Abmahnung Recht: Muss ich das Bezahlen?

vom 07.12.2009, 23:33 Uhr

B hat von einem Anwalt vor einigen Tagen eine Mail bekommen, in der er auf irgendwelche Verstöße gegen das Markenrecht hinweist und direkt auch eine hohe Rechnung für diese Abmahnung mit sendet. Den Verstoß um den es gehen soll gibt es allerdings nach Bs Meinung gar nicht.

Kann der für seine Abmahnung Recht kriegen oder hat B eine Chance, wenn B nicht bezahlt und gegen dieses Schreiben vorgeht? B sieht es eigentlich nicht ein so einen Unsinn zu bezahlen, wenn B doch gar nichts gemacht hat.

» Ginseng2009 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hallo

Also etwas über die Klage zu sagen ist ja recht schwer weil wir den Inhalt nicht kennen. Wenn B eine Rechtschutzversicherung hat sollte er mal mit der ausgedruckten Email zu seinem Anwalt gehen und ihm den Fall erörtern.

Falls es so sein sollte das er keine Rechtschutzversicherung hat, und es sich um eine hohe Summe (über 300) sollte er sich trotzdem mal bei einem Anwalt erkundigen wie die Chancen bei einem Rechtsstreit sind und auf welche Kosten man ggf. sitzen würde. Denn man kann ja lieber 200 € an den Rechtsanwalt bezahlen anstatt 500 € an irgendwelche windigen „Typen“.

» TB-Kante » Beiträge: 57 » Talkpoints: 0,41 »


Hat B nun den Verstoß begangen oder nicht? Wenn jemand einfach so Markenware verkauft kann es schon sein, dass sich da Anwälte einschalten. Das ist dann der Fall, wenn es um Neuware geht oder wenn mehr als eine Privatperson braucht verkauft wird. Oder natürlich auch, wenn es um Ware geht die nicht Original ist.

Hat B den Verstoß also begangen sieht es schlecht aus und da sollte man sich auch einen Anwalt nehmen, der sich das mal schaut. Hat B gar nichts verkauft und auch sonst nichts damit zu tun handelt es sich möglicherweise auch um Spam.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Eine richtige Abmahnung , die auch rechtskräftig ist, hätte B nicht per mail bekommen. Eine mail kann auch im Spamordner landen und ist damit nciht zugesendet. B sollte die mail einfach ignorieren und als nicht erhalten abstempfeln.

Wenn dieser Anwalt wirklich was von B will, wird er sich schriftlich per Einbschreiben oder Amtsbrief bei ihm melden. Aber niemals per mail.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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