesagt, näheres regelt normalerweise der dem Arbeitsvertrag anhängende Tarifvertrag.

Leider kann es aber in der Praxis zu solchen Situationen kommen, wie oben konstruiert. Und wenn dann eben keine vertragliche Regelung existiert, bleibt A nichts weiter übrig, als den Termin zu verschieben. Egal wie wichtig der auch sein mag. Wobei dem Arbeitgeber C klar sein sollte, dass das Verhalten weder dem Betriebsklima noch der Arbeitsmoral förderlich ist.

Statt bzgl. einer Freistellung (erwartet A eigentlich eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung?) zu verhandeln, hätte A vielleicht auch die Möglichkeit, einfach Urlaub zu beantragen. Wobei es wohl schon recht knapp sein dürfte, und C dem Antrag vermutlich auch nicht zustimmen würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich schätze, es kommt immer darauf an, um was für einen Termin es sich handelt. Ohne das zu wissen, kann man da schlecht genaueres sagen. Bei einem Arzttermin gibt es jedenfalls die Möglichkeit, sich sogar stundenweise freistellen zu lassen. Für Umzüge, Hochzeiten, Geburten usw. gibt es bei uns sogar Sonderurlaub, den man von der Firma zusätzlich zum normalen Urlaub geschenkt bekommt.

» LastGunman » Beiträge: 242 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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