Amoklauf von Winnenden - Vater muss sich verantworten

vom 07.12.2009, 21:57 Uhr

Bei dem Amoklauf von Winnenden kamen 16 Menschen durch den 17- jährigen Amokläufer zu Tode. Nun wurde eine Anklage gegen den Vater des Jungen erhoben und soll sich für die Taten seines Sohnes verantworten. Die Gründe dafür sind eine fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung bei 13 Fällen und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Ist es richtig, den Vater für die Taten zur Verantwortung zu ziehen? Ein Grund dafür wäre, dass er fahrlässig gehandelt hat, da die er die Waffe, wie gesetzlich vorgeschrieben, nicht sicher weggeschlossen hat. Andererseits geht man davon aus, dass ein Junge mit 17 Jahren genug zurechnungsfähig ist und er weiss, dass er für sein Handeln die Verantwortung trägt. Oder kann man die Schule zur Verantwortung ziehen? Waren vielleicht einfach die Lehrer nicht aufmerksam genug? Wie beurteilt ihr diesen Fall? Ist eine Verurteilung des Vaters gerechtfertigt?

Benutzeravatar

» NathKath88 » Beiträge: 375 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



NathKath88 hat geschrieben:Ist es richtig, den Vater für die Taten zur Verantwortung zu ziehen?

Man braucht halt einen Schuldigen der den Kopf hinhalten muss, wir leben schließlich in Deutschland ;). Mal abgesehen davon: Natürlich war das fahrlässig - wenn ich eine MP auf eine Parkbank lege und dann jemand damit umgebracht wird kann ich mich auch nicht damit rausreden, dass ich ja schlecht was dafür kann. Als Schütze hat man seine Waffen ordnungsgemäß aufzubewahren, eben damit so etwas nicht passieren kann - wobei man hier noch nicht einmal an sowas denkt, sondern im Vordergrund steht, dass kein Fremder die Waffe entwenden, illegal in Umlauf bringen oder missbrauchen kann.

NathKath88 hat geschrieben:Andererseits geht man davon aus, dass ein Junge mit 17 Jahren genug zurechnungsfähig ist und er weiss, dass er für sein Handeln die Verantwortung trägt.

Erstens ist man mit 17 nicht umsonst immernoch minderjährig und die Eltern für einen (begrenzt) verantwortlich und zweitens: Welche 17jährige, mal abgesehen von Ausnahmen, ist denn verantwortungsvoll genug weiter als ein paar Tage in die Zukunft zu denken? Ich würde keinem 50 Euro anvertrauen, geschweige denn eine Waffe!

NathKath88 hat geschrieben:Oder kann man die Schule zur Verantwortung ziehen? Waren vielleicht einfach die Lehrer nicht aufmerksam genug?

Weil man als Lehrer ja Mädchen für alles ist - sicher sollte man da sensibler sein, nur geht das kaum bei der jetzigen Situation wo im Bildungswesen fleißig gespart wird. Irgendwo braucht man eben auch das ausreichende Personal um sich damit besser zu befassen und nicht nur Lehrer, die von einer Klasse zur nächsten hetzen ohne sich lange aufhalten zu können. Und solange man das nur beklagt und nicht dafür bezahlen wird ändert sich auch nichts - Schüler bestmöglich unterrichten, gleichzeitig Assi Kinder (nach)erziehen und Amokläufer aussortieren, irgendwo stößt man in dem Job auch an Grenzen ;).

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Eine Verurteilung fände ich nur in Bezug auf den Verstoß gegen das Waffengesetz gerechtfertigt, wenn dieser vorlag. Von fahrlässiger Tötung könnte man nur sprechen, wenn der Vater hätte wissen müssen, dass sein Sohn den Zugang zu einer Waffe für seine Tat nutzen würde. Das nachzuweisen ist sehr schwierig. Schließlich ist es auch nicht besonders nahe liegen, dass ein Familienmitglied den Zugang zu einer Waffe dazu nutzt, einen Amoklauf durchzuführen.

» Laberbacke » Beiträge: 11 » Talkpoints: 3,67 »



Laberbacke hat geschrieben:Von fahrlässiger Tötung könnte man nur sprechen, wenn der Vater hätte wissen müssen, dass sein Sohn den Zugang zu einer Waffe für seine Tat nutzen würde.

:wall: - Unsinn, wenn man das Vorwissen hat, dass jemand den Zugang zu (s)einer Waffe für eine Straftat nutzen möchte ist das schon fast Beihilfe und keine Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit hat was mit unbewusstem Handeln zu tun.

Hier wurde durch den fahrlässigen Zugang zu einer scharfen Waffe, der durch Fahrlässigkeit des Besitzers ermöglicht wurde, eine weitere strafbewehrte Tat ermöglicht.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Der Vater hat die Waffe so aufbewahrt, dass der Sohn sie sich verschaffen konnte. Und genauso die Munition. Soweit ich weiß muss man (in Deutschland) Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahren und zwar so, dass sie wirklich sicher sind. Weshalb es ja auch diese Waffenschränke zu kaufen gibt. Das war aber in diesem Fall wohl nicht oder zumindest nicht ausreichend der Fall. Als Besitzer der Waffe ist der Vater also verantwortlich. Wäre es nicht der eigene Sohn, sondern ein besucher, der sich genauso leicht Zugang zur Waffe hätte verschaffen und damit um sich schießen können, würde er sehr wahrscheinlich genauso drankommen. Denn von ihm war es ja fahrlässig, die Waffe nicht ausreichend gesichert aufzubewahren.

» Morgaine » Beiträge: 2701 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^