Vereinbarung über Probezeit: Maximale Länge
C hatte gerade ein Vorstellungsgespräch und da hat C quasi schon eine Zusage bekommen. Nur was die Probezeit angeht hat sich Cs neuer Chef noch bedeckt gehalten. Er meinte sie würden da schon zu einer Vereinbarung wegen der Probezeit kommen, das wäre noch nicht so wichtig.
Also C findet das schon wichtig, was ist wenn er eine sehr lange Probezeit will, wie ist das vom Gesetz her geregelt, wie lang oder kurz darf die Probezeit sein, ist das geregelt?
C kann sich da auf nichts einstellen. Die Probezeiten kann der Chef selber bestimmen. Da ist nichts gesetzlich geregelt. Aber C braucht sich doch keine Gedanken machen. Egal, ob er Probezeit hat oder nicht. Gekündigt werden kann er immer. Einen Grund findet jeder Arbeitgeber. Also kann C ruhig nur 14 Tage Probezeit haben. Wenn der Chef ihn wieder los werden will, dann findet sich ein Grund.
Und eine Kündigungsfrist muss der Chef wie auch C sowieso einhalten. Die ist es in der Probezeit vielleicht etwas kürzer, aber ob Probezeit oder nicht, ändern tut sich im Prinzip nichts, wenn die Probezeit um ist.
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