Vaterschaftsanerkennung statt Adoption?

vom 11.08.2009, 08:50 Uhr

Hallo!

Frau A hat ein Kind aus einem One Night Stand. Der Junge ist 4 Jahre. Seit 3 Jahren ist sie mit ihrem Mann, Herr B, zusammen und hat aus dieser Beziehung bereits ein leibliches Kind. A und B möchten aber, dass B auch der Vater des ersten Kindes von A ist. Sie haben sich erkundigt. Beim Jugendamt haben sie vorgeschlagen, entweder das Kind zu adoptieren oder dass Herr B einfach die Vaterschaft anerkennt. Der Vater des Kindes ist unbekannt und wird also auch nie ins Leben des Kindes treten.

Eine Adoption ist langwierig und kann dauern. Ausserdem, so sagte das Jugendamt, wird es Geld kosten, weil dann auch die Namensänderung des Kindes Geld kostet. Wenn Herr B aber die Vaterschaft einfach anerkennt, dann kostet die Namensänderung nichts, weil das Kind ein Recht auf den Namen des Vaters hat.

Eigentlich hat das Jugendamt ja zu einer Lüge angestiftet, Denn das Kind ist ja definitiv nicht von Herr B. Was haltet ihr für besser? sollte Herr B die Vaterschaft einfach anerkennen oder das Kind adoptieren? Die Anerkennung der Vaterschaft ist in wenigen Minuten getan und die Adoption dauert vielleicht Monate.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



moin Diamante,

ja es stimmt wirklich, die Vaterschaftsanerkennung dauert nur wenige Minuten und bringt allerdings im Grunde rein gar nichts. Das einzige was passiert ist, dass der nun vermeintliche Vater Herr B für das Kind zu zahlen hat (es also Unterhaltsansprüche gegen ihn geltend machen kann). Dies kann auch nur einen DNA-Test nicht mehr widerlegt werden. Andere rechte gegenüber dem Kind bekommt der 'Vater' dadurch nicht.

Wenn Herr B das Kind wie sein eigenes groß ziehen möchte und auch ein Sorgerecht für das Kind bekommen soll, wäre statt einer Adoption eine Sorgerechtserklärung der nächste Schritt. Die Sorgerechtserklärung kann bei jedem Jugendamt abgelegt werden und ist etwas langwieriger als die bloße Vaterschaftsanerkennung (welche dafür ebenfalls gebraucht wird).

Bezüglich des Familienamens bei später Heirat von von Frau und Herrn B. So würde das Kind bis zum 6. Lebensjahr den bei der Heirat gewählten Namen mit annehmen, nach dem 6. Lebensjahr könnte das Kind selbst entscheiden welchen Namen es tragen möchte.

Im Grunde genommen hat das Jugendamt vollkommen recht, lügen wäre die einfachste Möglichkeit, anstatt einen langen Papierkrieg anzuzetteln. Ich würde das Kind als Kuckuckskind hinnehmen und von einem vermeintlich anderem Vater bei den Ämtern gar nichts angegeben.

Die Vaterschaftsanerkennung würde ich in jedem Fall ablegen und zusätzlich dann (wenn in den nächsten Jahren keine Heirat geplant ist) eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt ablegen. Durch die Sorgerechtserklärung ist es übrigens auch möglich, dass das Kind nach der Geburt den Namen des Vaters annimmt.

Man glaub gar nicht wie schwer man es in Deutschland als Vater haben kann, wenn sein Kind einen anderen Namen trägt. Ich wurde schon komisch beim Arzt angeguckt, im Kindergarten durfte ich meinen Sohn nicht anmelden und frage nicht nach Sonnenschein wenn es darum geht Reisepapiere für ein Kind zu bekommen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Da stellen sich natürlich in so einem konstruierten Fall einige Fragen.

Zum Einen ist es schon ein Ding, wenn das Jugendamt solche Tipps geben würde. Auch wenn es sich um einen so pragmatischen Tipp mit dem Bezug zur Lebenswelt von A und B handelt. Die Frage nach der Versorgung von Kind 1 wäre nämlich damit geklärt und das Jugendamt aus der Sache raus. Es bliebe an Herrn B, für das Kind zu sorgen (auch bzw. gerade finanziell!). Doch in dem Fall wäre das wohl sowieso gegeben - nach einer Vaterschaftsanerkennung auch noch nach einer Scheidung/Trennung!

Das Andere ist aber die Frage nach dem tatsächlichen Kindsvater. Ist der der Frau A wirklich unbekannt oder gibt es andere Gründe, diesen nicht benennen zu wollen? Letztlich hat nämlich das Kind das Recht seine Abstammung zu erfahren! Und so wird der Weg geebnet, dass das Kind die Wahrheit nur in einer Extremsituation erfährt (Scheidung, ...).

Dann die Frage, wer für das Kind im ersten Jahr aufgekommen ist? Wenn staatliche Hilfe in Anspruch genommen worden wäre, dann hätte Herr B wohl die Pflicht, das Geld zurück zu zahlen.

Zu guter Letzt ist es aber vermutlich schon so, dass heute auch so eine Falschangabe wieder rückgängig gemacht werden kann! Eben auf Grundlage des Rechts des Kindes ist es möglich, auch eine anerkannte Vaterschaft später anzuzweifeln und über einen DNA Test die nicht vorliegene Vaterschaft nachzuweisen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Eigentlich hat das Jugendamt ja zu einer Lüge angestiftet, Denn das Kind ist ja definitiv nicht von Herr B.

Eben nicht, eine Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung mit bestimmten Rechtsfolgen. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen der Kindsvater bekannt ist und ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt. Das ist dann unter Umständen eine Lüge gegenüber dem Kind aber rechtlich kein Problem.

So oder so sollte das Kind dann schon erfahren, dass es nicht das leibliche Kind seines vermeintlichen Vaters ist. Das kann nämlich dann unangenehm werden, wenn es das Kind von anderen Personen erfährt.

Was die Namensänderung anbelangt, die kann auch bei einer Vaterschaftsanerkennung Geld kosten und zwar dann, wenn das Kind eine neue Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt. Die werden dann nach den normalen Gebührensätzen berechnet.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



JotJot hat geschrieben:Was die Namensänderung anbelangt, die kann auch bei einer Vaterschaftsanerkennung Geld kosten und zwar dann, wenn das Kind eine neue Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt. Die werden dann nach den normalen Gebührensätzen berechnet.

Die Namensertelung ist leider nicht mehr gratis, diese kostet selbst vor der Geburt des Kindes bereits Geld (dann wenn das ungeborene den Namen des Vaters bekommen soll). Bei uns lag die Gebühr bei 25€, ich weiß leider nicht ob dieser Satz je nach Bundesland unterschiedlich ist.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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