Zwei Brötchenhälften geklaut - gekündigt!
@channale
Natürlich muss er seine Mitarbeiter nicht entlassen und in die Zeitung schaffen es nur die spektakulärsten Fälle, das ist ja klar. Es werden soviele frsitlose Entlassung wegen Diebstahls ausgesprochen, da kümmert sich keine Sau drum - einfach deswegen weil hier Werte gestohlen wurden, wie z. B. Cologneboy2009 es angesprochen hat, wo jeder sagt "Recht so!", z. B. PC Ausrüstung, kleinere Sachen wie Schaufeln oder Werkzeug und sogar Bagger (gab`s auch schon), halt etwas wo jeder eine feste Größenordnung im Kopf hat.
Und in der Mehrzahl sprechen Chefs hier eben keine (mal abgesehen vom Bagger usw.) Kündigung aus sondern nur Abmahnungen: Top Hits sind hier Diebstähle und "Diebstahl von Arbeitszeit" (krank feiern / zu spät kommen) - aber zum Beispiel die Brötchendiebin: Da wurde erst einmal hochgekocht, dass sie wegen 2 Brötchen entlassen wurde, schlimm schlimm! So langsam kam dann aber raus, dass sie sich vorher schon mindestens eine Abmahnung wegen des genau gleichen Vorfalls eingefangen hat. Hm, jetzt haben wir auf einmal keinen bemitleidenswerten Einmaltäter mit 8 Kindern zuhause, sondern einen unbelehrbaren Wiederholungstäter - und den soll der Chef weiter dulden?
Gleiches gilt für Angestellte die Lebensmittel geklaut haben und in der Lebensmittelbranche arbeiten: Die wurden halt wegen 2 Frikadellen gekündigt, hört sich auch erstmal schlimm an - wenn das aber jemand macht, der die täglich vor der Nase hat, hm... Ein Bänker der Geld klaut ist da auch latent gefährlicher als einer der Blumenerde mitnimmt, einfach aufgrund der Häufigkeit der "verlockenden Gelegenheiten um einen Diebstahl zu begehen".
Und was die Manager angeht, HSH, CommerzBank usw: Ich bin weiß Gott kein Freund der Finanzkrisenzocker und ihren Bonuszahlungen, aber wenn ich hier ein paar Millionen im Rahmen meines Berufs verzocke, auch wenn hier schon die Ampeln auf rot stehen ist das ein Zeichen dafür, dass ich ein Stümper bin der von seinem Job keine Ahnung mehr hat (so wie auch die bei der WestLB), aber nicht dafür dass ich ein Dieb bin der Firmeneigentum als eigenes Eigentum versteht.
Genau zu diesem Thema habe ich neulich einen interessanten Artikel im Spiegel gelesen. Nicht in der Bild!
Ich will nicht über die unrechtmäßigkeit des Diebstahls diskutieren. Das ist ja klar. Aber ich kann durchaus nachvollziehen, dass mal einem Mitarbeiter lange Finger wachsen, wenn er bei 5-6 Euro Stundensatz z.B. bei einem Job im Schnellrestaurant ständig Essen in den Müll schmeißen muss, das er nicht essen darf. Und bei der Burger-Filiale, in der ich mal gejobt habe, wurde die überlagerten Fleischteile wirklich in den Müll geworfen und nicht einer Tierfuttererzeugungsanstalt zugeführt. Dass sich da mancher Mitarbeiter schon fragt, ob das moralisch ist, Essen wie Müll zu behandeln, kann ich gut nachvollziehen. Das ändert aber nichts daran, dass Diebstahl ein Diebstahl ist und dass Unrecht nicht durch Unrecht zu begleichen ist.
Die Diskussion in dem Fall halte ich schon für angebracht. Die Frage ist doch, wie man bei der Bestrafung eine Verhältnismäßigkeit bewahrt. Wenn ein hypothetischer Arbeitnehmer das aller erste Mal eine Frikadelle stiehlt, dann kann man ihn ja auch mit einer Geldbuße und einer Abmahnung bestrafen. Man muss ja nicht gleich komplett kündigen. Für den Fall, dass es sich wiederholt, dann ist eine Kündigung schon nachvollziehbar. Klar kann man argumentieren, wer schon mal eine Frikadelle am Buffet heimlich gegessen hat, der klaut vielleicht als nächstes den teuren Markenfüller des Chefs. Aber, man beachte das Wörtchen vielleicht. Jemanden präventiv zu bestrafen, weil er etwas tun könnte, ist schon irgendwo ziemlich rigide.
Im Spiegel stand, dass sich solche Kündigungen häufig dann ereignen, wenn der Arbeitgeber sowieso schon nach einem Grund sucht, den unliebsamen Mitarbeiter zu kündigen. Als Beispiel wurde hier ein Fall mit dem Essen einer Milchschnitte genannt. Einem Staplerfahrer fiel wohl ein Karton mit Milchschnitten herab. Mehrere Mitarbeiter bedienten sich an der Unfallware. Lediglich einem der vielen Mitarbeiter wurde gekündigt, obwohl dieser sich noch nie vorher etwas zu Schulden kommen ließ, außer dass er unter einem Rückenleiden litt. Da in dem Fall wurde, zumindest laut Spiegel, ganz eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Entweder wird allen Mitarbeitern gekündigt, die eine Milchschnitte gegessen haben, oder aber gar keinem.
Laut Spiegel gibt es in letzter Zeit wohl überlegungen, dass man das veraltete Musterurteil, auf dass sich die Chefs immer wieder wegen solchen Bagatellkündigungen berufen, überarbeitet werden solle. So wie man beim Ladendiebstahl bis zu einem Gewissen Betrag (So etwa 20 Eura waren das glaube ich) normalerweise mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen kann. Man überlegt also, ob künftig bei Kleindiebstählen am Arbeitsplatz, also die berühmte Frikadelle, eine vergleichbare Regelung angewendet werden soll. Wenn beim allerersten Diebstahl am Arbeitsplatz ein Gegenstand von geringfügigem Wert gestohlen wurde, darf man nach diesem Konzept den Arbeitnehmer nur abmahnen. Beim zweiten Diebstahl ist eine Kündigung dann wie bisher möglich. Ich finde solche Überlegungen durchaus angebracht.
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