Gratis parken: Wie lange stehen bleiben?

vom 10.12.2009, 23:30 Uhr

Bei uns gibt es in der Stadt ein Parkhaus, in dem man Abends ab einer bestimmten Uhrzeit gratis parken kann. Wie lange darf man auf solchen Parkplätzen sein Auto denn stehen lassen, ohne das es etwas kostet? Geht das auch für mehrere Stunden?

Ich muss demnächst für einige Stunden am Abend in die Stadt fahren und wüsste das dann gerne, damit ich nicht wieder an meinen Wagen komme und dort einen Strafzettel vorfinde, das möchte ich wenn möglich wirklich vermeiden.

» Ginseng2009 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Da wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als direkt vor Ort nachzusehen.

So etwas ist doch von Parkhaus zu Parkhaus unterschiedlich geregelt. Wenn es z.B. heisst, ab 19 Uhr ist Parken kostenfrei, dann gilt dies sicherlich bis zur Schliessung des Parkhauses an diesem Tag. Anderenfalls müsste ja darauf hingewiesen, dass z.B. die erste Stunde parken kostenfrei sei, danach dann die entsprechende Gebühr bezahlt werden muss.

Und dass man einen Strafzettel im Parkhaus bekommt, ist mir auch neu. Parkhäuser sind in der Regel Privatgrundstücke, sprich sind kein öffentlicher Verkehrsraum und damit nicht in die StVO eringebunden. Also wird dort von öffentlicher Hand auch niemand Strafzettel verteilen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Sehe ich wie Squeeky. Ab der ausgeschriebenen Uhrzeit ist das Parken kostenlos, so dass Du bis zur Schließung des Parkhauses stehen bleiben darfst. Sollte das Parkhaus keine Schließzeiten haben, dann sollte es möglich sein, bis zum Morgen zu bleiben. Eben bis zu der Uhrzeit, ab der es wieder Geld kostet.

Wobei ich jetzt mal herauslese, dass das Parkhaus nicht durch Schranken gesichert ist und man auch kein Ticket ziehen braucht? Dann kann man da wohl auch wirklich die ganze Nacht über ein- und ausfahren.

Wenn meine Annahme stimmt, spricht wirklich nichts dagegen, dass Du in den kostenfreien Zeiten da stehst, ohne einen Parkschein zu lösen.

@Squeeky
Ich war noch nie in einem Parkhaus, bei dem nicht sogar ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die StVO gilt. Und wenn das Parkhaus nicht durch Schranken gesichert ist, gilt das doch sehr wohl als öffentlicher Verkehrsraum. Oder irre ich?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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