Filme ausleihen und auf PC speichern - legal?
Ist es illegal bzw. legal, wenn ich einen Film auf DVD aus der Stadtbücherei ausleihe (natürlich legal) und diesen dann auf den Computer als eine Datei abspeichere? Ich kenne mich damit nicht so gut aus - Oder ist es nur illegal, wenn man den Kopierschutz entfernt / umgeht?
Wer kann mich ein bisschen aufklären? Eigentlich ist es doch legal, sobald man es nicht weitergibt (An Freunde usw.) oder?
Soweit ich weiß, ist es schon nicht mehr legal, wenn ein vorhandener, noch so schwacher Kopierschutz umgangen wird. Nebenbei sind auch Programme, die das für Dich machen, nicht mehr legal zu erhalten. Daher wird dies legal nicht gehen bzw. es bleibt Dir der Weg, private Kopien mit Hilfe des bewährten Videorecorders zu machen.
Dadurch umgehst Du eigentlich keinen Kopierschutz und hast den Film trotzdem für die Eigennutzung. Wobei ich nicht weiß, wieweit die neueren DVD Player dies zulassen. Ob Du dann den Schritt gehst, den Videofilm wieder zu digitalisieren, bleibt Dir überlassen.
Er darf die DVD natürlich nicht kopieren oder speichern, denn in jeder Bücherei gibt es eine Benutzerordnung. Wenn man die genau lesen würde, würde man auf diesen Punkt stoßen. Diese Benutzerordnung muss man allerdings auch unterschreiben und somit auch akzeptieren.
In jedem Fall illegal, denn wie schon von derpunkt angesprochen: Fast keine DVD oder Audio CD kommt heute mehr ohne Kopierschutz daher. Programme diesen zu knacken sind nach wie vor legal erhältlich wie z. B. AnyDVD (um dann mit CloneDVD oder BlindRead ein benutzbares Image zu erstellen), aber deren Benutzung verboten.
Man kann zwar auch legal eine (analoge) Privatkopie anlegen mit Programmen wie Camtasia, da diese keinen Kopierschutz umgehen, aber: was Du hier vorhast ist einfach nur eine "Sicherungskopie" anzulegen, also mehr oder weniger eine Klonung - und die ist nicht legal solange das Original nicht in deinem Besitz ist und bleibt und kein Kopierschutz umgangen wird!
Es ist nicht legal - egal ob Kopierschutz oder nicht. Hat man eine DVD im Eigentum, darf man eine Sicherungskopie davon machen, zumindest wenn der Kopierschutz nicht umgangen wird. Verkauft man diese DVD dann wieder, dann darf man natürlich auch nicht die Sicherungskopie weiter behalten.
Beim Ausleihen einer DVD aus der Bibliothek darf man eh keine Sicherungskopie machen, da einem die DVD nicht gehört.
@ronald65
Ganz so einfach und eindeutig ist die Sache wie Du sie darstellst nicht. Jedenfalls gehst Du in keiner Weise auf die rechtlich zugelassene Privatkopie ein! Schließlich wird in dessen Schatten auch eine pauschale Urheberabgabe auf z.B. alle Rohlinge, Videoleerkassetten, Kassetten usw. erhoben und abgeführt.
Und diese Privatkopie beinhaltet nicht die Pflicht, auch die Originale zu besitzen! Hier ist lediglich festzulegen, dass die Kopie nur im persönlichen und privaten Umfeld Verwendung findet. Selbstverständlich ist dem nicht mehr so, wenn diese dann über einen Filesharer verteilt oder sonst wie öffentlich zugänglich gemacht wird.
Ganz unberührt bleibt davon natürlich die Tatsache, einen Kopierschutz nicht umgehen zu dürfen. Wobei es vermutlich kein Umgehen ist, wenn eine analoge Kopie erstellt wird.
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