Garantie beim Schuhkauf?
Ich habe mir vor ca. 1,5 Monaten Stiefel gekauft. Gestern ging dann der Reißverschluss kaputt. Und zwar so, dass man die Schuhe so nicht mehr tragen kann. Sie wären also einen Fall für den Eimer.
Nun meinte mein Stiefvater aber, dass man innerhalb von 6 Monaten zum Verkäufer kann und das Problem schildern kann. Da ich die Schuhe ganz normal angezogen habe und keinerlei Gewalteinwirkung dabei war (natürlich nicht, ich wollte die Schuhe ja anziehen, und kein Geld zurück haben), könnte man sie umtauschen.
Nun, bevor ich da zum Verkäufer gehe mit der großen Tüte wollte ich fragen, ob man wirklich umtauschen kann - oder ob das eher eine Frage der Kulanz in diesem Fall ist. Es ist einfach ärgerlich, wenn Schuhe, die gerade mal 1,5 Monate alt sind so kaputt gehen (weiterhin löst sich auch hinten Stoff ab - aber damit hätte ich noch leben können).
Also normalerweise ist eine Garantie nicht Pflicht. Auch das Rücknahmerecht innerhalb der ersten 14 Tagen ist normalerweiße eine Kulanz des Händlers. Aber ein Versuch ist es immer Wert, immerhin kannst du ihnen ja das defekte Paar Schuhe zeigen und hergeben.
Ich habe auch einmal ein Paar Schuhe umtauschen wollen, weil sie gerissen sind. Ich hatte keinen Beleg mehr des Schuhgeschäftes aber den Schuhkarton, wo ja der Preis und somit auch das Geschäft drauf stand. Die Schuhe waren auch fast neu, gerade mal ein Monat alt und habe ich 2 mal getragen. Die Schuhverkäuferin hat sie damals ohne wenn und aber zurückgenommen und ich durfte mir im selben Wert ein neues Paar aussuchen. Aber ich weiß dass es in diesem Fall Kulanz war, jedes Geschäft handhabt das auf seine eigene Art und Weise. Immerhin kaufe ich dort sehr oft ein und wenn ich dann solche Probleme habe bei der Rückgabe, würde ich mir öfter überlegen ob ich dort noch einkaufen gehe. Ein Kunde weniger zahlt sich wegen einer Schuhreklamation normalerweise nicht aus für das Geschäft.
Du hast eine gesetzliche Gewährleistungpflicht von zwei Jahren bei neuen Dingen. Und wenn deine Schuhe kaputt gehen, dann schaff sie wieder hin. Du brauchst eigentlich nicht mal den Kassenbon, aber es erleichtert die Sache natürlich.
Ich habe letztens Schuhe meines Kindes umgetauscht, weil sich die Sohlen lösten. Die waren schon ein dreiviertel Jahr alt. Ich musste einen Zettel mit meinen Daten ausfüllen und konnte mir ein paar neue aussuchen. Die, die wir hatten gab es nicht mehr, aber wir haben welche im gleichen Wert gefunden.
Ich selbst hatte auch mal einen kaputten Reißverschluss am Stiefel. Ich bin ins Geschäft und die haben mir den Verschluss auf ihre Kosten reparieren lassen. Damit war ich völlig zufrieden, da ich die Schuhe ja auch gern behalten wollte. Normalerweise bekommt ein Schuster das ja ohne Probleme hin.
@misses_jessica
Wie Du schon schreibst, gibt es für den Kunden im Laden nach dem Kauf kein Recht, welches die Rückgabe der Ware beinhaltet. Auch das Gewähren einer Garantie kann sinnvoller weise höchstens durch den Hersteller gemacht werden. Ist aber auch keine Pflicht für ihn - wohl aber eine Marketingmaßnahme.
Aber hier liegt ja offenbar ein Sachmangel vor. Damit kann man schon in den Laden gehen und hier kommt wie von ChaosXXX geschrieben eben die Gewährleistung, welche der Verkäufer nicht ohne weiteres ausschließen kann, ins Spiel.
Ich würde in so einem Fall schon auch hin gehen und entweder die Stiefel reparieren oder mit entsprechend neue Stiefel geben lassen. Das einzige, was zu beachten wäre, ist das man dem Händler glaubhaft machen kann, die Stiefel auch wirklich innerhalb der letzten zwei Jahre bei ihm gekauft zu haben. Am einfachsten geht das natürlich mit dem entsprechenden Kassenzettel.
Was nicht statthaft wäre, ist, dass der Händler zusätzlich auf die Originalverpackung besteht. Das machen nämlich viele, um Kunden vom Vorhaben das eigene Recht in Anspruch zu nehmen, abzuschrecken. Da also lieber auf keine Diskussionen einlassen, wobei ein Schuhgeschäft vermutlich nicht auf den Schuh-Karton bestehen sollte.
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